Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Antworten: 38
  17-10-2016 21:02  boktan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Hallo !,
Wenn ich so diese Tage in meiner Nachbarschaft schaue , sind viele meiner Kollegen damit beschäftige Gülle auf die geernteten Maisfelder zu fahren. (So wie ich auch) Ab nächsten Herbst ist das ja Verboten. Wo werden wir dann die Gülle wohl ausbringen bzw Baut jetzt jeder noch ein Güllelager bis nächsten Herbst ?? Spricht man mit manchen Kollegen so scheint es mir das es die wenigsten Realisiert haben was da auf uns zu kommt.......
Wie seht ihr das Ganze ??

  17-10-2016 21:30  einfacherbauer
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
die gesetze in der tierhaltung gehören noch wesentlich verschärft. runter mit den Nmax, Pmax und jeder auslauf für jedes schwein, huhn und rind. gülleausbringung nur mehr des 3. jahr.

wenn die tiere im ausland erzeugt werden speziell richtung osten interessiert es von den konsumenten lustigerweise kein SCHWEIN. schön weit weg und schön billig.

  17-10-2016 22:09  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Ich dachte, dass ist jetzt schon nicht mehr erlaubt. (nach 15.10., keine Gründecke)

Macht bei uns auch (fast) keiner, wozu auch?
Güllelager sollte doch ausreichend (6Monate) vorhanden sein.

LG Vollmilch

  18-10-2016 08:00  enzi99
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Vollmilch hat recht, nach dem 15.10. ist keine Güllegabe auf das Maisstroh mehr mehr erlaubt. War aber die letzten beiden Jahre auch schon.


  18-10-2016 08:09  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
... in Österreich jedenfalls. Außer man hat eine Ausnahmegenehmigung von der BH.

LG Vollmilch

  18-10-2016 08:27  Peter1545
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Vollkommen verständlich, wie soll der Boden das auch aufnehmen?
Wintergetreide drauf > Problem gelöst!

  18-10-2016 08:34  rwinkler
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
bei uns sinds nach dem 15.10. auch noch fleißig unterwegs.
Natürlich nur mit Ausnahmegenehmigung - und zwar von ganz oben ;-)
Als hätt da einer die schützende Hand drauf...

  18-10-2016 09:04  schellniesel
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Ich versteh nicht ganz warum es unter Voraussetzungen nicht erlaubt ist?!

Versteh zwar nicht warum man auf maisstroh gülle ausbringt und nach ein paar Tagen diese über 20cm tief vergräbt und die Nährstoffe großteils dem Sickerwasser überlässt!
Wahrscheinlich Gülle Entsorgung?!
Oft schon beobachtet vor dem mulchen bereits güllen!
Da kannst dir echt nur mehr auf den Kopf greifen!!!

Erstens noch mehr Stoppel die überfahren werden und somit nicht mehr richtig gemulcht werden und dem Zünsler sein überleben sichern! Zweitens wenn nicht schon bei der ausbringung ein wesentlicher Teil der Nährstoffe sich in Luft aufgelöst haben so fördert ein zweites Mal durch die Luft fliegen durch das mulchen dies sicher noch mehr!

Wenn man Jz aber die strohrotte damit fördern will und anschließend nur seicht einarbeitet bzw nur mischt verstehe ich das verbot allerdings auch nicht!
Aber der der so wirtschaftet da kommt ohnehin eine winterbegrünung drauf und dann hat sich das ohnehin mit dem verbot erledigt!

Mfg

  18-10-2016 10:38  duc1098
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@einfacherbauer
na na nix, keine Produkte vom osten!
in Zukunft vom westen (CETA, TTIP).
und an deren umweltstandard müss ma uns orrientieren: massentierhaltung, monsterfarmen, genetisch manipulierte Produkte, hubraumstarke Fahrzeuge, klimatisch großer Fußabdruck usw..
passt doch voll zusammen? nur so bleiben wir im freien handel voll wettbewerbsfähig.


  18-10-2016 10:48  FXST
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Naja ob das gut ist (besser) wen dann die Wintergerstenfelder mit Gülle überdüngt (überschwemmt) werden...sonst brauchen bei uns viele einen Lagerraum von 8 Monaten

  18-10-2016 10:59  enzi99
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@Peter, @schellniesel: Wintergetreide bzw. Begrünung muss aber spätestens am 15.Okt gesät sein damit Gülle ausgebracht werden darf.

Laut Lk:
Konkret ist die Ausbringung von Gülle (inkl. Biogasgülle, Jauche, N-Handelsdünger) auf Ackerflächen ab 15. Oktober nicht mehr zugelassen. Ausgenommen davon sind Ackerflächen, welche mit 15. Oktober bereits mit einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht eingesät waren. In diesem Fall beginnt der Verbotszeitraum mit 15. November.
Auf Dauergrünland und Wechselwiesen beginnt der Verbotszeitraum für Gülle mit 30. November.

Auch die Stickstoffmengen sind begrenzt: auf Ackerflächen ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis zu Beginn des Verbotszeitraumes max. 60 kg N/ha feldfallend, im Fall der Förderung der Maisstrohrotte (Achtung: nur vor dem 15. Oktober möglich, siehe oben) ohne Anbau einer Folgefrucht/Zwischenfrucht im Herbst max. 30 kg N/ha feldfallend. Die N-Gaben zu nicht genutzten Zwischenfrüchten sind der Folgefrucht anzurechnen. Auf Grünland ab 1. Oktober bis Beginn Verbotszeitraum max. 60 kg N/ha.
In Festmist und Kompost liegt der darin enthaltene Stickstoff in organischer Bindung vor, hier beginnt das Ausbringverbot mit 30. November (gesamte LN).
Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" beginnen die Gülleverbotszeiträume bereits mit 20. September (bei Raps und Wintergerste 15. Oktober).
Autor: DI Josef Springer
Quelle: © 2016 Agrarnet

  18-10-2016 11:42  schellniesel
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
wie gesagt ich verstehe nicht warum es unter gewissen Voraussetzungen nicht erlaubt ist.... Bzw nicht praxisgerecht ist!

Also könnte ich Gülle dann nur mehr in den Bestand fahren was wiederum Emission von leicht verflüchtigen Nährstoffen bedeutet!!!

Mfg

  18-10-2016 11:56  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Klare Stichtage sind leichter kontrollierbar (sofern sie kontrolliert werden), sonst gäbe es immer einen sehr großen Ermessensspielraum.

LG Vollmilch

  18-10-2016 12:51  textad4091
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@ Schellniesel: Ich seh es (leider) so wie Vollmilch- Klare Stichtage sind klare Stichtage und bieten der einfachkeithalber eben keinen Interpretationsraum. Ich finde es auch unlogisch, wenn man bei Witterungen wie in den letzten Jahren (Bis Dezember zumindest Plusgrade und kein Frost) keine Gülle ausbringen darf.
Die Verordnungen sind eben leider so formuliert, dass es mehr um Frost und Schnee geht, denn um Vegetation- Wenn man vo Haus aus die Vegetation bzw. die AUFNAHME hernehmen würd, und weniger Frost und Schnee, dann wär dies gleich mal klarer.

Für andere ist eben "keine geschlossene Schneedecke" auch, wenn's vorher mitm Schneepflug drüberfahren^^ Alles schon gesehen und gehört, alles neben viel befahrenen Straßen ...

  18-10-2016 15:31  Peter1545
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@enzi99: 15.Okt reicht doch? 6Mon Lagerraum muss man sowieso haben. wenn da die Grube leer gefahren wird, hat man bis 15.4 Ruhe!?

@textad4091: Was ändert den das daran wenn es im Dez noch Plus Grade hat und kein Schnee liegt, wenn die Pflanzen keine Nährstoffe aufnehmen? Braucht man nur noch einen niederschlagsreichen Winter und alles wird oberflächlich oder durch den Boden ausgewaschen.

  18-10-2016 16:00  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Naja, den Spagat zwischen Auswaschung und Auslastung muss man immer schaffen.

LG Vollmilch

  18-10-2016 16:01  textad4091
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@ Peter1545: Genau so habe ich es auch gemeint- Nur sollt die Verordnung auch wörtlich einen Bezug dazunehmen ... Zu lesen ist nur von Frost und Schneedecke, weniger von Vegetation ...

Güllelagerraum für 4 Monate und 10 Tage muss man eben (je nach Gebiet und Bewirtschaftung) einplanen ...

Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Wie lange sind alte Verteiler aka "Stickstoffverlustschleudern" an Güllerfässern hierzulande noch erlaubt, oder habe ich da was verabsäumt? In Deutschland ist das AUsbringen mit dem klassischen Prallteller, der nach oben abstrahlt, schon verboten, oder?

  18-10-2016 17:37  enzi99
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@Peter1545: wenn man zum Beispiel am 16. Okt Mais drischt, darf man im Herbst keine Gülle mehr auf diesen Schlag bringen, auch wenn am 17. schon Getreide gesät werden würde.
Anderes Beispiel: Drusch am 14., 30kgN sind am 15. erlaubt, auch wenn danach nichts mehr angebaut wird.


  18-10-2016 18:22  schellniesel
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
In d fährt auch noch viel das eigentlich noch nach oben wirft...

Der gesetztext lässt hier viel Spielraum für Interpretationen...

Mfg

  18-10-2016 18:36  FXST
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Und mit dem Maisdrescher muss man vom 08.10. bis 14.10. Tag und Nacht fahren und das bei jeder Witterung und Maisfeuchte nur das die Gülle noch vor dem 15.10. am Feld ist...auch wenn am nächsten Tag Starkregen angesagt ist...Hauptsache die Gülle ist draußen...ich darf ja dann nicht mehr fahren...

  18-10-2016 21:03  Peter1545
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
enzi99: Habs selber erst gelesen dass das geändert wurde. Getreideanbau bis 15.10 dann darf bis 15.11 noch gedüngt werden. Saat bis Ende Okt hätts wohl auch getan.

  18-10-2016 21:19  tristan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Auszug aus dem Aktionsprogramm Nitrat 2012:
Ferner ist die Ausbringung dieser stickstoffhältigen Düngemittel zu auf dem Feld verbliebenem Maisstroh bis 31. Dezember 2016 mit 30 kg Stickstoff in feldfallender Wirkung je Hektar begrenzt und nach diesem Zeitpunkt verboten.
https://www.bmlfuw.gv.at/dam/jcr:6f3e518d-5bfd-4a3e-8c3d-30fbd58f5a84/AP%20Nitrat%202012%20konsolidierte%20Fassung.pdf

Da haben wohl ein paar übereifrige Sesselpfurzer den 15. Okt dazugedichtet. Ich fahre nächste Woche, oder später, ganz entspannt Gülle auf die Maisstroh...
....und nächstes Jahr wird es so wie FXST schreibt.
Fuck them all.

  18-10-2016 23:23  enzi99
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Ist euch euer Grund und Boden nicht mehr Wert?
Und die Gülle wird auch entsorgt.....

  18-10-2016 23:37  medwed
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Ist euch die Gülle nicht mehr wert, als sie zu entsorgen?
Ich habe Lagerraum für 8 Monate.
Ohne Begrünung ist das Ausbringen jetzt Geldvernichtung und Grundwasserbeleidigung!



  19-10-2016 09:32  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Hallo!

Ist das jetzt so zu interpretieren, dass §7 Abs. 3 den §2 in diesem Fall aufhebt und man Maisstroh bis 31.12.(!) begüllen darf?

Bei 30 kg N feldfallend würde ich mir ums Grundwasser in den allermeisten Fällen keine Sorgen machen.

LG Vollmilch

  19-10-2016 10:37  FXST
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Soweit ich informiert bin ist es nächstes Jahr nicht mehr erlaubt nach dem 15.10. auf Maisstroh Gülle auszubringen

Wie oben beschrieben ist das in meiner Umgebung in den letzten Jahren schon gängige Praxis...gerade wenn es so wie dieses Jahr seit anfangs Oktober fast immer regnet...was spricht dagegen später z.B. am 22.10. bei guten Bodenverhältnissen Gülle auszubringen und dann den Weizen aussäen...gerade auf Böden die nicht von Auswaschung gefährdet sind...das wäre auf jeden Fall besser als mit aller Gewalt vor dem 15. Oktober...für mich ist das nicht praxisnahe...

  19-10-2016 12:27  enzi99
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@FXST: es ist schon seit 2 Jahren nicht mehr erlaubt, nach dem 15. Oktober auf abgeernteten und noch nicht bestellte Äcker Gülle auszubringen!


  19-10-2016 15:05  Peter1545
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
@FXST: Wenn der Winter früh kommt glaube ich nicht dass die 30kgN noch aufgenommen werden.
Es gibt Böden welche nicht so leicht ausgewaschen werden, aber wie soll man dass in eine Richtlinie schreiben? Die einen dürfen noch soviel düngen die anderen nichts, wiedere andere haben noch RestN von der Vorfrucht....


@enzi: das ist nicht richtig letztes Jahr war es noch der 15. Nov. wenn man bis dahin eine Folgefrucht sät!


  19-10-2016 19:20  tristan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
MERKBLATT
Cross Compliance
STAND März 2016
Einhaltung anderweitige Verpflichtungen:

Die Düngung zu auf dem Feld verbliebenem Maisstroh ist bis 31.12.2016 mit 30 kg Stickstoff in feldfallender Wirkung je Hektar begrenzt und ab dem 1.1.2017 verboten.

https://www.ama.at/getattachment/90e1dd0d-5b46-41bc-b58a-55bfbbdc0426/20160318_CC_Merkblatt_2016_Fertigstellung.pdf

Laut Verordnung des Landwirtschaftsministers und der AMA ist Gülle auf Maisstroh heuer noch erlaubt.

Eigentlich sollte die Kammer ihre Mitglieder vor den Behörden (AMA, Ministerium) schützen und nicht umgekehrt ....

  19-10-2016 19:51  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Hallo Tristan!

Das die Düngung von Maisstroh erlaubt ist, bezweifle ich nicht (zur Strohrotte), aber ist sie nach dem 15.10. noch erlaubt (widerspricht §2) bzw. ist sie bis zum 31.12.(!) erlaubt?

LG Vollmilch

  20-10-2016 06:02  tristan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
§7 präzisiert §2 ...
Ist ja schon fast lustig, jetzt braucht man Juristen zum Gülle fahren.

Wegen der Sinnhaftigkeit einer Herbstdüngung zu Getreide:
Im aktuellen Landwirt (Nr. 20, vom 16. Okt.) ist auf Seite 44 ein recht guter und lesenswerter Artikel.
hde Tristan

  20-10-2016 10:02  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Hallo Tristan!

Ich sehe (und lese) das anders.

In Paragraph 2 (Verbotszeiträume) wird auf die Ausnahme bei "frühen Kulturen" hingewiesen, nicht jedoch auf die Maisstrohdüngung.

In Paragraph 7 geht es um die fachgerechte Ausbringung (Mengen, Verteilung, Bereifung,...) und dabei im Absatz 3 um die allgemeinen Zustände, die eine Ausbringung gerechtfertigen:
- bei Bodenbedeckung
- unmittelbar vor dem Anbau
- zur Getreidestrohrotte max. 30 kg N/ha
Ferner zur Maisstrohrotte max. 30 kg N/ha, (diese ist aber nur mehr bis 31.12. 2016 erlaubt).

Würde Paragraph 7 Paragraph 2 "präzisieren", wäre die Düngung ja ohne zeitliche Beschränkung bei Bodenbedeckung, unmittelbar vor dem Anbau, zur Getreidestrohrotte immer erlaubt! Da habe ich jetzt wirklich größte Zweifel!

Zukünftig ist die Düngung von Maisstroh, ohne nachfolgenden Anbau überhaupt nicht mehr erlaubt, auch nicht vor dem 15. 10.! So sehe ich das.

Lg Vollmilch

  20-10-2016 15:16  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Hallo nochmal!

Die niederösterreichische Landwirtschaftskammer sieht die Sache übrigens so wie ich:
Zitat:
Stickstoffdüngung - Verbotszeiträume
Nachfolgend die wesentlichsten Bestimmungen - Verbotszeiträume:
Generelles Düngeverbot auf wassergesättigten, durchgefrorenen, schneebedeckten (neue Definition: der zu düngende Schlag ist zu mehr als 50% mit Schnee bedeckt) und überschwemmten Böden. Kulturen mit einem frühen N-Bedarf (Raps, Wintergerste,…) dürfen ab 1. Februar gedüngt werden.
Herbstdüngung:
Acker: nur wenn N-Bedarf gegeben, max. 60 kg N-feldfallend ab Ernte der letzten Hauptfrucht
bis zum Beginn der jeweiligen Verbotsfrist. Eine Düngung zur Maisstrohrotte darf bis 2016
noch mit 30 kg N-feldfallend (ausgebracht vor 15. Oktober) erfolgen.
Grünland und Wechselwiesen: bedarfsgerecht, max. 60 kg N-feldfallend ab 1. Okt. bis 30. Nov.
Feldmietenlagerung: Nur mehr 8 Monate Lagerdauer (bei Pferdemist max. 12 Monate), Geflügelkot darf nicht mehr ohne befestigter Bodenplatte gelagert werden. Die anderen Bestimmungen (3-monatige Vorlagerung, Lagerort, Lagermengen,…) sind unverändert.
Gewässerrandzonenbeschränkung: Entlang von fließendem Gewässer Düngeverbot in einer Breite von 5 m ab Böschungsoberkante, wenn Hangneigung
Zitat Ende.

LG Vollmilch

  21-10-2016 06:40  tristan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
>Ich bin Bauer und kein Jurist.
>Wenn die AMA im CC-Merkblatt auf Seite 10, Punkt 2.1.8, weitere Vorschriften dezidiert eine Düngung zu auf dem Feld verbliebenen Maisstroh bis (!!!) 31.12.2016 (!!!) erlaubt, hat das für mich mehr Relevanz als wenn das ein Kammerlehrling schreibt, der politisch motiviert ist und noch vorwärts kommen will.
>Was nächstes Jahr gilt, kann noch keiner sagen, weil es wieder notwendig ist, das Nitrataktionsprogramm "anzupassen". Mir wird jetzt schon Angst und Bange, was da unseren Schreibtischtätern wieder einfällt.
hde Tristan

  21-10-2016 07:29  Vollmilch
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Guten Morgen!

Bin auch kein Jurist und dieses "Aktionsprogramm" ist wirklich in diesem Punkt "ungeschickt" formuliert. Betrachtet man den gesamten Text (und liest man ihn mehrmals durch) dann wird im Zusammenhang klar, wie es gemeint ist.

Ich würde also jedem dringend davon abraten, jetzt noch Gülle auf Maisstroh auszubringen (und schon gar nicht am 31.12.!) - CC - relevant!

Eine etwaige politische Motivation eines Kammermitarbeiters kann ich hier weder erkennen, noch wäre sie relevant.

LG Vollmilch

  21-10-2016 20:07  tristan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Guten Abend, einen hab ich noch:

Eine Düngung zur Strohrotte ist bis spätestens 14. November bis
max. 30 kg Gesamt-Stickstoff möglich.
Diese Regelung dient dazu, den betroffenen Landwirten Zeit für
die Schaffung der erforderlichen Lagerkapazitäten zu geben.

Eben weil es CC - relevant ist, halte ich mich an´s CC - Merkblatt.

Am besten wäre natürlich ein gemeinsamer Stichtag für alle N-Dünger und alle landwirtschaftlichen Nutzflächen.
hde Tristan

  30-09-2017 16:08  frank100
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Ich hol den Fred nochmal raus.

Maisernte am 13. Oktober – Gülleausbringung (54 kg Nff) am 14. Oktober – Weizenanbau am 16. Oktober CC ja, erlaubt (wobei die Ausbringung von 54 kg Nff zu Weizen im Herbst im Hinblick auf die bedarfsgerechte Düngung kritisch zu betrachten ist!). GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20.9. beginnt.

Maisernte am 12. Oktober - Gülleausbringung (25 kg Nff) am 13. Oktober – Weizenanbau am 17. Oktober CC ja, erlaubt (falls unbedingt erforderlich); GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20.9. beginnt.

Also wen ich am 14 oktober die gülle rausbringe darf ich 54 kg n ausbringen und wen ich am 13 oktober fahre 25 kg.

Welche Logik steht hier dahinter?






















  01-10-2017 16:58  tristan
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
Das sind nur Beispiele aus dem Artikel :
https://ooe.lko.at/herbstd%C3%BCngung-d%C3%BCngeverbot-zum-maisstroh+2500+2600423

Zur Klarstellung werden in Verbindung mit anderen Bestimmungen einige Beispiele angeführt:
Maisernte am 17. Oktober – Gülleausbringung (28 Nff = N in feldfallender Wirkung) am 19. Oktober – Weizenanbau am 21. Oktober nein, nicht erlaubt (Sperrfrist)
Maisernte am 13. Oktober – Gülleausbringung (54 kg Nff) am 14. Oktober – Weizenanbau am 16. Oktober CC ja, erlaubt (wobei die Ausbringung von 54 kg Nff zu Weizen im Herbst im Hinblick auf die bedarfsgerechte Düngung kritisch zu betrachten ist!). GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20.9. beginnt.
Maisernte am 12. Oktober - Gülleausbringung (25 kg Nff) am 13. Oktober – Weizenanbau am 17. Oktober CC ja, erlaubt (falls unbedingt erforderlich); GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20.9. beginnt.
Maisernte am 22.Oktober - Gülleausbringung (24 kg Nff) - keine Kultur im Herbst nein, nicht erlaubt (Sperrfrist)
Maisernte am 1.Oktober - Gülleausbringung (70 kg Nff) am 3.Oktober – Weizenanbau am 10. Oktober nein, nicht erlaubt, da nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums maximal 60 kg Nff/ha ausgebracht werden dürfen.
Wintergerstenernte am 30. Juni - Gülleausbringung (70 kg Nff) am 1. Juli - Feldfutteranbau am 5. Juli - Ernte am 2. Oktober – CC und GW 2020 ja, erlaubt, wenn es sich um Feldfutter ohne Leguminosen handelt. Da Feldfutter als "Hauptfrucht" gesehen werden kann, wäre 60 kg Nff-Grenze nicht anzuwenden.
Wintergerstenernte am 1. Juli - Gülleausbringung (71 kg Nff) am 2. Juli - Feldfutteranbau am 6. Juli - Ernte am 5. Mai des Folgejahres, Maisanbau am 7. Mai des Folgejahres nein, nicht erlaubt, denn es handelt sich um keine Hauptfrucht, sondern um eine "Zwischenfrucht" - hier ist die Obergrenze mit 60 kg Nff ab Ernte letzte Hauptfrucht schlagend.
Wintergerstenernte am 2. Juli - Gülleausbringung (72 kg Nff) am 3. Juli – Zwischenfruchtanbau am 7. Juli nein, nicht erlaubt, da nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums maximal 60 kg Nff/ha ausgebracht werden dürfen.


Du kannst genauso am 13. Oktober 54 kg N ausbringen , oder am 14. Oktober 60 kg N ...



  01-10-2017 20:26  frank100
Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!
zb. düngen am 14 der Weizen kommt am 20 oder 25 Oktober rein erlaubt oder nicht?



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