Antworten: 37
  24-11-2010 20:51  joppy24
Notarkosten
Hallo!
Mit welchen Kosten vom Notar kann man rechnen?
Gibt es da einen %-Satz vom Einheitswert oder der Berechnungsgrundlage?
danke joppy24

  24-11-2010 20:58  ast99
Notarkosten
Das kann dir nichteinmal ein Notar sagen, wenn er nicht weis um welche Kosten es sich handelt !?!

  24-11-2010 21:11  joppy24
Notarkosten
Tschuldigung, habe ich vergessen!
Übergabe eines Lw- Betriebes im Vollerwerb geführt
danke joppy24


  24-11-2010 21:54  frank100
Notarkosten
sowas geht ohne Notar viel Billiger.


  24-11-2010 22:02  Shalalachi
Notarkosten
Wo gibts Übergabsverträge im Pfusch?


  24-11-2010 22:10  walterst
Notarkosten
@shalalachi

Für die Errichtung eines Übergabevertrages ist noch kein Notar erforderlich. Kann man machen, muss man aber nicht.

  24-11-2010 22:14  schellniesel
Notarkosten
Verfassen kann man ihn selber allerdings muss der schon vom Notar Beglaubigt werden?
irre ich mich?

Geht doch nicht ganz ohne Notar??

Mfg schellniesel

  25-11-2010 06:52  walterst
Notarkosten
@schellniesel

Ja - macht aber bei den Kosten einen kleinen Unterschied

  25-11-2010 07:42  brosl
Notarkosten
Hallo,

kann nur empfehlen den Übergabevertrg von deinem Steuerberater durchschauen zu lassen.
Mann kann eventuelle Fehler vermeiden.

  25-11-2010 08:04  Tyrolens
Notarkosten
Ein Rechtsanwalt kann durchaus günstiger sein. Notare sind wie Apotheker.

  25-11-2010 08:26  speedy2
Notarkosten
hab erst vor halben Jahr 8ha von meinem Onkel übergeben bekommen, 1900Euro Notarkosten,
da schaust, für des bissl grund, super Stundenlohn
muss dazusagen, das es ein wenig komplizierter war, da ich der Neffe und nicht Sohn bin.
das musste vor Gericht abgesegnet werden, die wollten es mir gar nicht von Haus aus geben, da ich ja nicht von dem bissl grund leben kann und ein Nachbar es besser brauchen kann.

finde ich eine Frechheit, wenn man nicht mal sein eigenes hab und gut nicht dem geben kann, dem man will, angeblich geht das von der EU aus. Vielleicht kann jemand mehr darüber sagen, ich habe das gar nicht so mitgekriegt, habe danach über 2 Ecken erfahren, dass der Vize und jemand vom Bauernbund oder so zum Gericht fahren mussten und haben sich für mich sehr eingesetzt, ansonsten hätte ich es gar nicht bekommen.

  25-11-2010 08:41  Christoph38
Notarkosten
Meiner Meinung nach sind Anwälte eher billiger und mehr verhandlungsbereit als Notare.

Der Notar hat nämlich grosse Teilbereiche seines Geschäftes die ihm von amts wegen zugewiesen sind und auch ein zugewiesenes "Revier".
Auch glauben viele Leute man müsse zu Notar, was letztere wieder zu ihrem Vorteil ausnützen.

Jedenfalls ist es ratsam sich nach den Kosten vorher zu erkundigen.

  25-11-2010 09:39  joholt
Notarkosten
Zuerst fragen aber aus erfahrung sind keine großen unterschiede zumindest nicht in unserer region. Egal ob rechtsanwalt oder notar irgentwie kommt mir vor das sie sich die preise abgesprochen haben.
Wichtiger ist nur das bei einen übergabevertrag wirklich nichts vergessen wird das kann gravierende volgen haben.
mfg

  25-11-2010 10:36  Koch
Notarkosten
Zu Speedy2:
Aus Unwissenheit schimpfen wir gleich einmal über die EU!
Fakt ist aber, daß land. und forstwirtsch. Grundstücksübertragungen zum Schutz der aktiven Land- und Forstwirte von der Grundverkehrskommision genehmigt werden müssen, nicht vom Gericht. Bei Übergaben im Familienkreis normal kein Problem. Und das der Vize(bürgermeister?) und jemand vom Bauernbund deswegen hinfahren mußten ist logisch, die sind Teil der Kommision.

  25-11-2010 11:11  speedy2
Notarkosten
An Koch:
>Aus Unwissenheit schimpfen wir gleich einmal über die EU!
ja hast recht, hab keine Ahnung, ab so wie du es geschrieben hast in eine satz klingt es verständlich, wieso erklärt das ein Notar nicht so mit einfachen Worten??
ich ärgere mich jetzt eigentlich über die Notarin, das sie mich so wenig bzw. gar nicht aufgeklärt hatte, sie hat mich nur einmal kurz angerufen (nach dem der Vertrag aufgesetzt war) und gefragt ob ich eine lw- Ausbildung habe (ich habe keine) und dass sie Argumente braucht und sonst nix, null Info, ich habs eben nicht gecheckt, war bei dem Telefonat in der Firma und hatte andere Sorgen, jetzt im Nachhinein hätte es mir spanisch vorkommen sollen und nachfragen sollen was eigentlich los ist.
Ja, laut Info von "über 2 ecken" war es der Vizebürgermeister.

  25-11-2010 11:28  Tyrolens
Notarkosten
Wenn du dich schlecht beraten fühlst, musst du ihr das sagen. Wenn sie deine Kritik ignoriert, solltest du das auch der Notariatskammer melden. Nicht, um ihr ans Bein zu pinkeln, sondern um aufzuzeigen, dass Verbesserungsbedarf vorliegt.

  25-11-2010 22:41  AnimalFarmHipples
Notarkosten
@ joholt :

Der "Anwaltstarif" (Rechtsanwaltstarifgesetz und Autonome Honorar-Kriterien) verweist bezüglich Vertragserrichtungen auf den "Notarstarif" (NTG); umgekehrt orientieren sich Notare bezüglich Gerichtseingaben am RATG.
Dadurch ergeben sich bei tarifmäßiger Abrechnung rechnerisch gleiche Ergebnisse.

Bezüglich der Höhe der Honorare richten sich beide Tarife nach dem Gegenstandswert.
Daß dieselbe Leistung bei höherem Gegenstandswert teurer ist, liegt ua. an der Annahme, daß die Bedeutung einer Angelegenheit mit ihrem Wert steigt, und auch daran, daß beide Berufe den Abschluß einer ziemlich kostspieligen Haftpflichtversicherung und Beitragsleistungen zu Ausfallsfonds (für den Fall, daß die Haftpflicht leistungsfrei ist) voraussetzen.

Weder Anwälte noch Notare müssen aber nach dem Tarif abrechnen; es sind auch Pauschalvereinbarungen oder Stundensätze möglich - und manchmal auch günstiger.

Persönlich bevorzuge ich den Tarif, weil es mir lieber ist, eine Leistung kostet von vorherein den Betrag X und ich muß nicht rechtfertigen, wie lang ich dafür brauche. Pauschalen sind oft problematisch, weil sich nur selten das tatsächliche Ausmaß an notwendiger Leistung vorhersehen läßt.

(Bei Überschreitung von Voranschlägen besteht aber Warnpflicht.)

  26-11-2010 01:06  Willo
Notarkosten
Spar dir den Notar!!

Den Vertrag kannst du dir selber aufsetzen. Da gibts viele Vorlagen und Beispiele, von denen du dir herauslesen kannst was für dich und deine Übergabe am besten passt!.
die Aufasndungserklärung ist halt doch was heikles.
Ich musste dann die Übergabe über den Notar abwicklen (35.000.-ATS) da mein Vater der Ansicht war es geht sonst nichts. Und in diesem Punkt mußt du dir mit den Übergebern einig sein, sonst brauchst gar nicht an etwas anderes denken.
Der Notar hat bei uns eine Parzelle vergessen (35 ar Wald). Wir haben in gutem Vertrauen nicht nach kontrolliert. Naja die Folgen treffen aber auch nur dich und nicht den Notar. Also kann da auch so manches passieren.
Deine Unterschriften kannst du auch vom Bezirksgericht beglaubigen lassen. So viel ich weiß, brauchst den Notar gar nicht.
Die Wege zum Grundbuch und alle anderen mußt du dir natürlich selber erledigen. Ist sehr Zeitaufwendig, aber diesen Stundenlohn wirst dein ganzes Leben lang nicht mehr erreichen!!!
Wir wären damals bei unserer Übergabe (ohne Notar) auf rund 5000 ATS an Kosten gekommen.

Schöne Güße

Hans


  26-11-2010 21:05  AnimalFarmHipples
Notarkosten
Ist zwar prinzipiell richtig, daß es auch ohne Anwalt oder Notar geht, trotzdem würde ich davor eher warnen :
1. nicht jedes Muster paßt, manche sind hoffnungslos veraltet, gesetzliche Neuerungen wurden nicht berücksichtigt und nicht alles, was gut klingt, geht so auch; vor allem im Streitfall erweisen sich kopflos eingesetzte Muster nicht selten als verhängnisvoll;
2. manche Fehler können nachträglich nur mehr noch schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden (es ist zB höchst ärgerlich, wenn ein Vertrag eine Gebühren- oder Steuerpflicht auslöst und aber wegen eines Fehlers neu aufgesetzt werden muß; oder wenn sich ein Fehler zugunsten des Vertragspartners auswirkt und dieser natürlich nicht mehr an einer Korrektur interessiert ist);
3. im Grundbuchsverfahren herrscht Formstrenge; man zahlt die Gerichtsgebühr auch dann, wenn das Gesuch wegen eines Formfehlers zurückgewiesen werden muß;
4.durch geschickte Vertragsgestaltung können im Einzelfall Steuern gespart werden; Muster bringen das regelmäßig nicht oder aber die Umgehung der Steuerpflicht ist so auffällig, daß sie bei einer Überprüfung auch auffällt;
5. Unbestimmte Vertragsklauseln fallen demjenigen zur Last, der sich ihrer bedient hat; das ist derjenige, der zB dem Vertragspartner ein Muster vorgelegt hat, ohne es selber wirklich zu verstehen; die Tücke liegt aber oft in sehr kleinen Details;
6. Anwälte und Notare haften für Fehlleistungen.

  13-09-2011 07:02  gdo
Notarkosten
Hat wer von euch schon mal (nur) 1% (oder weniger) Notarkosten (exkl. UST) beim Kauf einer Liegenschaft und einem Standardvertrag (also kaum Abänderungen im Standardvertrag) durchsetzen können?

Momentan will mein Notar mehr ... würde gerne wissen, ob die 1% total ausserhalb der Norm sind.

  13-09-2011 07:42  jfs
Notarkosten
Bei meiner Übernahme vor 11 Jahren waren zwei Liegenschaften mit etwa insgesamt 60 ha betroffen. Dazu kam noch ein sog. Pflichtteilsverzicht mit den Geschwistern. Alles zusammen kostete mich dreimal zum Notar fahren und ATS 25000.- Danach hatte ich nie mehr Schwierigkeiten. Auch nicht bei einem Todesfall. Also so ganz von der Hand zu weisen ist ein Notar auch wieder nicht. Hat auch seine Vorteile. Natürlich sein eigenes Hirnschmalz sollte man wohl auch etwas aufwärmen.

  13-09-2011 07:57  Moarpeda
Notarkosten
advokatentinte und maurerschweiß sind die teurersten flüssigkeiten

aber was soll man machen das revier muss markiert werden und wer derartige (papierene) grenzen sieht akzeptiert sie,
komische gattung diese menschen, würde ein ausserirdischer sagen

  13-09-2011 09:00  Fallkerbe
Notarkosten
Der Notar ist mit sicherheit billiger als spätere Streitereien- vom Ärger und Familienzwist, der durch Erbstreiterei entsteht mal ganz zu schweigen.
Zumal der Teuerste Brocken bei einer Übernahme- die Erbschaftssteuer- derzeit ja nicht anfällt, würde ich das Geld für den Notar als gute investition in Rechtssicherheit und (Familien)Frieden ansehen.

mfg

  14-09-2011 05:01  AnimalFarmHipples
Notarkosten
@ fgh :
Geh verzapf doch hier keinen solchen Holunder ;-)
Anwälte und Notare sind ihren Klienten gleichermaßen verpflichtet, der einzige Unterschied mag sein, daß das Betätigungsfeld der Notare kleiner ist und man daher unter den Notaren mehr Experten für Liegenschaftstransaktionen findet als unter den Rechtsanwälten.
Oder anders gesagt: Ein Notar muß das können, ein Anwalt kann nicht alles können (und gute Anwälte erkennt man daran, daß sie einem das auch sagen, also nur das machen, was sie auch wirklich können.)
Wie "unaprteiisch" jemand agiert, hängt davon ab, für wen er tätig wird. Normalerweise ist das der Käufer (und es ist Sache des Verkäufers, den Vertragsentwurf von wem anderen prüfen zu lassen). Wenn der Auftrag aber von beiden Seiten kommt, dann darf der Anwalt/Notar auch nicht parteiisch agieren, sondern muß beide Seiten voll aufklären..

@gdo :
Ein im Voraus vereinbartes Pauschalhonorar ist prinzipiell zu empfehlen, 1 % fällt aber eher in die Kategorie Freundschaftspreis, üblich sind 3 %, bei 2 % wäre ich eher vorsichtig - kann zwar sein, daß es Dir ein Experte um 2 % macht, wenn's nicht besonders kompliziert ist, die meisten 2 %-Anbieter sind aber wohl entweder Neueinsteiger und/oder in Liquiditätsproblemen.

(Die Prozentangaben verstehen sich exkl. USt und aber auch exkl. Barauslagen wie Beglaubigungskosten, Gerichtsgebühren, Treuhandkosten, Grunderwerbssteuer etc.)

  14-09-2011 07:47  AnimalFarmHipples
Notarkosten
Unsinn.
Das erwähnte Prinzip gilt für beide Berufsgruppen gleichermaßen und Notare sind keine Richter sondern ebenso wie Anwälte ihrem Auftraggeber verpflichtet und sonst niemandem.
Es gibt sehrwohl auf Liegenschaftstransaktionen spezialisierte Anwälte.
Einzig richtig ist, daß man von Anwälten, die sich nicht auf irgendetwas spezialisiert haben, besser die Finger lassen sollte, denn es ist heutzutage schlichtweg nicht mehr möglich, alle Rechtsgebiete abzudecken.
Ein Notar muß das von vornherein nicht, aber Liegenschaftstransaktionen muß er können.
Das heißt aber nicht, daß er alleine schon deshalb besser wäre als ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt.
Es gibt zB auch mehr Fachpublikationen zum Thema von Anwälten als von Notaren.

  14-09-2011 09:17  Tyrolens
Notarkosten
1% wovon? 1% vom Kaufpreis wären ja oftmals ~ EUR 20.000,-- und das ist schon bisserl viel.

  14-09-2011 10:57  AnimalFarmHipples
Notarkosten
"Auftraggeber" ist hier wie dort nicht unbedingt nur der, der zahlt.
Der Notar muß niemanden aufklären, der kein Auftraggeber ist (außer darüber, daß er von der anderen Vertragspartei beauftragt wurde).
Detto der Anwalt.
Ein Notar, der für seine/n Auftraggeber nicht auch "Gesetze biegt und wendet", ist kein guter Notar.

  14-09-2011 11:03  walterst
Notarkosten
@tyrolens

"1%......und das ist schon bisserl viel"

Ihr habt doch in Tirol einen schönen Musterfall dazu. Eine Erbschaft zu Gunsten der Lebenshilfe von 1,9 Mill.€, wo sich der Notar, zugleich Präsident der Lebenshilfe selbst ungestraft mit über 114 000€ bedient hat. Das sind genau 6%.

http://dietiwag.at/index.php?id=3470
 

  14-09-2011 11:23  Tyrolens
Notarkosten
Ha ha, ja, Walter. Der ist ein besonderes Exemplar und wohl auch ein Beispiel dafür wie gut/schlecht die Standesvertretung ihrer disziplinären Funktion nach kommt.

Von prozentualer Abrechnung halte ich von Haus aus nichts. Darum arbeite ich auch nie mit Maklern zusammen.

  14-09-2011 12:15  AnimalFarmHipples
Notarkosten
@ fgh :
Ich kenne die Rechtslage und Judikatur zur Haftung von Vertragserrichtern sehr genau, war berufsbedingt auch schon selber an mehreren Haftungsprozessen beteiligt.
Dir schwebt die Situation vor, daß beide Vertragspartner den Notar gemeinsam mit der Vertragserrichtung beauftragen; diesfalls muß natürlich der Notar beide umfassend beraten und darf keinen übervorteilen (außer das wird auch vom Übervorteilten trotz Belehrung ausdrücklich so gewünscht).

Das ist aber keineswegs der Standardfall.
Nachdem üblicherweise der Käufer die Kosten der Vertragserrichtung zu tragen hat, wird der Notar häufig auch nur vom Käufer beauftragt. Diesfalls hat der Notar aber den Verkäufer bei der ersten sich bietenden Gelegenheit darauf hinzuweisen, daß er nur vom Käufer beauftragt ist und auch nur dessen Interessen wahrnimmt.

Nicht anders verhält es sich bei Anwälten (und im übrigen auch bei Maklern und Hausverwaltern).

Und ja, ich war auch schon öfters beim Notar.
Meinen Hof-Kaufvertrag hab ich selber geschrieben, ein befreundeter Anwalt hat ihn gegengecheckt und Treuhandschaft und Verbücherung übernommen - und den Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er nur von mir beauftragt ist.
Der Verkäufer hat seinerseits den Notar seines Vertrauens beigezogen, der Notar hat den fertigen Vertrag beim Unterfertigungstermin nocheinmal für den Verkäufer gecheckt (und ich nehme an, sinnvoller Weise davor auch schon den im wesentlichen gleichlautenden Vorvertrag, den ich ja für den Kredit gebraucht habe) und ich hab anschließend nur die Unterschriftsbeglaubigungskosten gezahlt (notarielle Beratungskosten hätte der Verkäufer selber bezahlen müssen).

Fazit :
Mein Anwalt hatte nur mich zu beraten und haftet auch nur mir.
Für einen Beratungsfehler gegenüber dem Verkäufer hätte ausschließlich dessen Notar zu haften (so auch wenn es zugunsten des Verkäufers ein Gesetz zu biegen gegeben hätte und er davon nichts gesagt hat).

Für Deine Annahme, daß Notare im allgemeinen ehrenwerter, kompetenter oder verläßlicher wären als Anwälte, besteht keine sachliche Grundlage (möglicherweise werden Anwälte als weniger seriös wahrgenommen, weil es mehr davon gibt als Notare, und damit auch zahlenmäßig naturgemäß mehr schwarze Schafe, oder weil halt landläufig der Spezialwerkstatt mehr zugetraut wird als wenn "Alle Marken" am Türschild steht).

@ Tyrolens :

Je höher der Gegenstandswert, desto höher blutest aber unter Umständen bei tarifmäßiger Abrechnung. Gerade die Abrechnung nach Einzelleistungen kann mörderisch sein, wenn Dir jedes Telefonat und jedes Brieferl extra verrechnet wird.
Und wer einen siebenstelligen Betrag für eine Liegenschaft aufbringt, den sollten auch Beraterhonorare im sechsstelligen Bereich nicht umbringen ...

Obwohl bei höheren Gegenstandswerten sicher sehr rasch Freundschaft geschlossen werden kann ...

  14-09-2011 13:15  Tyrolens
Notarkosten
Wahrscheinlich ist auch dein Briefpapier aus Gold. ;)

Es geht um Kostenwahrheit und die sollte in jeder Branche gelten.


  14-09-2011 14:06  AnimalFarmHipples
Notarkosten
Die Kostenwahrheit ist aber bei den beratenden Berufen etwas sehr schwer Faßbares.
Einerseits wird für die Abhängigkeit vom Gegenstandswert ins Treffen geführt, daß mit steigendem Wert auch die Bedeutung der Sache für den Klienten steigt, andererseits sind die rechtsberatenden Berufe gesetzlich zum Abschluß teurer Haftpflichtversicherungen verpflichtet und standesrechtlich auch noch dazu, Ausfallsfonds zu dotieren für den Fall daß keine Versicherung greift.
Und bei echter Kostenwahrheit wären aber auch die Kleinigkeiten kaum mehr leistbar, die de facto von den größeren Causen mitgetragen werden (denn natürlich ist der Aufwand einer Klage an sich unabhängig davon, um wieviel es geht, und es wird standes- und haftungsrechtlich in jeder Causa die maximale Sorgfalt vorausgesetzt).

Daneben gibt's auch noch den Aspekt, daß ein Rechtsberater nur bei wirtschaftlicher Unabhängigkeit völlig frei von Eigen- oder gar Drittinteressen agieren kann; man zahlt daher mit Anwalts- und Notarsrechnungen auch in die Institution ein (oder halt in den Marmorboden und die Kanzleigalerie - allerdings wird auch das vielfach geradezu vorausgesetzt, dem um Kostenwahrheit bemühten Anwalt im Schlabberpulli im Gassenlokal wird häufig vollkommen zu unrecht weniger zugetraut als dem im Maßanzug in der Himmelpfortgasse, und das Auftreten des Anwalts kann im Streitfall auch Teil der psychologischen Kriegführung sein ... bei manchen liest sich ja alleine schon das Briefpapier wie ein Louis Vuitton-Sackerl, London, Paris und Bogota, und wenn der Prozeßgegner denkt, daß ich 50 Anwälte mit ebensovielen Kooperationskanzleien weltweit auf meiner Seite habe, beeindruckt ihn das ja vielleicht auch ... ;-).

P.S.:
Dann wirst alle Notare melden müssen, denn dann dürfte keiner mehr Rechtsberatung anbieten, sondern nur mehr noch mehrseitige Kompromißberatung und Mediation.
(Du hast den § 5 überlesen ...)

  14-09-2011 16:31  Tyrolens
Notarkosten
Nein, beim Notar bist du nicht besser aufgehoben. Der verlangt nur mehr Geld und tut so, als wäre er eine neutrale Behörde.

Vielleicht ist diese Diskussion auch müßig, weil sich bei den Notaren ohnehin die Frage des Berufs- und Gebietsschutzes stellt.

@AFH: Ich hätt' jetzt fix damit gerechnet, dass du mit den langen Ausbildungszeiten kommst. ;) War es nicht euer Präsident, der kritisiert hat, dass der Zugang zum Recht durch die hohen Kosten fast schon blockiert wird. Er hat da zwar mehr auf die Gerichte bezogen, doch könnt' ihr euch auch selbst an der Nase fassen. Dass viel für's Image gemacht wird, ist leider bei allen Selbständigen in freien Berufen ein Problem. Banken können dir dazu einiges erzählen. ;)

  14-09-2011 16:32  AnimalFarmHipples
Notarkosten
@ fgh :

Natürlich kann ich einen Notar mit einer Vertragserstellung beauftragen und dabei als einziger Auftraggeber auch der einzige sein, den er zu beraten hat und dem gegenüber er haftet.
Und natürlich ergibt sich aus § 5 ein umfassendes -und natürlich auch parteiliches- Rechtsberatungsrecht von Notaren, denn ohne dieses könnte ein Notar auch keinerlei streitige Vertretungen leisten.
Es kommt immer darauf an, wer als Auftraggeber auftritt.

Detto wo man besser aufgehoben ist:
Wenn sich beide Vertragspartner auf einen Anwalt einigen, den sie gemeinsam beauftragen, dann muß auch der Anwalt unparteiisch agieren.
Ob man damit "besser aufgehoben" ist, ist Geschmackssache. Wenn sich jeder parteiisch beraten läßt, kommt möglicherweise was ganz anderes heraus.

Besser Du bleibst beim Holunder-Anbauen, denn beim Holler-Verzapfen bist etwas sehr verbissen.

EOD

  14-09-2011 16:49  soamist2
Notarkosten
@hipple

jeder krämer lobt seine ware, ist auch dein gutes recht. in eigener sache musst du nicht objektiv sein
wie du selbst richtig schreibst - es kommt einzig und allein auf den auftraggeber an - wer zahlt schafft auch an.

bei der bereitschaft für geld so ziemlich alles zu machen fällt mir neben dem ehrenwerten berufsstand der anwälte nur ein gleichwertiger brotberuf ein: der einer nutte, wobei sich eine solche in der regel nach getaner "arbeit" nicht fragen muss "was war meine leistung?"

  16-09-2011 08:41  AnimalFarmHipples
Notarkosten
Auch wenn's Euch vielleicht überrascht:
Der Vergleich findet meine volle Zustimmung.
Allerdings ist die Wahrung der Interessen des Klienten -und ausschließlich seiner, sonst niemandes- eben die Funktion des Anwalts im Rechtsstaat.
Daß man es sich als Anwalt nicht immer aussuchen kann, wofür man eintritt, ergibt sich schon daraus, daß einerseits vielfach jede Seite etwas für sich haben kann (siehe nur zB den Mieter, für den es um die Wohnung geht, und den Vermieter, der sein Geld will) und andererseits zB auch der Schwerverbrecher Anspruch auf bestmögliche Verteidigung hat (ich muß allerdings keineswegs Völkermord befürworten, wenn ich Saddam Hussein verteidige ...).
Wer als Anwalt gut ist, braucht sich allerdings auch nicht mit jedem Freier einzulassen ...



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