Tiertransport ins Ausland ~950 km@stefan_k1:
deine frage lässt darauf schliessen, dass du kein tiertransportuntternehmer bist.
grundlage ist das zertifikat für den tiertransportbegleiter, machst als bauer am besten übers lfi.
mit dem schein plus deinem viehtransporter musst du bei der bh um eine zulassung als tiertransportunternehmer ansuchen. geht üblicherweise problemlos, meistens musst du dein gefährt dem veterinär vorführen. verlass dich dabei nicht drauf, dass du z.b. einen tiertransportanhänger gekauft hast. mein leinviehhänger von pongratz (als solcher verkauft) wurde bei der rampe beanstandet und ich musste sie mit rutschfesten matten oder holz mit quersprossen nachrüsten. auch die lüftung wurde beanstandet und mir wurde "auferlegt", dass ich seitlich 2 schlitze reinschneiden, gitter einschweissen und sie mit verschliessbaren klappen ausstatten muss. die schlitze wurden mir aber nicht definitiv vorgeschrieben, ich wurde nur darauf hingewiesen, dass es vereinzelt kontrollorgane gibt die das verlangen.
nach 5 jahren musst du für den tiertransporteur jeweils um eine verlängerung ansuchen.
für bestimmte fahrten kann man um eine ausnahmegenehmigung der 8 stundenregelung ansuchen.
ansonsten muss dein fahrzeug entsprechend ausgestattet sein mit fixer tränke, etc.
übrigens kannst du nicht um einen tiertransporteur ansuchen wenn du kein eigenes fahrzeug, bzw. hänger hast.
interessant ist vielleicht noch bezüglich der frage wohin du fährst, das deutsche eck.
ich wollte auf nummer sicher gehen um hab im voraus erkundigungen bei den zuständigen öst. und deutschen amtstierärzten eingeholt. viel hätt nicht gefehlt und ich hätte die ämter zum krachen gebracht. es gibt nämlich in den eu-vorschriften auschliesslich regelungen für einen transport in ein drittland. in meinem fall wäre das drittland wieder das erstland, also ö gewesen. das ist in keinem gesetz vorgesehen und niemand kann dir dazu auskunft geben. der zuständige deutsche veterimnär hat gemeint, dass die alten erleichterungen für österreicher seit den eu-richtlinien nicht mehr gelten, er aber bei blosser durchfahrt überhaupt kein problem damit hätte. allerdings solle ich mich darauf einstellen, dass die deutsche polizei bei einer eventuellen kontrolle anders sieht.
ich hab daraufhin halt eine berg- und talfahrt veranstaltet, schneller wäre ich mit den erlaubten 80 auf der autobahn durch die längere wegstrecke eh nicht gewesen.
lies dir einfach die folgenden handbücher durch, dann sollten deine fragen alle kompetent beantwortet sein: