Gemeinschaftsweide 60 Tage

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  30-06-2013 08:53  Christoph38
Gemeinschaftsweide 60 Tage
gilt die Mindestauftriebsfrist von 60 Tagen (wie bei Almen) auch bei Gemeinschaftsweiden ?
wenn ja, heisst das wer unter 60 Tagen ist, bekommt keine Flächenzurechnung

wie wird die Flächen der Gemeinschaftsweide verteilt ? nach GVE oder ?




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