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Wegenutzung zur Jagdausübung!
Da man beim Wandern des öfteren sieht, das zur Jagdausübung immer mehr auch auf Waldwegen Kraftfahrzeuge benützt werden, meine Frage: Wie ist das im Zusammenhang mit Jagdpacht und Grundbesitzer zu sehen, beziehungsweise was sieht das Jagdrecht als Richtlinie vor. Was sieht das Jagdgesetz eventuell auch als Einschränkungen bei Gewohnheits und auch öffentlich Rechtlichen Gehwegen vor?
Wegenutzung zur Jagdausübung!
Der Jäger oder Jagdberechtigte darf private Forststrassen nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers benützten.
Wegenutzung zur Jagdausübung!
Tach.
Natürlich sollten die Jäger die wege benutzen dürfen ist doch eine Win-Win situation, der jäger kann jagen und für den grundbesitzer sollten weniger wildschäden anfallen.
Mfg
Wegenutzung zur Jagdausübung!
Hallo,
ist vom jeweiligen Landesjagdgesetz abhängig. In NÖ ist es nur zur Bringung vom Wild und zu Fütterungszwecken erlaubt.
Wegenutzung zur Jagdausübung!
Hallo !
In Deutschland hat der Jagdpächter genau das gleiche Recht zur Wegebenutzung wie jeder andere Privatmann auch.
Wegenutzung zur Jagdausübung!
Hallo!
Wenn öffentlich, dann wie jeder andere auch, wenn nicht öffentlich, dann nur mit Zustimmung des Grundbesitzers.
lg.
Wegenutzung zur Jagdausübung!
auch im Winter beim Gatsch (Termperaturen bis +10 Grad)? Denn ich habe es nur erlaubt bei trockenen Verhältnissen und abgemähten Zustand im Sommer,!
Wegenutzung zur Jagdausübung!
Danke für die bisherigen Beiträge: Ich glaube auch zu diesem Thema gibt es zwei Seiten, die eine ist die gesetzliche Vorgabe, die andere wie damit umgegangen wird. Wenn beide Seiten die kleinen Wartungsarbeiten durchführen und bei Tauwetter die Benützung eingeschränkt wird sollte es keine Konflikte geben.
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