Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer

Antworten: 7
  31-12-2013 13:40  oj10
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
Seit einem Jahr rückt mir (Bergbauer - Ehw. EUR 5200.- - 326 BHKpunke) die Finanz auf die Pelle. Komme mit meinem Einkommen das hauptsächlich aus Vermietung von Ferienwohnungen ohne Dienstleistungen besteht gerade an bzw. über die Freigrenze von EUR 11000.- Jetzt meine Frage: Der Steuerberater und auch der Fachmann auf der LWK sagen, dass 70% des Gästeumsatzes als Einkommen anzurechnen ist. Habe jetzt mit einem Kollegen gesprochen welcher schon seit jeher Einkommenssteuererklärungen abgibt, dass er, bzw. sein Steuerberater lediglich 50% des Umsatzes als Einkommen angibt. Das ist bei einem Gästeumsatz von ca. 15000.- schon ein Unterschied. Komme aus Kärnten. Bitte um Informationen. Danke vorerst und ein gutes neues Jahr!

  31-12-2013 15:00  Christoph38
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
würde mir sicher nicht 70% der Einnahmen als Einkommen anrechnen lassen

Da mach ich lieber eine Aufzeichnung aller Ausgaben, bin mir sicher dass weniger rauskommt.

  31-12-2013 15:28  zehentacker
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
Hallo Christoph!
Bei Bilanz vom Start weg hat wahrscheinlich kein Österreichischer Zimmervermieter 70 % vom Umsatz als Einkommen zu versteuern. Sehr viele Landwirte tappen aber bei neuen Betriebszweigen in eine, ich nenne es Steuerfalle. Mit dem pauschalierten, aber doch versteuerten Gewinn aus der Landwirtschaft investieren sie andere Betriebszweige oder Branchen. Läuft dieses Werkel, haben sie im Gegensatz zu fremdfinanzierten Mitbewerbern wenig steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Bei 15.000 € Umsatz einen Steuerberater und zumindest Ein,- Ausgabenrechnung ist auch grenzwertig. Der ganze Rattenschwanz, noch ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder nicht, Sozialversicherung usw. kommt noch dazu.

  31-12-2013 16:25  mfj
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
Ausschlaggebend bei der Zimmervermietung ist die Bettenanzahl.

Bis zu 10 Betten gilt es als bäuerliche Nebenbeschäftigung - hier können die Einnahmen mit 50% berechnet werden.

Komb.26 ist als Berechnungsgrundlage für die EST eh Vorraussetzung.


  31-12-2013 16:39  kst
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
Ich glaube, dass von den Einnahmen , bei nicht mehr als 10 Betten, wenn das ganze als Nebenbetrieb der Ldw. gilt 70% als pauschale Ausgaben abgezogen werden. Daher werden weder 50% noch 70% versteuert, sondern nur 30% von den Einnahmen.
Auch erscheint mir der Ausdruck Umsatz im Zusammenhang mit einer Einkommensteuer falsch.
Mfg.kst

  31-12-2013 17:06  G007
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
Die 70iger - 30iger Regel kommt von der Teilpauschalierung, Einnahmen aufzeichnem und 30% davon sind Gewinn. Ich würde Einnahmen-Ausgaben Rechnung machen, aber schwierig mit der Bewertung, weil wahrscheinlich viel mit Privatanteil (z. bsp. Strom, Heizung, Telefon.....)bei den Ausgaben gemischt ist.
Beraten lassen!

  01-01-2014 09:08  oj10
Pauschaliert- Ferienwohnungen - Einkommensteuer
Danke tria! Deine Aussagen treffen 100% zu. So stelle ich mir dieses Forum vor - Bauern helfen bzw. beraten Bauern.



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