mähdrescher und gemeindestraßen!

Antworten: 5
  28-06-2011 22:41  mf410
mähdrescher und gemeindestraßen!
hab heute gehört, dass man für das befahren von gemeindestraßen mit dem mähdrescher eine bescheinigung von der gemeinde benötigt! ???

  28-06-2011 22:48  schellniesel
mähdrescher und gemeindestraßen!
Habt ihr eine generelle Geweichtsbeschränkung auf den Straßen in eurer Gemeinde?

Dann brauchts du eine Sondergenehmigung wie ein Schwertransport.....

Und die Freigabe dafür bekommst du eben nur vom Straßenverwalter - Gemeinde.

Fahrverbot würde aber für etliche Traktorgespanne auch gelten......

Mfg schellniesel

  28-06-2011 23:46  mf410
mähdrescher und gemeindestraßen!
bin heute mal die gemeinden abgeklappert , gemeide-A hat mir sowas ausgestellt, gemeinde-B so ein blödsinn hatt ja noch keiner , gemeinde-C ja haben schon von sowas gehört, gemeinde-D hatten sogar einen eigenen ordner dafür!!!

halbe stunde später, anruf von der gemeinde-B:
wir haben bei der bh und am polposten nachgefragt, antwort: keine ahnung, ist nicht notwendig!

bin aber im glauben dass, es schon benötigt wird da die überbreiten genehmigung nur für bundes/landesstraßen gültig ist!

mfg mf410

  29-06-2011 21:48  tristan
mähdrescher und gemeindestraßen!
@mf 410
Wo hast den diesen Schwachsinn gehört? Für was soll so eine Bescheinigung gut sein?


  29-06-2011 22:48  Goodluck
mähdrescher und gemeindestraßen!
Servus Tristan,
soviel ich weiß, ist in OÖ eine Überbreitengehnemigung nur für Bundes und Landesstraßen gültig, aber nicht für Gemeindestraßen. Es wird praktisch "geduldet" aber im Falle eines Schadens oder OGH Urteil befindest dich mit mit dem Mähdrescher ohne Genehmigung "illegal" auf der Gemeindestraße!! Land OÖ Tel 0732 7720 bitte hier nachfragen.

  29-06-2011 23:49  schellniesel
mähdrescher und gemeindestraßen!
Geht hier gar nicht um die überbreite sondern letztendlich um das Gewicht. Und ja es gibt solche Beschränkungen gerade in Gemeinden wo das Geld Knapp ist zwecks Straßensanierungen schaut man da wieder etwas genauer hin.

@fgh
Manche verwechseln ihre LW Gespanne mit Einsatzfahrzeugen;-)
ja man darf Fussgängerzonen und Radwege dazu benutzen sollte man nicht anders zum Feldstück gelangen allerdings braucht es dazu schon auch eine Genehmigung des Straßenverwalters.
es lebe die Bürokratie

Aber wo kein kläger da kein richter....

obwohl es immer mehr Autofahrer Garade zu aus der Haut fahren lässt wenn sie 2m Zurück in eine Enfahrt fahren sollen und nicht der Mähdrescher 2km zurückfahren will.....

Mfg schellniesel



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