Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!

Antworten: 46
  27-12-2014 08:21  Lammperl
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Bin zwar Buchführungspflichtig aber warum sind Pauschalierte Betriebe eigentlich so ruhig?

Mit 1.1.2015 wird ja die Ausgleichszahlung vom 1.Topf, ja im Landwirtschaftlichen Einkommen berücksichtigt!

Also ca 280 Euro/Ha beim einen mehr beim andren weniger.
Aber der Einheitswert ist gleichgeblieben, seit den 80 ern Jahren, haben wir nicht die Ausgleichszahlung dafür bekommen um den schlechtern Preis runterzuschlucken.(Ausgleich).

Also wenn ich einen Ausgleich bekomme weil meine Einkünfte weniger sind dann bleiben die Einkünfte ja gleich bzw wurden schlechter!
Aber jetzt werden schlechtere Einkünfte noch mal Besteuert!

Also ist das sehr unlogisch, aber für so manchen Bauernfunktionär anscheinend in Ordung (zu kompliziert)!
Liebe Pauschalierte Berufskollegen seit froh über unsre Ver-(Tretung) dem Finanzminister freuts!

Ich bedanke mich für das tolle System und wünsche euch einen schönen Rutsch...
.......(ins ungewisse) !


  27-12-2014 11:01  mulikuli007
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@ Lammperl

Das Frage ich mich auch schon seit einem Jahr!

  27-12-2014 11:50  DJ111
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Welchen (Un)-Sinn macht es wohl ehemaliges Steuergeld wieder zu versteuern ...???

Wie ich schon mal geschrieben hab:

Das Endziel ist, dass Gelder solange hin und her verschoben, verwaltet usw. werden, bis für den eigentlich gedachten Zweck nichts mehr übrig bleibt ...

Hauptsache es werden möglichst viele Verwaltungsangestellte davon bezahlt und Arbeitsplätze für Leute geschaffen, die sowieso schon zu lange in der Schule waren ;-)

  27-12-2014 11:51  Posaidon
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Viele Bauernfunktionäre sind Schulterklopfer und Mitläufer die können und haben auch nichts gesagt weil sie keine eigene Meinung haben ( Bauernbund und Kammerfunktionäre) würden sie sich eine eigene Meinung bilden, könnten sie keine Schulterklopfer mehr sein, dann hätten sie keine Herausforderungen mehr, die sie im Leben so fordert, (betrieblich und beziehungsmäßig ist bei denen meistens nichts los) deshalb sagen und tun sie immer das was der ranghöhere Funktionär ihnen ins Gesicht lacht, alle übrigen Bauern die von der neuen Steuerregel betroffen sind haben schon einen Weg gefunden den sie vermutlich nicht hier diskutieren wollen ( sonst wissen´s ja alle anderen auch ) und wieder einige Bauern schnallen es noch gar nicht was am 1.1.2015 bez. ab 1.7.2015 auf sie zukommt und gehen wenn sie´s merken zu denn Bezirksbauernämtern und lassen dort alles über sich ergehen, was die Schulterklopfer ein Jahr vorher für uns Bauern beschlossen haben!
usw. usw.


  27-12-2014 12:16  IIIII/4
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Gute Frage
Aber viele wissen wirklich nichts von dem was auf Sie zukommt
( das sagen bei uns sogar die BBK Berater )

Bis 50 % weniger Ausgleichszahlung

Bis 40 % Einheitswerterhöhung

Massiv höhere SVB Abgaben

Aber wir werdens erst nach den Wahlen erfahren !!!!! (Wird noch alles zurückgehalten)

  27-12-2014 12:53  Haa-Pee
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
ich kann auch nur jedem empfehlen sich aus der pauschalierung zu verabschieden die wird in zukunft sowas von "uninteressant" . das war eigentlich der sinn des ganzen.

es wird keinerlei rücksicht mehr drauf genommen dass tierhalter meist 365 tage non stop im stall stehen und massiv überleistung bringen.
die pauschalierung war meiner meinung nach die ausgleichende gerechtigkeit für diese schinderei.

der staat ist alles ohne staat ist alles nichts,die eigentumsfeindlichen tendenzen die raspeln schon seit längerem am bauernbaum!

ich habe es hier schon jahrelang gepredigt dass sicher ein drittel der österreichischen bauern in der bedarfsorientierten mindestsicherung besser aufgehoben wären als still und heimlich am hof "dahinzuwerkln" weil so der brauch war und ist.

die steuerlichen gegebenheiten werden hoffentlich zu einer proffessionalisierung führen und die ganzen liebhaber bauernhofe endlich die stalltür zunageln!
anstatt sich noch länger vom mob gängeln zu lassen!

die berufliche zukunft des bäuerlichen nachwuchses sehe ich in den organisation,in der verwaltung der vorgelagerten verwaltung und kontrolle der nachgelagerten verwaltung!
es wird hier in zukunft immer gute posten geben solange halt noch geld im staatssäckel ist.

verwaltungsposten waren schon im mittelalter existenzerhaltend und gesellschaftlich anerkannt.
freie kleinunternehmer und bauern braucht ja wirklich keine gesellschaft im 21 jahrhundert!

  27-12-2014 13:14  179781
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Jetzt muss ich die Bauernbundfunktionäre auch einmal in Schutz nehmen.
Tatsache ist doch, dass eine wesentliche Mehrheit bei den Bauern unter allen Umständen die Pauschalierung bei der Einkommensermittlung weiter behalten wollte. Wenn die Bauernvertreter hergegangen wären und hätten erklärt: "Wir sehen die Bauern als aktive und zukunftsorientierte Unternehmer. Diese wollen nicht mehr mit Methoden arbeiten, die aus der Zeit der Monarchie stammen. Die Abgaben die die Landwirtschaft betreffen sollen in Zukunft nach tatsächlich erzielten Einkommen berechnet werden."
Das hätte wesentlich gerechtere Voraussetzungen unter den lw. Betrieben und auch gegenüber den anderen Steuerzahlern geschaffen. Was wäre dann geschehen? Es hätte ein Riesengeschrei gegeben, von genau jenen, die sich jetzt über die Einheitswerterhöhung aufregen.

Jetzt haben wir als logische Folge eine Anpassung der Einheitswerte an heutige Verhältnisse. Und als Draufgabe bekommen wir mit ziemlicher Sicherheit noch eine Erhöhung der Grundsteuer und höhere Abgaben bei Betriebsübergabe oder Vererbung. Allen, die diese zusätzlichen Belastungen schon lange verlangen, haben wir das durchschlagende Argument in die Hand gegeben, dass wir ja wegen der Pauschalierung eh keine Einkommenssteuer zahlen müssen.

Gottfried

  27-12-2014 13:46  banshee0817
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Gottfried bringts wie so oft auf den Punkt.
bin bei Gott kein Bauernbündlersympathisant, aber sämtliche Verfehlungen der Agrarpolitik unserer Vertretung in die Schuhe zu schieben ist nicht fair.
Aber wenn wir Bauern uns endlich unter dem bequemen Deckmantel der mittelalterlichen Pauschalierung hervor trauen würden und uns endlich als professionelle (Klein-) Unternehmer sehen , könnten wir den Gegenpositionen (AK, Gewerkschaften, usw.) gehörig den Wind aus den Segeln nehmen.



  27-12-2014 14:59  FXST
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Man muss aber leider sagen das ein Großteil der Belastungen für die Landwirtschaft in letzter Zeit aus der ÖVP unter Spindelegger gekommen ist ...die nächste Belastungswelle ist schon im anrollen und unsere Vertretung ist in den Öffentlichen Medien so ruhig.

  27-12-2014 16:48  stallbub
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Vielleicht kann mich anhand eines beispieles jemand aufklären.
Alleinbewirtschafter: Eigenfläche Einheitswert ca 14000 €
Pachtfläche 7500 € bei SVA 5000 €
EPP ca 12000 €
Bin ich dann Einkommenssterpflichtig.

  27-12-2014 17:12  179781
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Der EHW wird selbst wird sich nicht großartig verändern, wenn du bei der Tierhaltung in der Normalunterstellung bist. Von der Betriebsprämie kommt 1/3 dazu also etwa 25.500 neuer EHW. Davon 42 % werden als Gewinn unterstellt. Davon Schuldzinsen, Pacht- und Ausgedingszahlungen sowie SVB Beiträge weg. Da bleibt nicht wirklich was übrig.
Wenn ich jetzt ein AK Funktionär wäre würde ich mich groß aufregen, dass einem Betrieb mit rund 30 ha durch diese Berechungsart zugestanden wird, dass er praktisch nichts verdient.


Gottfried

  27-12-2014 17:43  JD6230
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
stallbub:

EHW 14.000+ EHW Pacht 7.500+ EBP/3 4.000 ergibt 25.500
davon 42 % sind 10.710
abzüglich 5.000 SVB, Ausgedinge 2x 1.400, Pacht 1.500, Schuldzinsen......
ergibt 2.810 EUR zu versteuerndes Einkommen bei einem Schuldenfreien Betrieb

Somit siehst du, dass da nix rauskommt.
bis 11.000 EUR hast Steuersatz 0 %

  27-12-2014 18:45  FXST
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Das Finanzamt und die Sozialversicherung hat dieses Model genau durchgerechnet und die Grenzen so gesetzt wo am meisten zu holen ist. Bei Betriebe über 60ha oder 120VE durch Buchhaltung und bei kleineren Betrieben durch die Pauschalierung man rechnet nicht das so viele freiwillig Buchhaltung machen und durch die Erhöhung der EHW ist auch dort mehr zu holen. Würden alle Buchhaltung machen wäre die Sozialversicherung der Verlierer.

  27-12-2014 18:55  Obersteyrer
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@ FXST Hallo Genau so ist es ich verstehe es nicht das so viele freiwillig sehr viel Geld der Sozialversicherung schenken Gruss Obersteirer

  27-12-2014 19:03  Peter1545
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@Posaidon: Also die Bauern die von er Umstellung nächstes Jahr noch immer nichts wissen (ist ja schon 3 Jahre bekannt) denen ist wirklich nicht zu helfen!

Ich weis jetzt nicht ob bei den Verhandlungen damals auch das letzte rausgeholt wurde, aber das die EHW Ggrenze von 100.000 für die Pauschalierung nicht zu halten war, ist verständlich!

Wer glaubt dass er nächstes Jahr ungerecht behandelt wird, der solls in der Buchführung versuchen, dann weis er dass er wie ein Unternehmer bersteuert wird.

  27-12-2014 20:10  Interessierter
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
jene mir bekannten Betriebe welche an der Buchführungsgrenze sind, greifen nach jedem Strohhalm um (teil)pauschaliert zu bleiben, und ich glaube sie wissen was sie tun

Außerdem macht die Finanz ja nicht umsonst Jagd auf die (schein)geteilten Betriebe

  27-12-2014 20:24  josefderzweite
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Buchführungsgrenze: Ich möchte mal wissen wieviele Betriebe es gibt die von ihrem glück gar nichts wissen. Mir ist jedenfalls 1 Betrieb bekannt. der will von der Sach einfach nix wissen und hat auch noch nie was davon gehört.

  27-12-2014 21:03  KaGs
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Weil da die Rede ist von "Geld an die SV schenken", da muss aber auch klar sein, dass bei wenig Einzahlung auch wenig ins Pensionskonto kommt!

  27-12-2014 22:53  FeSt
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Wenn der neue Steuerfreibetrag wirklich kommt (was ja okay ist), ist der Vorgang der Herabsetzung der Vollpauschalierungsgrenze auf 75000,-€ überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn man es rechnet! Da hätten die 100000,-€ eh gut gepasst, auch trotz Anhebung auf 42%Gewinnfaktor bei etwas angenommen realistischen Pacht!

Für unsere meinige Betriebe wird das durch die Neubewertung sowieso nicht mehr maßgeblich, doch sind doch nicht blöd und steigen freiwillig in das Hamsterrad ein. ;-)
Persönliche eigene Buchhaltung sollte sowieso Standard sein!

Warum wohl sind uns bekannt, regionale Betriebe mit nur einer eigenen Hofstelle mit bis zu über zusammen bewirtschafteten 450 ha und mehr, so bemüht, alles in der Voll & Teilpauschalierung zu halten, und bei denen ist alles bei einer Prüfung definitiv haltbar und einzeln gesehen absolut korrekt!!
Kein Einzelfall in der Gegend.

Darum egal welches Berechnungssystem, wer die nötigen Schritte kennt, wird diese setzen, und unter jedem sehr gut zurecht kommen! Nur ist eben dann in einen anderen Betriebsmodus zu wechseln, anzupassen und das eigene Betriebssystem zu idealisieren.

Zur Überschrift:
mit einer eventuellen Umsetzung der zuletzt vorgestellten Steuersätzen und -stufen stimmt das nur mehr im reduzierten Ausmaß, jedoch einzelbetriebsabhängig!

Zur Frage, warum pauschalierte so ruhig:
Viele fallen raus, auch die, die es noch gar nicht wissen. Viele möchten es nicht wissen, und die Kleineren sind ja sowieso so froh, dass sie froh sein dürfen/müssen.
Also, wenn man da nicht ruhig ist?

Zur SVB: Die SVB sollte sehr gerne bezahlt werden, passt schon, wenn auch mal was raus kommen soll, und ist wiederum abzugsfähig.

lg FeSt

  28-12-2014 00:53  Lammperl
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Noch was!

Allso die es nicht wissen ihr dürft nicht den Einheitswert der SVB nehmen!

Das Finanzamt rechnet anders! Du hast einen Hektarwert auf deinem Betrieb zb 800,- Euro mal Eigenfläche zb 20 ha=16000 ,- Einheitswert beim Finanzamt.
Die Gepachtete Fläche wird mit den gleichen 800 Euro berechnet wie der Heim Betrieb!
Meist Pachtet man schlechtere Böden als man selber hat, da kommt dann ganz was anderes raus! Also 15 ha Pacht x 800=12000 Einheitswert

So jetzt noch die Betriebsprämie 280 Euro x 35= 9800,- davon ein drittel Gewinn=
3266,- Euro Einheitswerterhöhung.
Der Betrieb hat ein LdW Einkommen von :31266 Euro!
10000 sind frei
10-25000 38,33% Einkommensteuer:5749,-
25-51000 43,59% Einkommensteuer:2731,-

Summe: 8480,- Euro Einkommensteuer
Davon 1423,-Euro Ausgleichszahlung
Oder anders gesagt 14,52 % Ausgleichszahlungskürzung.


  28-12-2014 06:12  tristan
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@Lammperl
Bei deiner Einkommensberechnung fehlt folgendes:
42 % werden als Gewinn unterstellt, minus Schuldzinsen, Pacht- und Ausgedingszahlungen sowie SVB Beiträge weg

@Gottfried
Der EHW selbst wird sich mehr verändern als uns lieb ist, auch wenn du bei der Tierhaltung in der Normalunterstellung bist:
Von der Betriebsprämie kommt 1/3 dazu, weiters beträgt der gesetzliche Hektarhöchstsatz für landwirtschaftlich genutzte Flächen künftig EUR 2.400,- (derzeit EUR 2.289,-).
Macht mindestens 10 bis 15 % Einheitswerterhöhung.

  28-12-2014 08:51  FeSt
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Bei einem meiner Betriebe bekommen wir einen EHW Zuschlag von sicher gut 47%.

Der Ausgleichzahlungbetrag reduziert sich bei dem um 60% bis zum Ende der "Abschmelzung".

Soviel zu " = "!

Darum wäre die "theoretische" Angleichung des Mwst. Satzes gar nicht so ungerecht für alle (Teil-)Pauschalierte und vielleicht gar kein so großer Turbo zu Strukturbereinigung, wie schon mal in meinem Thread von "Gerhardkep" erläutert.

Ist eben die Frage wie es in der Praxis von der Wirtschaft gehandhabt wird, doch bei den 12% funktioniert es ja auch?

lg FeSt


  28-12-2014 09:06  DJ111
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Zu Lammperls Beispiel:

EHW 28000 + 1/3 von AZ, also + 3266 = EW 31266.
Davon werden 42 % als Gewinn angenommen also 13132.
Davon abzuziehen wären Pachtentgelte, also Hausnummer - 6000 (bei 400 / ha Pacht)
Weiters werden davon auch SVB-Beiträge abgezogen - schätz mal nochmals - 7000.

Käme da ein zu versteuerndes Einkommen von 132 € raus.

Wäre also faktisch keine EK-Steuer zu zahlen!

Bitte korrigiert mich, wenn meine Rechnung Fehler enthalten solle!

mfG, DJ

  28-12-2014 10:33  179781
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Pachtentgelte werden in der Pauschalierung nur bis 30 % vom EHW berücksichtigt!

@tristan: Ich habe auch nach wie vor die Befürchtung, dass da einiges an Erhöhung beim EHW droht. Aber sowohl unser Steuerberater, als auch der Berater der LWK hat mir das in unserem konkreten Fall so erklärt: Der Höchstsatz wird, so wie du es beschrieben hast auf 2400 erhöht. Auf der anderen Seite werden aber Zuschläge für innere Verkehrslage anders berechnet und der Zuschlag für Betriebsgröße fängt erst bei 45 ha statt bisher bei 25 ha an. Was dazu führt das der EHW bei uns nur geringfügig steigen wird. Die Betriebsprämie kommt dann noch anteilig dazu. Das bringt in etwa 12 % Zuschlag. Bei Betrieben wo die Betriebsprämie im Verhältnis zum EHW sehr hoch ist, kommt da natürlich ganz was anderes heraus.
Was anderes ist es mit den Zuschlägen für Viehhaltung. Da werden einige ganz schön zum Zahlen kommen. Viehhaltung über der Normalunterstellung hätte bis jetzt schon jeder Pauschalierte unaufgefordert dem FA melden müssen. Da kann es durchaus sein, dass manche Finanzämter bei solchen Betrieben die vergangenen Jahre aufrollen und entsprechende Nachzahlungen vorschreiben.

Gottfried

  28-12-2014 11:06  Obersteyrer
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@KaGs Hallo Glaubst du noch immer an das Pensionsmärchen? In ein paar Jahren gibts nur mehr eine Volkspension .Der Eingezahlt hat bekommt vielleicht einen hunderter mehr als die die nichts einbezahlt haben .Die Stimme von Arbeitslosen und kronisch faulen unter dem Decknahmen Burn Out zählt gleich viel als die vom Arbeiter. Wenn ich von Geld schenken schreibe meine ich vorallem die vielen Nebenerwerber die sowieso bei der Arbeit Pension einzahlen und in der Landwirtschaft die Beiträge zahlen und glauben sie würden dann noch mehr Pension bekommen.Hier kann ich nur sagen wacht auf verbraucht das Geld lieber selber und schenkt es nicht der Sozialversicherung die es ohnehin nur vergeigt und die Gammler unterstützt. Gruss Obersteirer

  28-12-2014 11:12  JD6230
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Gottfried, das mit den Viehzuschlägen zum EHW kommt ganz auf das Finanzamt an. Im Bezirk Grieskirchen (oö) war das Finanzamt immer dahinter. Ich hatte 2013 eine Einheitswertfeststellung da ich 2009 den Stall umgebaut habe. Die Tierhaltung hat sich nachhaltig geändert, also muss eine neue Feststellung her.
In anderen Bezirken hat das das Finanzamt nicht gekümmert. Also wurden auch nichts geändert oder nachgefragt. Dort wird natürlich die Viehbewertung anders ausschlaggebend sein als bei bereits aktualisierten Betrieben.


  28-12-2014 11:56  tch
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Obersteyrer, unter den kronisch faulen mit dem Burn Out gibts auch Landwirte- gab es auch Landwirte.... manche wurde bekehrt, manche am Friedhof abgelegt.

Halt bitte dein b...es Maul!

tch

  28-12-2014 11:57  Lammperl
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Ich habe ja nur 800 euro Einheitswert herangezogen, da Pacht SVB etc schon abgezogen ist.
Ich selber währe in der Höchstbemessungsgrundlage bei ca 2230 Euro/ha, und habe sehr viel ertragsschwaches Grünland gepachtet das den Einheitswert beim Finanzamt explodieren lässt.
Deshalb bin ich auch unteranderen dann auch Buchführungspflichtig geworden.

Wollte ja nur aufzeigen wieviel die Steuer wegnimmt, wenn man in höhere Steuerklassen kommt.

  28-12-2014 12:03  Obersteyrer
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@tch Hallo Okay Nichtlandwirt und warscheinlich auch so einer! Halt es selber!Obersteirer

  28-12-2014 12:08  tch
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Ja, bin Nichtlandwirt!
Du bist schon ein selbstherrliches A......ch, urteilst so ganz einfach über kranke Menschen die Hilfe brauchen .
Wünsche Dir nur für einen Tag, einen Dir sehr nahestehende Menschen mit Bourn Out, wo Du jederzeit befürchten musst das der in der Zeit wo Du ihn suchst Hand an sich selbst legt.

Nur einen Tag!
Dann wärst Du A..., etwas klüger, besonnener mit Deinen Worten

tch

  28-12-2014 12:16  Obersteyrer
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@tch Hallo Der unterschied ist wenn es jemand wirklich hat und denen jedes Mittel recht ist um nicht zu arbeiten! Glaub mir es gibt genügend davon. Wen ich dir irgendwie auf en Schlipps getreten bin entschuldige aber alleine in unserer Gegend kenne ich einige die wegen burn out im Krankenstand sind und Pfuschen wie die bösen und lachen alle anderen aus! .Wie gesagt wenn wirklich Burn Out ( mit allen Gefahren ) gibts nichts dagegen wie gesagt entschuldige wenn es so ist. Gruss Obersteirer

  28-12-2014 12:43  tch
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Meine Wortwahl war auch nicht fein.....

Weihnachtsfrieden :-)

lg
tch

  28-12-2014 13:13  KaGs
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@ obersteyrer
kann mich noch gut erinnern, als im 1989 Jahr die EHW neu festgesetzt wurden, und teilweise ganz schön erhöht wurden die forstlichen EHW, die bekommen aber jetzt doch eine "schöne" Pension!
Aber es stimmt schon, dass sich eine neuerliche Erhöhung der EHW nur in einem längerem Einzahlungszeitraum positiv auf die Pension auswirkt. Bei mir würde sich eine freiwillige Höherversicherung nur im Bereich von 27 € (!) Mehrpension, und das BRUTTO auswirken!
Und soviel zum Lachen haben die unselbstständigen Erwerbstätigen auch nicht mehr! Die haben schon einen gewaltigen Arbeitsdruck! Ebenso wie die Polizisten, die müssen auch eine gewisse Anzahl von "Strafzetteln verkaufen", ebenso die Steuerprüfer, auch die müssen ihr Dasein rechtfertigen!

  28-12-2014 16:30  500 Vario
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Hallo DJ!

Du hast geschrieben" Korrigiert mich, wenn ......."
Ein Fehler ist bei deiner Berechnung noch drinnen.
Du kannst als Pachtausgabe nämlich nicht die volle Höhe der Pachtausgaben
ansetzten, sondern max. 25% deines betrieblichen Hektarsatzes.
Das heisst für Lammperl max 200.-/ha ergibt in seinem Fall 3000.-
Trotzdem wäre er noch sehr weit von positiven Einkommenssteuer entfernt!

  28-12-2014 17:26  Interessierter
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
25 % ist aber auch falsch :-D

  28-12-2014 17:56  DJ111
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@ interessierter:

... und was ist richtig ....?

@ Lammperl:

Abgesehen von meinem Schönheitsfehler - wo sich allerdings andere auch nicht einig sind - wie hoch der anrechenbare Pacht sein kann, ist dein Beispiel wohl wie daneben.

... was mich umso mehr "irritiert", wo du ja angeblich buchführungspflichtig bist und in dem Fall du jedenfalls von der Einkommensermittlung mehr Ahnung haben solltest .... ;-))

Zitat:
"Ich habe ja nur 800 euro Einheitswert herangezogen, da Pacht SVB etc schon abgezogen ist."
??? Bitte um genauere Erklärung???

Der EHW beim FA wird ja auch nur "explodieren" - wie du schreibst, wenn du sehr viel Fläche zupachtest - was ja in dem Fall auch nicht überraschend oder unvorhersehbar wäre ...??

Nur eine zufällige Aufstellung von Zahlen ist nicht immer eine Beispielrechnung ;-)

Gruß, DJ

  28-12-2014 18:08  Interessierter
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
179781 hat oben 30 % geschrieben, klingt schon besser

  28-12-2014 18:12  500 Vario
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Hallo FeSt!

Ich schätze deine Beiträge in diesem Forum eigentlich sehr.
Ich hab das jetzt grob überschlagen. Du musst auf diesem einen Betrieb von
Dir jetzt einen durchschnittlichen ZA von 700.-/ha haben ( 700-60%), damit du in 2019 auf 280.-
abgeschmolzen worden wirst.( Bitte keine Neiddebatten)
Das natürlich 30% der Betriebsprämie in diesem Fall einen ordentlichen Zuschlag zum EHW ergibt
liegt dabei auf der Hand.
Aber es bleibt halt auch Fact, so hast es Du und Gottfried in den Beiträgen zuvor ja schon geschrieben, das jeder Betrieb versucht sich in der Pauschalierung zu halten, weil es eben
steuerliche Vorteile und weniger Bürokratie bedeutet.
Aus diesem Grund wirst ja auch Du mehrere Betriebe führen bzw. geteilt haben.
Ich würde auf jeden Fall viel dafür geben, wieder in die Vollpauschalierung wechseln zu können.
Nur 2 Beispiele abseits der Einkommensstéuerzahlungen:

Wenn ich landw. Flächen zu Kauf angeboten bekommen (zu ohnehin nicht wirtschaftlichen Preisen) so kommen mir diese Flächen als nicht pauschalierter Betrieb um 40-50% zus. teurer, weil ich diese vom bereits versteuerten Unternehmergewinn bzw. aus der Privatentnahme zu finanzieren habe. Grund und Boden ist nicht Betriebsaufwandswirksam.
Wenn ich Rücklagen für weichende Kinder oder für meine späteren Lebenstage bilden möchte wieder das selbe Spiel.
Das sind nur 2 Punkte die jedem Pauschalierten erspart bleiben.
Außerdem kommst in ein Rad des " investieren müssen ansonsten richtig Steuern zahlen" rein!
Bitte an alle die nur "sudern" bezüglich der evtl .Erhöhungen des EHW- Umsteigen in die EA-Rechnung oder Bilanzierung und Umstieg auf SVB-Option, dann wird es besser und der Bauernbund hat nicht mehr schuld

  28-12-2014 18:18  500 Vario
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Ich bzw. mein Steuerberater haben vor 2 Jahren noch mit dem 25%-Satz die Steuererklärung abgegeben!
Sollte sich seit dem heurigen Jahr etwas geändert haben, so bitte ich um Entschuldigung, ansonsten gehe ich davon aus, das ich richtig liege


  28-12-2014 18:48  Peter1545
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@Vario 500: Ein pauschalierter Betrieb kauft Grund ja auch mit versteuertem Einkommen oder seid wann kann man das absetzen?
Kaufen auf Pump, dann kannst die Zinsen absetzen, aber nicht mehr oder du gründest eine GmbH.

Wie eine Betribsteilung ohne 2te Hofstätte klappt ohne täglich Angst haben zu müssen dass sie rückwirkend aufgelöst wird würde mich auch interessieren!

  28-12-2014 19:35  Interessierter
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Ich korrigiere mich und bitte um Entschuldigung, auch mein Steuerberater hat von 25 % des Einheitswertes als abzugsfähiges Pachtentgelt gesprochen.

  28-12-2014 20:34  500 Vario
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Hallo Peter!

Im Grunde genommen hast ja recht, nur wenn bei einem pauschaliertem Betrieb keine
Steuerbelastung- weil unter 11000.- EK- dann ist eben keine Einkommenssteuer fällig und er kann mit dem Kapital das er tatsächlich erwirtschaftet hat, machen was er will.
Ich muss die Kohle als Privatentnahme aus dem Betriebsergebnis nehmen und muss den Ertrag in den Folgejahren sogar noch versteuern.
Die Zinsen bei Fremdfinanzierung kannst selbstverständlich absetzen.
Das mit der Gmbh ist eine Sache, wenn du mir dabei Tipps geben könntest, wäre ich dir dankbar.
War vor 2 Wochen bei meinem Steuerberater und hab ihn genau auf dieses Thema angesprochen (da gibt's Möglichkeiten mit Rücklagenbildung und 25% EK-Satz).
Er sagte mir nur, das ich es wieder vergessen soll, da für Landwirtschaft uninteressant.
Zu deiner letzten Frage kann ich dir keine Auskunft geben!
Ich habe vor 12 Jahre in die Bilanzierung gewechselt weil ich die 2 Übergangsjahre mit Überschreitung der EHW-Grenze durchbrochen habe. Wollte nicht, das wenn mir die Finanz drauf kommt, ich rückwirkend meine Bilanzen offenlegen muss bzw. vielleicht geschätzt werde.
Das wäre mir einfach zuviel Risiko gewesen und so wechselte ich freiwillig.
Hätte ich es nicht getan, vielleicht wäre ich bis heuer noch in der Pauschalierung gewesen, weil niemand angezeigt hätte. Und diese Fälle gibt es zur Genüge!!!!!!!!!!!

  28-12-2014 23:04  heribertniessl
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Schildbürgerhaft ist es einer Berufsgruppe Ausgleichszahlungen zu gewähren und ihnen durch ein kompliziertes Steuersystem einen Teil davon wieder zurückzufordern.
Da haben nur die Steuerberater etwas davon.
Meine Meinung zur Berufsgruppe der Steuerberater: Das Steuersystem sollte so einfach sein, dass wir ohne Steuerberater auskommen. Die Kosten diese Dienstleistung muss die Volkswirtschaft doppelt tragen. Der Staat lässt eine Berufsgruppe zu, die seine Einnahmen verringert (dies oft auch mit fragwürdigen Methoden).
Dies ist auch eine Methode der Arbeitsplatzschaffung.

  29-12-2014 00:59  FeSt
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Hallo 500 Vario!

Danke für das Kompliment.
Doch deswegen bin ich nicht hier, sondern mit meinen eigenen Fakten und Zahlen Klartext offen mitreden zu dürfen, und dass immer von mehreren Seiten betrachtet, soweit es eine womögliche auswärtige eigennützige Beobachtung hier zulässt, um auch diese nicht zu vergessen.

Wo wir aber schon dabei sind, möchte ich auch einem in der Runde meinen Dank aussprechen, für seinen effektiven, effizienten, nachhaltigen und sehr treffenden Einsatz.
Danke Gottfried!

Bei uns ist es KEIN Scheinkonstrukt, sondern zwei ganz eigenständige gewachsene, wenn unbedingt nötig auch alleine lebensfähige Betriebe in aller Hinsicht, mit jeweils auch a poar m² mehr dazu in entgeltlicher Bewirtschaftung, und noch was drittes Eigenes in derzeit passiven Modus. Ist kein Reichtum, sondern eine an uns sehr gerne geforderte Verantwortung.

Ja, deine Rechnung stimmt und ist am Zweiten eine etwas reduzierte ähnliche, wo aber durch andere Gegebenheiten die Erhöhung des EHW nur ca. 21-22% ausmacht. ;-)
Das es so kommt mit den ZA, ist mittlerweile als "passt" einzustufen, jedoch nicht die Miteinberechnung in den EHW, da im Ursprung als Ausgleich gedacht!

Doch sehr zu bedenken ist wie von "Hirschfarm" zuletzt schon mal erwähnt, was auch für mich zum 1.1.2014 gerade noch zugetroffen hat und alle gepachteten ZA + Zuschläge aus Tierhaltung, einen eigenen seperaten EWH entstehen lässt, wofür auch noch extra Grundsteuer verlangt werden kann.

Deine weiteren Fakten sind sehr essentiell und drücken das aus, was wir und auch weitdenkende Steuerberater sehen.

lg FeSt

  29-12-2014 08:23  Peter1545
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
@heribertniessel: Ich bin ganz deiner Meinung, aber ich weis warum der Staat die Besteuerung nicht vereinfacht, weil die meisten nicht durchblicken, viele zu faul sind um sich beraten zu lassen.
Siehe Negativsteuer, Arbeitnehmerveranlagung...... jeder freut sich weil der Staat Zuckerl verteilt und der Staat freut sich weil sie nur jeder 2te holt.

Es wäre doch ein einfaches die Negativsteuer bei der SV abzuziehen?!
Genauso die begünstigte Besteuerung von 13.+14. Gehalt, es wird nur komplizierter!

  29-12-2014 09:33  helgra
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
Aus meiner Sicht werden alle Bürger doppelt zur "steuerkasse" gebeten. Das Netto (egal ob DN oder Betrieb) auf eine Sparbuch legen - Ertrag wieder versteuern. Derzeit wird der Staat (bzw. Sparbuchbesitzer) eh nicht reich davon ;-). Und davon gibt es bestimmt zig Fälle.
Und wie Hr. Schelling richtig sagt: es gibt in AT kein Einnahmenproblem sondern ein Ausgabenproblem - die Steuerreform wird es uns zeigen wie stark am "eigenen" Ast gesägt wird.
Und es muss jeder für seinen Betrieb rechnen ob Pauschalierung oder Buchhaltung besser ist. Ich steige mit der Vollpauschalierung um einiges besser aus. Und muss nicht sagen was ich mit dem "Gewinn" mache - und wie oben beschrieben kann ich es auch privat verwenden.

LG
Helgra



  29-12-2014 11:22  Haa-Pee
Ausgleichszahlung= Einkommensteuer!
500vario ich nehme an du trauerst der pauschalierung nach weil du ein intensiver schweinebetrieb bist mit der nötigen flächenaustattung und so entweder umsatzmässig oder durch den hohen einheitswert BH machen musst.

pauschalierung hat sicher den vorteil in schwankenen märkten dass man sich geld "beiseite" legen kann ohne dafür zusätzliche steuern oder auflagen zu haben.
das hat eben den vorteil dass man über eine dauerhafte liquidität verfügt die man in niedrigpreis phasen zum ausgleichen hernimmt.
bei buchhaltung musst natürlich immer in irgendetwas investieren bzw wird wieder steuerfällig wenn man "geparktes vermögen" aktiviert!

selbst bei wirklich gut funktionierenden betrieben bin ich der meinung dass die vorteile der pauschalierung vorallem bei den tierhaltern in der 7 tage woche beruht.

ich kenne deinen betrieb nicht aber ich trau mir dir zu garantieren wenn du die 5 tage woche einführst du im durchschnitt der jahre sogar die negativ steuer lukrieren kannst!
also ganz einfach die wochenendarbeit an fremdarbeitskräfte auslagern.
der vorteil du hast mehr freizeit so wie der rest der bevölkerung und die bekommst sogar negativ steuer zurück und brauchst nicht mal ständig zu investieren.

Pauschalierung=die 365 tage 1€ jobber in der landwirschaft lässt man etwas mehr körberlgeld für ihre überleistung!

meine nachbarn in meinem "grätzl" bin ich schon der letzte bauer,
die meisten haben eine firma von apotheke, fachärzte, notar,rechtsanwalt,elektronicunternehmen,wohnbau und immobilien,steuerberater,geometer,friseur,industrieanlagenbau,ärztebedarf,malerfirma.

und keinem von denen gehts wirklich schlecht und die mache alle ausnahmslos eine 5 tage woche!

der einzige der das ganze jahr im dauereinsatz ist, bin ich als bauer!

also die furcht vor der buchhaltung müssen nur die grossen ackerbauern mit viel eigengrund haben alle anderen tierhalter usw eine reine rechenübung mit weniger arbeit um sämtlichen steuern zu entkommen!

es gibt auch noch besonders schlaue konstruktionen mit pauschaliertem stammbetrieb(eltern,ehepartner usw) und einer KG für den buam usw aber das wäre ein anders thema



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