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gibt es höchstgrenzen bei der ackerzupacht ?
Meines Wissens gibt es keine Höchstgrenzen.
Mfg, Helga
gibt es höchstgrenzen bei der ackerzupacht ?
Flächenzugang im letzten ÖPUL-Teilnahmejahr
Flächenzugänge im letzten ÖPUL-Teilnahmejahr sind nicht prämienfähig.
Als Flächenzugang ist jene Fläche definiert, welche nicht in der gleichen ÖPUL-Maßnahme ist. Wenn zB ein UBAG-Betrieb Flächen zupachtet, die bisher von einem Betrieb bewirtschaftet wurden, der nicht an UBAG teilgenommen hat, so sind diese Flächen nicht prämienfähig.
Pachtet der UBAG-Betrieb Flächen zu, welche von einem anderen UBAG-Betrieb kommen, so sind diese auch im letz-ten Teilnahmejahr prämienfähig.
Die Flächenzugangsregelung im letzten Teilnahmejahr betrifft nur flächenbezogene ÖPUL-Maßnahmen wie UBAG, Biologische Wirtschaftsweise, Ökopunkte, etc.
Bei Teilnahme an Maßnahmen wie „Begrünung von Ackerflächen“ oder „Mulch- und Direktsaat“ sind Flächenzugänge immer prämienfähig.
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