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Besteuerung der Bauern ungerecht
Doralt meint das ist ein Scherz.Das sei auch künftig eine Schweinerei gegen den anderen Berufsgruppen.Nur die kleinen gehören entlastet warum woll die werden ja sowieso zum Aufhören gezwungen.Wie schön von ihnen das sie uns so auf die Finger schaun.Machmal denk ich mir bei solch Beiträgen obs nicht vieleicht gescheider wär wen wir Sozialunterstützung beantragen würden.Den dan würden die Steuerhinterzieher mit einen Schlag vom Tisch sein.
Besteuerung der Bauern ungerecht
Hallo Hafibauer!
Soweit ihc mich erinnern kann bist Du doch in einem Arbeitsverhältnis und Nebenerwerbs Landwirt. In Deinem Beruf als Arbeiter wirst Du ja auch nach dem tatsächlichem Einkommen besteuert und nicht pauschal. Die fairste lösung wäre sowieso das man als Landwirtschaftlicher BETRIEB Buchhaltungspflichtig ist, dann gibt es wenigstens keine Steuer Ungerechtigkeiten mehr.
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die grösseren betriebe sind sowieso buchhaltungspflichtig...
Besteuerung der Bauern ungerecht
Was soll das ganze Gezeter? Love ist or leave it!
Fragt sich Helga
Besteuerung der Bauern ungerecht
Im Jahr 2010 hat man die Pauschalierungsobergrenze bei Gewerbebetrieben von 400 000 auf 700 000 erhöht da reist keiner das Maul auf.
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und die gewerbebetriebe zahlen den arbeitern nicht einmal die überstunden aus die ihnen zustehen würden.lt. ORF von gestern.
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prof1224!
Kannst Du mir eine Quelle nennen für Deine Behauptungen aber bitte nicht so in der Richtung (Tageszeitung, BB-Zeitung usw.).
Ich kenne nämlich keinen Gewerbebetrieb der pauschaliert ist.
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Tatsache ist, dass der größte Bauer im Ort den Umsatz von einem kleinen Handwerker nicht erreicht.
Wenn der durchschnittliche Milchbauer 80.000 kg Milch zu 30ct netto erzeugt, dafür Stall und Maschinenpark braucht, wo soll der Riesengewinn herstammen ?
Besteuerung der Bauern ungerecht
@sisu
na, wenn DU keine pauschalierten Gewerbebetriebe kennst, dann wird es die wohl nicht geben.
Ich kenne z.B. keinen Inder.
Besteuerung der Bauern ungerecht
Kennst Du überhaupt den Unterschied zwischen Einnahmen/Ausgaben Regelung und der doppelten Buchhaltung und wann was vorgeschrieben ist?
Ich glaube eher nein!
Besteuerung der Bauern ungerecht
ein betrieb der nicht in der fähig ist eine E/A rechnung zu erstellen hat meiner meinung keine überlebensberechtigung egal in welcher branche er sich herumtreibt
die gefahr sehe ich eher darin dass zig tausende bauern, in einigen jahren steuerlich als liebhaberei - betriebe eingestuft werden. steuerlich betrachtet dürfte österreich damit in einigen jahren von hobbylandwirten ernährt werden.
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@prof1224: so einen Schas kann man nicht unwidersprochen lassen, du knallst ganz einfach was in die Tasten ohne ein bisserl was davon zu verstehen, so Halbwissen und Falschheiten zu verbreiten find ich eklig und gemein.
Nur Gewerbebetriebe die im UGB (Unternehmensgesetzbuch) gelistet sind, können sich einer anderen Art der Gewinnermittlung bedienen.
Teilpauschalierung: Betriebsausgaben werden als Prozentsatz der Einnahmen pauschaliert. (Wareneingangsbuch ist zu führen und der Drechler kann dann pauschal 11,xy % an Ausgaben pauschal geltend machen) das Ganze ist nix anderes als eine einfache Art der Gewinnermittlung
Vollpauschalierung: der Gewinn wird mit dem Durchschnittssatz je nach Branche verschieden pauschaliert.
Das aber dürfen nur Betriebe machen, denen die Berechnung der MWST nach vereinnahmten Entgelten gestattet ist.
Vorteile sind, außer Wareneingangsbuch keine Aufzeichnungen (also der Hufschmied kauft 1000 Hufeisen ein und verlangt für einen Hufbeschlag 80.-€ so hat er einen Umsatz von 20.000€ davon kann er jetzt pauschal 10% je nach Branche als Ausgabe abziehen bleiben 18.000 zu versteuern, versteuert er aber nur 5000.-€ dann hat er bei der Betriebsprüfung sicher einige Probleme, dem Prüfer zu erklären wo er die restlichen ca. 190x4 = 760 Eisen vernagelt hat - ois klar? ).
Meines Wissens können das nur Unternehmen mit < 400.000.-€ UMsatz machen woher Du die 700.000 .-€ hast wirst du uns ja sagen können!
Landwitschaft wird nach Einheitswert bis zu 100.000 € vollpauschaliert (Prozentsatz vom Einheitswert, ohne irgendwelche Aufzeichnungen führen zu müssen) nur deshalb, dass ja kein Landwirt auf die Idee kommen könnte, er verdient nix, denn er zahlt ja pauschal Steuern - ergo muß er ja was verdienen. Es ist nicht im Interesse der Politik, dass Landwirte auf die Idee kommen könnten sie verdienen rein gar nix! Aber es is so- also mein Rat, machts Buchführung und ihr bezahlts alle keine Steuern und dann hoffts noch, dass die Einheitswerte auf die Verkehrswerte angehoben werden, dann zahlt sicher kein Landwirt mehr in Ö Steuern. (Wird zwar rein gar nix bringen, denn um des kürzen sie dann halt die nationalen Mittel!).
lg
franz
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700.00 sind's in besonderen Fällen der Umsatzsteuerpauschalierung.
ich weiß wirklich nicht, wo das Problem liegt. Steuergerechtigkeit für alle ist doch nichts schlechtes...
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Ganz ehrlich muss man sagen, dass eine Besteuerung, die auf Schätzung beruht, wohl kaum gerecht sein kann.
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Steht in "Google"
Besteuerung der Bauern ungerecht
daher 700.000:
http://m.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/BetrieblichesRechnu_7798/BetrieblichesRechnungswesen.htm
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@Christoph38: Mich würde interessieren wie du auf die Tatsache kommst: "Tatsache ist, dass der größte Bauer im Ort den Umsatz von einem kleinen Handwerker nicht erreicht."
Du glaubst doch wohl nicht dass der grösste Milchbauer im Ort nur 80000kg liefert?
Wenn ich so über den Daumen rechne kommen grosse Bauern leicht auf 500.000 Euro Umsatz zB. Schweinemast, und ein kleiner Handwerker mit 2 Arbeitern wird wohl auch da irgendwo liegen je nach Gewerbe
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an gwessler
warum tun sich landwirte so hohe umsätze an wenn sie dann keinen gewinn machen
hohe umsätze sind ja auch mit viel arbeit verbunden oder sind die großen bauern so blöd und arbeiten umsonst ?
Besteuerung der Bauern ungerecht
nur zur info mein Betrieb Milchvieh gut 200 000 Quote und 60 GVE und 11 ha Wald
das die daten dazu
Umsatz 99 843. -
Euro Umsatz 2011.
daher mit Daumen mal pi 1.000.000.- Quote für 500 . 000.- umsatz wie oben diskutiert.
mfg GK
Besteuerung der Bauern ungerecht
Fällt mir gerade ein mein umsatz ist etwa das was ein Amtsleiter in einer 2000 Einwohner Gemeinde als Beamter kostet der Gemeinde.
mfg GK
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ein amtsleiter eines 2000 einwohnerdorfes verdient bto € 5000 / monat ??
möglicherweise beziehst du dein fachwissen vom stammtischwahrheiten
Besteuerung der Bauern ungerecht
also die zahl stimmt da dies gerade im Gemeinderat auf der Tagesordnung war
es ging um denn antrag das der amtsleiter von VB zu Beamtenstatus wollte,
da die meisten dachten das dies für die Gemeinde zieml. das selbe kostet aber einige eine aufstellung verlangten und dies auch von amtsleiter selbst gemacht wurde wissen wir die Zahlen sehr genau.
was glaubt ihr und davon waren alle überrascht ist der unterschied zw. Vertragsbediensteten und Beamten als Amtsleiter.
wohlgemerkt die kosten für gemeinde mit allen beiträgen die einbezahlt werden.
Besteuerung der Bauern ungerecht
Das ist wieder einmal die Geschichte mit brutto oder netto.
Viele Unselbständige wissen gar nicht, was sie verdienen, weil sie nur den Nettoverdienst sehen. Wenn da alle Abgaben (Einkommenssteuer, Sozialversicherung usw.), die der Arbeitgeber schon abgeführt hat, dazugerechnet werden, dann hat man das Bruttoeinkommen. Dieses kann man dann auch mit dem Jahresgewinn eines Selbständigen vergleichen.
Gottfried
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Wenn es für´s FA lukrativ gewesen wäre, dann hätte man die Pauschalierung schon vor Jahren aufgehoben.
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@remus:wieviele von den "großen" Bauern gibts wirklich die mit Eigenbesitz 400.000 bis 700.000 € (nach Abzug aller Ausgaben, wie Pacht, SV; Stallbaau, Maschinen etc.) verdienen und das aber nicht außerbetrieblich? Das ist ja wie wir gelernt haben die Gewinngrenze der Pauschlierung von einigen Gewerbebetrieben.
Ich trau mir zu schätzen, dass das vielleicht einmal 10 Betriebe von 350000 LW sind!
Schnitt ´Milchkuhhaltung Österreich ist ca. 14 Kühe !
Bei der Pauschalierung der Gewerbebetriebe gehts dem Finanzamt nur um eine einfache Art der Gewinnermittlung, während der LW nur über seinen Einheitswert pauschaliert ist, also keine Aufzeichnungen braucht zum Unterschied vom pauschalierten Gewerbebetrieb, der ein Wareeneinkaufsbuch führen muß.
franz
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@179781 : FALSCH!"!!
Bruttoeinkommen eines Angestellten ist nicht der Gewinn eines Selbständigen (da hausat i ob)!
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@Gewessler: Bei der Grenze von 400.000 bzw. 700.000 geht es ja nicht um den Gewinn sondern um den Umsatz und den erreichen sehr wohl einige Bauern!
Was ist an der Behauptung von 179781 so falsch? Der Nettoverdienst erechnet sich beim Bauern doch genauso wie beim Arbeiter?! Bruttoeinkommen - SV....
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@hans 1900: Bruttoeinkommen ist nicht wie Gewinn eines Selbständigen sondern von mir aus mit dem Umsatz eines Selbständigen zu vergleichen, jedoch hat der ganz andere Investitionen zu tätigen, während der Arbeiter uU nicht einmal die Fahrt zur Arbeit voll zu zahlen hat und sonst nit amoi s Arbeitsgwandl selber zahln muaß!?!!!
Lohnsteuer und Einkommenssteuer sind auch ganz anders, also da Vergleiche zu ziehen ist schwierig.
Andere Frage, egal wie hoch jetzt der Umsatz einiger Landwirte ist, was glaubst du wieviele Landwirte es in Österreich gibt, die auf Ausgleichszahlungen und andere Förderungsmaßnahmen verzichten können - bringst 100 zsamm von 350.000?.
Die Wirtschaftsleistung der Landwirtschaft beträgt in Europa ca 10 % und das sind exakt die Gelder die auch an die Landwirte aus dem Budget ausbezahlt werden. Die Wirtschaftskraft der Industrie in Europa beträgt ca. 40% die bekommen aber 75% der Gelder an Förderungen, also eine Neiddebatte ist völlig falsch. Von den Förderungen profitieren wieder alle (auch die die sich Fördergelder abzweigen-Politiker wie Strasser, Grasser, ÖVP,SPÖ,FPÖ,BZÖ....es gilt die Unschuldsvermutung ).
f
Besteuerung der Bauern ungerecht
Die Arbeiterkammer hat in einigen Punkte recht, in anderen wiederum nicht. Oft werden die zu niedrigen Einheitswerte bekrittelt. Bei der Sozialversicherung wird dies jedoch durch Staffelung der Hebesätze ausgeglichen, sodass durchaus Beiträge herauskommen die mit denen der SVA vergleichbar sind, somit nicht als ungerecht bezeichnet werden können. (Gehe mal davon aus, das SV-Beiträge auch als Steuer gesehen werden)
In der Studie der AK ist als Beispiel jedoch auch die Einkommensteuer angeführt, die vom Einheitswert berechnet wird und wo nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und dem Freibetrag von 10000.- meist nichts mehr zu versteuern übrig bleibt. Das wirkt natürlich ungerecht. Völliger Blödsinn ist das Hinhacken der AK auf die SVB weil sie Zuschüsse braucht, dabei ist das aufgrund des Strukturwandels ja völlig klar, dass die jetzt aktiven Bauern nicht alle Pensionen finanzieren können.
Dann gibt es noch Vergünstigungen beim Grundverkehr, bei der Grundsteuer, bei der Kanalanschlusspflicht. Für mich ist es eine politische Frage ist, ob lw. Förderungen einkommensteuerpflichtig sein sollen. In der Studie der AK zählen die Förderungen zum Einkommen, und auch beim neuen Vorschlag zur Anpassung der Einheitswerte sollen die Förderungen in die Berechnung des Einheitswertes einfließen, somit würden die Förderungen steuerpflichtig werden, wenn man die Pauschalierung für die Einkommensteuer belässt.
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Serwus 179781,
Zur Info:
Der Bruttolohn eines Unselbständig Erwerbstätigen ist nicht gleichzusetzen mit den Lohnkosten seines
Arbeitgebers. Der ARbeitgeber muß ja noch den Sozialversicherungsanteil AG zusätzlich zum Bruttogehalt
ausbezahlen ( an die Sozialversicherung). Das ist ähnlich viel, wie dem Bruttolohn Empfänger an Sozialversicherungsausgaben
abgezogen werden.
Hoffentlich ist das verständlich geschrieben. :-)
Besteuerung der Bauern ungerecht
unter dem schmierigen vorwand des "lasst euch nicht auseinanderdividieren" wurde innerhalb der landwirtschaft stets interessenspolitik für grossbauern gemacht-es hat sehr lange funktioniert.
so lange , dass es unter den nunmehrigen budgetnöten sogar für kleinere bauern schwierig wird,ihre staatlichen transferzahlungen zu rechtfertigen und diese nun generell mehr und mehr in gesellschaftliche kritik geraten.
paradebeispiel für diese klientelpolitik war die anhebung der pauschalierungsgrenze auf 100000 euro unter pepi pröll.
aber lassen wir uns nicht auseinanderdividieren...smile...
mfg
Besteuerung der Bauern ungerecht
Zur Klarstellung der Umsatzgrenze für Gewerbebetriebe:
Bis zu einem Umsatz von < 700.000,-- ist keine dopplte Buchhaltung (Bilanzierung) notwendig.
Bis zu diesem Umsatz braucht man nur eine Einnahmen/Ausgabenrechnung machen. Laut Auskunft von meinem, Bruder (ist Finanzbeamter)
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