Antworten: 2
Grundverkehrskommission in Kärnten
Hallo an Alle!
Ich hab mal eine Frage... wie sieht es mit einem Einspruch aus, wenn ein Grundstück über die Grundverkehrskommission in Kärntengehen muss? Es interessiert mich vorallem die Preisfindung...
Angenommen der KP ist 70.000 Euro. kann mir jemand mit Beispielen erklären, was bei welchem Verkehrswert für ein Kaufpreis zum Tragen kommen. Habe den Text jetzt 3 mal gelesen und schon einen Knoten im Kopf...
ich komme aus der Kärntner Landeszeitung folgenden Text:
Gemäß § 10 (3) des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 2002 - K-GVG, LGBl. Nr. 9/2004, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2012, wird die beabsichtigte Eigentumsübertragung der EZ xxxxxx, im Ausmaß von xxxx ha bekannt gegeben.
Die Inhaber vergrößerungs- oder verstärkungsbedürftiger bäuerlicher Betriebe und der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds werden eingeladen, entsprechende Anbote binnen einem Monat - nach Einschaltung dieser Bekanntmachung in der Kärntner Landeszeitung - bei der Grundverkehrskommission, Bezirkshauptmannschaft, einzubringen und müssen diese bereit und in der Lage sein, den Verkehrswert bzw. den Kaufpreis zu bezahlen.
Übersteigt der Kaufpreis von Euro 70.000,00 den Verkehrswert um weniger als 10 %, so ist der Kaufpreis, bei mehr als 10 % ist nur der Verkehrswert plus maximal 10 %, anzubieten.
Grundverkehrskommission in Kärnten
Hallo!
Wenn der Verkehrswert mehr als 63.636, 36€ beträgt, dann musst Du den Kaufpreis, also 70.000€ anbieten.. Sollte der Verkehrswert zum Beispiel 60.000€ betragen, dann kannst Du maximal 66.000 € bieten.
f
Grundverkehrskommission in Kärnten
danke für die Antwort!
DH es kann nicht passieren, dass ich auf einmal 75.000 Euro zahlen müsste? die Bewertung/Schätzung wird von Amts wegen durchgeführt und auch auf Kosten des Amtes..
hat jemand Erfahrung mit dem Beeinspruchen?
Danke
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!