Wasseranschlusspflicht

Antworten: 16
  28-01-2013 22:37  Bauernhaus
Wasseranschlusspflicht
Wenn man im 50 m-Bereich einer Ortswasserleitung liegt, besteht Anschlusspflicht an die Ortswasserleitung und Entnahmeverpflichtung zumindest für den Hausgebrauch.
Wie geht das, wenn sich Wohnhaus und Wirtschaftsteil leitungsmäßig nicht trennen lassen?
Gibt es für landw. Betriebe Ausnahmebestimmungen, wenn der eigene Brunnen Trinkwasserqualität hat und genügend liefert?


  28-01-2013 22:54  browser
Wasseranschlusspflicht
Bauernhaus frag bei der Gemeinde einfach nach oder hast Angst

  28-01-2013 23:22  Restaurator
Wasseranschlusspflicht
wasseranschlusspflicht ist gegeben.
ausnahmeansuchen um befreiung von der anschlusspflicht ist möglich. dabei wird aber dein brunnen beurteilt ob er dem stand der technik entspricht und auch aufgrund der umgebung (alte müllager, gedüngte felder,...) immer trinkwasserqualität aufweisen wird.
abnehmen musst du aber nur das trinkwasser, sprich: wenn baulich möglich kannst du auch einen brauchwasserkreislauf mit deinem eigenen wasser bauen (toilette, waschmaschine,...)
wie weit die bundesländer / gemeinden das unterschiedlich handhaben weiss ich nicht.
bei uns haben sie vor jahren einem den nutzwasserkreislauf mit regenwasser aus der zisterne fürs klo verboten weil vom dach vogeldreck hineinkommen könnte..... :(

  28-01-2013 23:53  freidenker
Wasseranschlusspflicht
Hallo, vielleicht hilft dir das weiter
 


  29-01-2013 01:15  pre
Wasseranschlusspflicht
Hab heute auch eine Verständigung wegen der Anschlußpflicht bekommen. Zumindest für den Hausgebrauch, Landwirtschaft ausgenommen. Reden sich aufs Land OÖ aus, von Ausnahmen ist zumindest im Schreiben der Gemeinde keine Rede.
mfg pre

  29-01-2013 07:22  DaMartin
Wasseranschlusspflicht
Wenn die Gemeinde mit anschluß 2000 bis -3000,-euro,aber ohne anschluß 0,-euro verdient, dann wirds von Ausnahmen nix wissen wollen. Das weiß ich aus eigener erfahrung. Mfg Martin

  29-01-2013 08:18  golfrabbit
Wasseranschlusspflicht
In meiner Gemeinde besteht keine Anschlußpflicht für Wasser, sehr wohl aber für Kanal. Obwohl dieser Anschluß teurer ist sind die meisten froh, da bei unseren Lehmböden Versickern nicht lange funktioniert.
Für Eigengebrauch sind keine Quelluntersuchungen notwendig, anders aber bei Gästebeherbergung usw.. Die TIMI verlangt ebenfalls geprüfte Trinkwasserqualität, die Verwendung von Nutzwasser für WC-- ist untersagt, da 1. Verdienstentgang Wasser-/Klärwerk und 2. Möglichkeit durch Unwissen einmal solche Leitungen als Trinkwasser zu verwenden.

  29-01-2013 11:51  rotfeder
Wasseranschlusspflicht
Hallo!
Das ist in jedem Bundesland verschieden. In OÖ wird wohl Anschlußpflicht sein, da ja die Kanalgebühr auch über den Wasserverbrauch bezahlt wird.

  29-01-2013 14:12  freidenker
Wasseranschlusspflicht
@rotfeder

>...Die Gemeinde hat für Objekte mit eigener Wasserversorgungsanlage auf Antrag eine Ausnahme vom Anschlußzwang zu gewähren, wenn...

klingt für mich nicht nach genereller anschlußpflicht, aber wie du meinst...

mfg



  01-02-2013 20:20  rotfeder
Wasseranschlusspflicht
Hallo!
Ich bin aus NÖ, und damit mit den Gebräuchen in OÖ nicht so vertraut. Habe mir deinen Gesetzestext durchgelesen. Mein Schluß daraus: Für die Sachlage von Bauernhaus ergibt sich ein Anschlußzwang, weil der Anschluß nicht unverhältnismäßig schwierig und kostspielig ist (innerhalb der 50 m) und eine Trennung der Leitungen von Wohnung und Wirtschaftsgebäude nicht möglich ist. Aber ich denke, in der Praxis wird das nicht so streng gehandhabt. Ich kenne keinen Fall, wo ein Liegenschaftsbesitzer von der Gemeinde zum Anschluß gezwungen wurde.

  08-02-2019 21:15  Joe_D
Wasseranschlusspflicht
Hallo,
ist die 50m Regelung in O.ö. aktuell?

  09-02-2019 10:01  reinhard.s(fpc28)
Wasseranschlusspflicht
Die 50 m Regelung ist aktuell und ich kenne einige Gemeinde die das beinhart durchziehen (auch nach Jahrzehnten). Dürfte immer wenn die Gemeindekassen klam sind auf die Tagesordnung kommen.

  09-02-2019 13:06  mittermuehl
Wasseranschlusspflicht
Ich habe die Wasserkreise getrennt. Ich kann sie aber mit eine paar Rohwstücken und Holländern so zusammenhängen wie ich es will. Zur Not kann ich auch alles über die Gemeinde versorgen oder über meinen Hausbrunnen. Wenn man ein paar 1000 Liter verbrauch hat, reicht es ja. Und eine Gemeindewasserleitung schadet nie. Ich würde mich gegen einen Anschluß nicht wiedersetzen.

  09-02-2019 13:22  reinhard.s(fpc28)
Wasseranschlusspflicht
Ich bin selbst bei der Gemeindewaserleitung, weil die Bohrung des Ortwasserbrunnens meinen Gemeinschftsbrunnen austrocknete. Daher muß ich das Wasser auch nicht bezahlen, aber für einen tierhaltenden Betrieb ist das ganze ein Zumutung.
Die Qualität ist häufig schlecht (Wasser stinkt, wenn man reklamiert wird man auf die Untersuchungen verwiesen; obwohl das Problem bekannt scheint und wieder wiedermal eine Rohreinigungsfirma beauftragt wurde).
Habe mir einen Zwischenspeicher (9m³) bauen müssen, weil ca. einmal jährlich aus irgendwelchen Gründen kein Wasser kommt; alle 3 - 4 Jahre reicht auch der nicht, dann freuen sich die Schweine; öffentliches Tierwohl.
Ein vergleichbarer Nachbar hat um 36000 € anschließen müssen. Tolles Preisleistungsverhältnis. Aber er hat immerhin noch den alten Brunnen, um Probleme zu überbrücken.
Wird auch bei mir noch fällig werde, obwohl die Gemeinde mein Wasser teuer verkauft.
So einen Anschluß kann man guten Gewissens keinem raten.

  09-02-2019 14:29  Joe_D
Wasseranschlusspflicht
Freundin musste auch anschließen..... jetzt hat das Wasser im Sommer 20°... ja, dass Ortswasser, sind am Ende einer langen Leitung ?!

  25-02-2019 14:23  tristan
Wasseranschlusspflicht
Derzeit läuft übrigens eine Petition. Der Link dazu und weitere Informationen über die Initiative „Zukunft Hausbrunnen“ sind unter
https://zukunft-hausbrunnen.jimdofree.com/
zu finden.



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