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Erssesungs recht
Hallo zusammen,
Ich brache euern rat, es geht um eine nicht engetragenes erssesungs recht,
- Wie regelmassige(in die 30 jahren...) muss man uber das grundstück fahren das man das recht erssessen hat?
- Kann man das auch einfordern wann man ein anderes eingetragenen fahrtrecht hat?(was allerdings zugewachsen ist wieles mit gepfleget geworden von die jenige das die fahrtrecht hat)
Ich bitte um aufklärung, und Ich danke ihnen für euer antworten,
Lg Debz003
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