Rechtliches zur dauerhaften Weidehaltung

Antworten: 1
  25-04-2016 18:32  anderson
Rechtliches zur dauerhaften Weidehaltung
Hallo,
nachdem hier in Tirol langsam ein Ende der Sömmerung von Mutterkuhherden auf ehemaligen Agrargemeinschaftsalmen abzeichnet, suche ich nach hilfreichen Informationen.
Nach der erfolgten Gemeinderatswahl wackelt zum einen der \"bindende\" Gebührenkatalog der Agrarbehörde, sodass nunmehr in absehbarer Zukunft alle anfallenden Kosten auf den Agrargemeinschaftsalmen auf die wenigen Auftreiber aufgeteilt werden und zum anderen ist es der Willkür des Substanzverwalters unterstellt, ob und wieviel Vieh über das eigene Nutzungsrecht aufgetrieben werden darf.
Als Alternative dazu könnte ich in einem Hochtal zweischnittige Wiesen pachten und dort mein Vieh über den Sommer weiden. Nun ergeben sich daraus einige Fragen. Wie sieht die versicherungsrechtliche Situation aus, bei einem feststehendem Zaun und nur einmaliger Tierkontrolle pro Tag? Wie sieht das mit eventuellen tierschutzrechtlichen Fragen aus bezüglich einmaliger Tierkontrolle? Muss man mit einer Verpflichtung zum Weideunterstand in naher Zukunft rechnen?
mfg
anderson

  27-04-2016 19:44  Michelshof
Rechtliches zur dauerhaften Weidehaltung
Ich sehe in keinem der punkte probleme . Wir kontrollieren unsere tiere auf der weide nicht immer jeden tag .... wies halt zeitlich passt . Sonne ist schlimmer fur die tiere als regen . Wenn du ein paar Bäume hast sollte es keine probleme geben .
Von irgendwelchen gesetzentwurfen in diese richtung habe ich noch nie gehört . Wohl aber davon das die Versicherungen Mindestanforderungen an den zaun haben damit sie im schadensfall zahlen .



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