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Kündigung Pachtvertrag
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn der Pachtvertrag zwischen Verpächter und Pächter gekündigt wird, bekommt dann der Verpächter die Zahlungsansprüche automatisch zurück wenn diese mit verpachtet wurden?
Oder muss dafür eine gesonderte Übergabe gemacht werden?
mfg
Kündigung Pachtvertrag
Weis das nur von einem bekannten aber der hat sich die zahlungs ansprüche mit genommen kommt drauf an ob du sie brauchen kannst oder nicht unnotig würde ich sie nicht mit nehmen.
Mfg.
Kündigung Pachtvertrag
Grundsätzlich kommt es drauf an, was im Pachtvertrag steht, wenn es nicht erwähnt ist, verbleiben die ZA beim Pächter. Aber es ist nur sinnvoll, wenn der Pächter die ZA wieder nutzen kann... Ansonsten wäre es sinnvoll sie dem neuen Pächter zu übertragen, dazu gibt es ein Formular...
glg
Kündigung Pachtvertrag
Du kannst dir natürlich die ZA behalten, sofern du sie nutzen kannst, falls nicht dann verfallen sie in die nationale Reserve und keiner hat was davon.
Wenn der Verpächter die ZA's wieder haben will müssen diese gesondert übertragen werden, das geht aber nur über die BBK und deren Formular. Auch wenn im Pachtvertrag steht dass sie dem Verpächter zuzuweisen sind, so müssen sie trotzdem übertragen werden. AMA ist ein anderes Paar Schuhe.
Kündigung Pachtvertrag
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin in dem Fall weder Verpächter noch Pächter, ich weiß aber das der Pächter die ZA zurückgeben will an den Verpächter.
Wenn ich das also richtig verstande habe geht das nur mit dem Übergabeformular der BBK.
Und dann kann der Verpächter die ZA wieder an einen neuen Pächter übergeben. Wieder mit dem gleichen Formular?
mfg
Kündigung Pachtvertrag
So ist es richtig, jawohl, heißt wohl du bist der neue Nutzer dieser Rechte ;)
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