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  01-05-2012 07:25  KaGs
Unterdeklaration
In der neuen Ausgabe "Die Landwirtschaft" wird im Fachteil erklärt, dass auch eine "Unterdeklaration" zu Sanktionen führt! Das heißt, wenn man auf der sicheren Seite sein will, und weniger Flächen beantragt, erst recht wieder zu Problemen führt.
Gibt es das auch in anderen Bereichen, dass man bestraft wird, wenn man eine Förderung nicht ausreizt?
Steht da auch was von "Unterdeklaration" in der Ausfüllanleitung des MFA Antrages? Habe Diese gerade nicht bei der Hand. Als die neue ÖPUL Periode begann, habe ich jedenfalls nichts davon gelesen, auch bei den diversen MFA-Infoveranstaltungen hat man nichts davon gehört. Nur von "korrrekten Flächenangaben" hat man immer gehört und gelesen, wie auch immer das ausgelegt wird.
Dass ein Zuviel an Flächen zu Sanktionen führt, ist ja einleuchtend, aber Zuwenig, das ist eher unlogisch. Und WARUM soll das ein Verbrechen sein?

  01-05-2012 08:05  walterst
Unterdeklaration
Das wurde im Zusammenhang mit den Almflächen eh schon öfter erwähnt, dass man gar nicht die Möglichkeit hat, die Angaben "auf der sicheren Seite" zu machen, weil man dann erst recht eine auf den Deckel bekommt.
Aber die Regelung ist eh recht "großzügig": Zu geringe angaben werden beanstandet, aber erst wenn die Abweichung über 3% ist, wird auch sanktioniert.

Mich würde nur interessieren, wie die AMA sich selbst sanktioniert bei jährlich abweichenden Ermittlungsergebnissen bei den Kontrollen?

  01-05-2012 08:38  tch
Unterdeklaration
:-)

neues Wort erfunden.....

tch


  01-05-2012 16:59  jonatan
Unterdeklaration
ja, Unterdeklaration gibts es schon länger...mit gewaltigen Sanktionen!

Beispiel:
Um ganz sicher zu gehen hat ein Landwirt ein 10,5 ha großes Grünlandfeldstück mit 10 ha angegeben.

Da er nun nur für 10 ha die Biodiversität einhalten muß erechnete er die dafür die entsprechenden Flächen und hat sie dann auch auf das Genaueste ausgemessen und eingehalten.

Ohne Rechnung eines AMA Kontrollors:

Der vermass das als 10 ha groß angegebene Grünlandfeldstück und kam auf 10,52 ha Fläche!
Also war die entsprechende Biodiversitätsfläche zu gering und es kam zu kostspieligen Sanktionen!




  01-05-2012 22:55  schellniesel
Unterdeklaration
Mh die Porzentregelung ist wieder mal freundlich zu den Großen!! Also bei 1000ha sind das dann 30ha die Toleriert werden??
und jemand der für 1ha LN beantragt muss bis auf 3ar (0,03ha) genau sein???

Mfg andreas



  01-05-2012 23:13  tch
Unterdeklaration
Hallo Schellniesel

Lösungsvorschlag Deinerseits?

lg
tch

  02-05-2012 05:51  Interessierter
Unterdeklaration
Jonatan, also mit so einer geringen Reserve würde ich nicht ruhig schlafen können, es wären ja nur ein oder zwei Ar gewesen, was da gefehlt hat, mir tut er nicht leid .....
Schellniesel, es gibt auch flächenmäßig eine Obergrenze, da ich aber in kleineren Dimensionen denke, habe ich sie nicht im Kopf, jedenfalls kann ich dich beruhigen, das mit den 30 ha stimmt sicher nicht ;-)

  02-05-2012 08:13  krampus
Unterdeklaration
Das sind typische AMA-Kontrollor Mätzchen!

Die Kasse bei der AMA muß (sollte) stimmen am Abend wie bei jedem Supermarkt und jeder Bank.

Der Kontrollor der nichts ( keine sanktionierbaren Falschangaben) mitbringt wird öfter nachkontrolliert als sein aufsässiger Kollege!

Und wenn alles stimmt machen wir eben Inventur und suchen solange bis ein Fehlbestand festgestellt werden kann!
Wenn auch ein Solcher nicht gefunden wird, schauen wir ob vielleicht mit einem Überbestand ein sanktionierbares Vergehen eingeleitet werden kann!

Zurzeit ist die Jagd auf fehlerhafte Angaben eröffnet!




  02-05-2012 22:17  schellniesel
Unterdeklaration
@Interressierter und tch

So wie ich es immer halte wäre für mich eine fixe Anpassung wichtig auch bei lohnerhöhungen wäre es anzudenken diese in fixbeträgen zu verwirklichen und auch hier wäre es sinnvoller wie interresierter sagt zumindest eien obergrenze einzuführen bzw auch für den kleinen eien geringfügigkeitsgrenze!

Ob das auch auserhalb von österreich auch noch so ist bezweifle ich ein wenig den hab von Kollegen aus D schon öfters mal gehört das oft Vorgewende mit mehreren ha einfach vernachlässigt wurden beim anbau um zeit zu sparen die aber trotzdem beantragt wurden??? Angeblich sind da keine Sanktionen zu erwarten?

mfg Andreas


  04-05-2012 20:39  0815
Unterdeklaration
Mit dieser "Unterdeklaration" will man die sanktionieren, die an der 0,5 GVE Grenze nagen. Wenn ich weniger Flächen angeben kann, ist die Einhaltung der Mindest GVE/ha leichter möglich, als wenn ich genau oder mehr angebe. Die Santionierung wegen ungenauer Flächenangaben ist billiger, als wenn ich auf einmal als viehlos eingestuft werde. Beim ÖPUL gilt man ja als viehlos, wenn weniger als 0,5 GVE per ha hat. Bei der AZ gelten andere Parameter.
Aber trotzdem, eine Frechheit, dass sanktioniert wird, wenn man auf die sichere Seite wegen der Größe der Flächen gehen will!



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