01-08-2011 13:18  hans_meister
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Èin Leser schreibt mir:

Mein Nachbar hat auf seinem Acker Raps angebaut. Auf meinem Acker habe ich Wintergerste angebaut. Zwischen den Äckern verläuft eine Landesstraße. Mein Nachbar beschuldigt mich, dass ich meine Wintergerste bei Windstille gespritzt habe, wobei eine Dunstwolke mit der Thermik aufstieg und die Wolke bei seinen Acker herunter ging. Der Schaden beläuft sich auf einer Breite von 30 Meter und 50 Meter Länge. Meine Frage ist, ob das so sein könnte und ob ich für den Schaden aufkommen muss, oder ob der Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist.

Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?

  01-08-2011 16:16  50plus
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Natürlich nimmt man auf den Nachbarn Rücksicht, aber das kann jedem mal passieren. Und soviel ich weiß, ist gerade Raps eine sehr empfindliche Frucht. Im Normalfall werden solche Schäden bis auf einen kleinen Selbstbehalt von der Versicherung bezahlt (nach vorheriger Besichtigung des Feldes).

  01-08-2011 16:44  tch
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Thermik ist bei einer Strasse nichts einseitiges....
Die Walzen müssten demnach in beide Richtungen laufen
Beim spritzen entsteht ein feiner Sprühnebel- Thermik entsteht wenn die Temperaturen hoch sind der Boden erwärmt..
Asphalt ist dünkler als der Acker- Thermik stärker über der Strasse- Luft wird von beiden Seiten angesaugt

Der geschädigte Nachbar hat sich mit dieser Aussage ein Ei gelegt:-)
hätte er behauptet der Nachbar hat bei Wind gespritzt wäre es glaubwürdiger gewesen..

lg
tch

  01-08-2011 19:45  sheid
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Servus,

zum Thema mit der Abdrift vom Spitzgemisch kann möglich sein, muss aber nicht.
Ähnliche Nachbarschaftsgeschichte ist mir bei der Mahd passiert. Ich habe mich in der Grenze getäuscht und beim Nachbarn kräftig die Wiese mit gemäht. Anderes Thema war im Wald ein Grenzbaum. Wurde durch mich gefällt und zerlegt.
Beide Themen wurden jeweils mit den angrenzenden Nachbarn offen angesprochen. Ehrlicher Austausch und die Themen waren ok. Kann halt aber auch anders laufen.
Einen unbewussten Fehler machen, ist für mich zwischenmenschliches Schicksal.
Für mich gehört einen fairer Umgang bei sowas dazu.
Kann aber nicht immer einfach sein und auch anders ausgetragen werden.

Grüße
Stefan


  02-08-2011 07:51  pepbog
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Ein wahres Beispiel :
9 Uhr am Vormittag 28°C starker NO Wind ca 40 km/h
es wird im Wohngebiet - alle Anrainer, Nachbarn haben ihre Fenster geöffnet ihre Badebecken nicht abgedeckt - mittels Mähdrescher geerntet natürlich wird das Stroh gehächselt (dadurch natürlich noch größere Staub und Strohbelastung ) Abstand zu den betroffenen Häusern 0,5 - 15 Meter
Es kommt was kommen muß: stark reklamierende Nachbarn versuchen den Mähdrescherfahrer aufzuhalten - dieser redet sich auf den Grundeigentümer aus, der ist am anderen Grundstücksende ca 400m entfernt bis dieser erreicht wird, wird natürlich weiter geernetet.
Antwort vom Eigner: dies interessiert mich nicht ich baue da schon länger an ( stimmt zwar nicht zeigt aber Geisteshaltung)
Ergebnis: mehrere Wohnungen bzw Einfamilienhäuser durch Staub und Stroh sehr stark verschmutzt, Badebecken ca 3 cm Vollflächig ! mit Stroh bedeckt.
Extrem aufgeregte Nachbarn , die eine schriftliche Anrainerbeschwerde an den Bürgermeister senden UND eine noch offene Schadenerstzklage.
Meine Frage:
ist dies notwendig?
Kann man die Nachbarn nicht rechtzeitig von der Ernte informieren so dass Sie ihre Fenster schließen und Schwimmbecken abdecken können?
Wie würdet ihr Euch gegenüber - Nachbarn - im Wohngebiet !! - verhalten ?

  02-08-2011 10:56  sturmi
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Ich habe auch Nachbarn neben den Feldern. So extreme Sachen sind mir GsD noch nie passiert. Jedoch Gülle ausfahren birgt schon ein gewisses Konfliktpotential. Wenn man da nicht gleich frühmorgens beginnen kann, kann´s schon mal vorkommen das die Frau Nachbarin die aufgehängte Wäsche ein zweitesmal waschen muß.
Ein einziges mal hatte ich bis jetzt gröbere Meinungsverschiedenheiten punkto Gülleausbringung. Habe ich doch tatsächlich die "Frechheit" besessen meine Gülle auf meinem Feld an einem Freitag auszubringen und die Nachbarn (Lehrer) luden um 15 h zur Grillparty! Ob den "Herrschaften" der Appetit vergangen ist weiss ich nicht, jedoch lasse ich mich sicher nicht von Nachbarn von einer notwendigen Arbeit abhalten!
MfG Sturmi


  04-08-2011 08:14  bletschi
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Ich hatte bis jetzt erst einmal so einen Fall, Nachbar hat einen Sonnenblumenacker Vorauflauf gespritzt, daneben unter einer ca. 1,5m hohen Böschung meine Birnenanlage. Die Grenzreihe war aufgrund Abdrift mehr gelb als grün. Kurz ausgeredet, Versicherung, Sache gegessen, tragen heuer wieder wie der Teufel...

  04-08-2011 16:11  diewahrheitist
Wie viel Rücksicht nehmen Sie auf Ihre Nachbarn?
Zum von pepbog genannten Fall: Da gibt es vermutlich keine optimale Lösung.

Sicher wäre es nett, wenn man alle Nachbarn rechtzeitig von der bevorstehenden Ernte und den damit verbundenen Emissionen verständigen würde, nur: Oft weiß man selbst als Landwirt nicht genau, wann der Mähdrescher kommen wird... Und dass die Erntezeit zumindest ansteht, kündigt sich ohnehin in einer ländlichen Gegend bereits durch den ersten Abdrusch an. Auch werden diese Häuser nicht das erste Jahr in dieser Gegend stehen ;) Wie wurde das bislang gemacht?

Sollte es sich um eine "heranrückende Wohnbebauung" oÄ gehandelt haben/handeln, sind ja ortsübliche Emmissionen (Lärm, Staub) ohnehin bekannt (bevor man dort überhaupt ein Haus baut bzw. in ein solches einzieht) und hinzunehmen, wenn man sich genau dort ansiedeln will.

Wie soll man denn ernten, wenn keinerlei Emmission zulässig wäre, das wäre ein Novum. Dass der Wind Sachen verträgt, soll natürlich schon verhindert werden, soweit es zumutbar ist. Wir haben auch schon von mancher (innerörtlichen) Baustelle Verpackungsmaterial und anderes Zeugs auf den Grund geweht bekommen, da kann man halt nichts machen, das ist, wenn es im Rahmen bleibt, auch kein vorwerfbares Problem. Nur wenn das Ganze unerträglich wird, sollte man sich einfach zusammensetzen. Klagen machen hier wohl keinen Sinn, denn ein Verstoß gegen eine außervertragliche Sorgfaltspflicht (und das evtl noch ohne Mitverschulden der Geschädigten), das kann ich mir in diesem Fall noch nicht so recht vorstellen. Gerade das Nachbarrecht stellt ja ua auf die Ortsüblichkeit von Emissionen an.



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