14-09-2010 11:26  hans_meister
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?
Servitute sind oft Anlass für Streitigkeiten. Haben Sie Probleme mit Servitutsrechten?

  14-09-2010 14:02  tch
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?
Grenzen in der Überschrift...keine Fragen dazu?

tch

  15-09-2010 07:46  mfj
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?

Ich habe heuer wieder die Erfahrung gemacht, wie schwierig es ist – wenn Flächen im Grundsteuerkataster sind. Zumindestens bei uns, und in Vorarlberg sind die landw. Grundstücke vorwiegend noch im Grundsteuerkataster und nicht im Grenzkataster eingetragen.

Hier ist alles möglich und offen. Und wenn man auf einen Grundstücksnachbarn stößt, der es darauf anlegt „bestehende Grenzen“ anzuzweifeln geht die „Wild-West Parade“ los.

Zum Glück haben viele Grundstücksbesitzer über die Rechtslage von Grundsteuerkataster keine Ahnung, und akzeptieren „vorhandene Markierungen“ und bestehende Nutzungsgrenzen – aber irgendwann kommt hier für jeden eine „Überraschung“...

Die Digitalisierung –fgh- zeigt halt falsche Bewirtschaftungsgrenzen auf, welche ja relativ einfach zu korrigieren sind. Eine rechtsverbindliche Einwirkung hat es aber nicht.

Sind in den anderen Bundesländern die landw. Flächen überwiegend im Grenzkataster ?




  15-09-2010 07:57  biolix
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?
Morgen !

ja mfj, nur hatten wir erst wieder bei einer Neudigitalisierung so einen Fall, dann heisst es auf der BBK, "den Grenzkataster kannst vergessen..". Das stimmt zum Teil auch, weil wir bei der 1. Digitalisierung vor 2 Jahren gemerkt hatten, das oft einige Feldstücke um bis zu 10 Meter "verschoben" waren. Daher die Frage, was zählt wirklich ? Inkl. ab wann ist die Geschichte mit "ersessen", wenn er es 20 oder 30 jahre "rüber" bewirtschaftet hat ?

lg biolix


  15-09-2010 08:34  mfj
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?


Hallo Biolix,

das stimmt nicht ganz.

Unsere gute Kaiserin Maria Theresa hat Mitte des 19 Jahrhundert alle Grundstücke in den Grundsteuerkataster geführt. Es diente zur Festsetzung der Grundsteuer.
Der Grundsteuerkataster ist rechtlich jedoch nicht verbindlich. Er diente lediglich der Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften. Darauf einen Grundbuchstand abzuleiten ist rechtlich nicht möglich.

Anders bei den Grundstücken die im Grenzkataster eingetragen sind. Hier ist eine Ersitzung ebenso ausgeschlossen wie ein gerichtlicher Grenzstreit !!

Ich kann jedem Landwirt nur raten, bei zweifelhaften Flächen die im Grundsteuerkataster liegen, eine rechtlich gesicherte Dokumentation der Grundstücksgrenzen zu führen.
Kommt es mal zur Überführung in den Grenzkataster ist das sicherlich eine sehr gute Investition.



  15-09-2010 08:51  muku8
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?
Super , Ihr kennt Euch da ja aus.

Folgender Fall:
ein Weg, öffentliches Gut, im Grenzkataster eingetragen,...... es sind kaum noch Grenzsteine zu finden, nehme ich einen Geometer, wer muß den bezahlen???

lg Muku8

  15-09-2010 09:10  mfj
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?


Noch mal Muku - ganz langsam lesen....;-)

Der Grenzkataster ist im Unterschied zum Grundsteuerkataster ein Rechtskataster, und daher verbindlich.
Grenzpunkte die im Grenzkataster liegen, sind jederzeit vermessbar und verbindlich – sofern sie von einem vereidigten Geometer durchgeführt werden.

Grenzen die im Grundsteuerkataster liegen, und mit Steinen, Pflöcken, Maurern, Zäune, Gräben oder sonstigen Nutzungsrichtungen gekennzeichnet sind – sind lediglich „Richtungsgrenzen“ und sind nicht verbindlich.

Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen des Grenzkatasters ist das jeweilige Vermessungsamt zuständig. Wer anschafft zahlt auch – ist hier die Devise.

Also prüfen um welche rechtliche Variante von Kataster sich handelt.

Ist es der Grenzkataster – ist es vermessbar – und eindeutig feststellbar.
Ist es der Grundsteuerkataster – müssen sich die Grundstückseigentümer einigen, bzw. kann der gerichtliche Einigungsweg eingeschlagen werden...




  15-09-2010 10:26  Restaurator
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?
vom grundsteuerkataster kann man den genauen grenzverlauf natürlich nicht ableiten. aber wie richtig festgestellt wurde stellt er die lage der grundstücke zueionander dar.
in meinem fall beginnt eine von 2 aneinandergrenzenden parzellen 15 meter weiter bergseitig. die nachbarin wollte bei diesen (meinen) grundstücken bergseitig einfach eine gerade durchlaufende grenze erzwingen. dadurch wären ihr von meiner weide rund 2500m² zugefallen. zusätzlich verläüft entlang dieser grenze zu 95% auf meinem grund ein weg der meine einzige waldzufahrt darstellt. den wollte sie sich unter den nagel reissen und mir die waldzufahrt strittig machen. durch den steuerkataster (abgesehen von diversen zeugenaussagen) war für gericht und geometer eindeutig mein standpunkt bewiesen, dass die grundstücke immer zueinander verschoben waren. in solchen fragen ist dieser kataster also schon von bedeutung.
jetzt habe ich zwar recht bekommen, aber dort wo die 5% des weges auf ihrem grund laufen hat die dame jetzt einige 250cm lange stangen eingeschlagen. damit hab ich wieder keine zufahrt zum wald mehr. jetzt muss diesmal ich klagen, damit gehen die prozesse ins 7. jahr. gott sei dank bin ich nicht der einzige mit dem sie ständig vor gericht zieht, bei mir ist sie aber besonders heftig.
das hofgrundstück ist seit 20 jahren im grenzkataster, trotzdem wollte sich die bergseitig angrenzende (selbige) nachbarin etwa 500m² "krallen" obwohl ihr vater seinerzeit die grenzen mit unterschrift akzeptiert hat. die folge war ein lang(jährig)er prozess bei dem sogar der damalige vermesser (gerichtlich vereidigter sachverständiger) wegen urkundenfälschung und falscher zeugenaussage von ihr angezeigt wurde. nach 5 stunden verhör durch die staatsanwaltschaft wurde das aber fallengelassen. es wurde ständig behauptet der geometer hätte die unterschrift des "alten" zu meinen gunsten gefälscht. sogar der vom gericht eingesetzte sachverständige wurde mit gegengutachten als parteiisch kritisiert. insgesamt wurde bereits vor diesem prozess diese grenze bereits von 5 (!) sachverständigen vermessen - immer mit dem gleichen ergebnis.
nachdem der digitale kataster dann zwar im gegensatz zu meinem nervenkostüm - gehalten hat wurde von dem digitalisierten hofgrundstück sofort wieder eine fläche von etwa 50² "entwendet". nachdem es ein stück steile leitn ist könnte mir das um des friedens willen egal sein, aber dort ist unsere einzig mögliche hauszufahrt. würde ich das stück verlieren könnte ich keinen parkplatz für meine kinder errichten und meine maschinenhütte würde wegen mangelnsder abstandseinhaltung auf abriss geklagt werden. die grenzmarkierung ist in diesem eck verschwunden, ich habe sogar einen sachverständigen nachmessen und danach suchen lassen. das vermessungsamt stellt diesen punkt auch nicht wieder her, man wird auf den st. nimmerleinstag vertröstet. tatsache ist: sogar die hofräte scheuen inzwischen konflikte mit di, eser frau weil sie sofort jeden mit ihrem anwalt wegen amtsmissbrauch verklagt oder ihn wie den geometer mit anzeigen eindeckt.
fazit: der digitale kataster hält letztlich, es kann einem aber trotzdem zeit, geld und nerven kosten bis man wieder hat, was man besitzt.
bei nicht - digitalisierten grundstücken kommt es zur verhandlung wenn sich die angrenzenden besitzer nicht einigen. dann stellt das gericht die letzte nutzung fest. wer hier nutzung über mehrere jahre nachweisen kann bekommt das stück zugeschlagen. ist keine nutzung in den letzten jahren erkennbar wird die strittige fläche je zur hälfte zugeteilt.

  15-09-2010 10:55  mfj
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?



Stimmt alles, Restaurator - wie Du es wiedergegeben hast.


Das Problem in unserem Rechtsstaat ist halt, man kann fast alles anzweifeln - sogar grundbücherlichen Besitz, und man kann natürlich auch "festgestellten Rechtsbestand" anzweifeln.
Ab dann kostet es richtig Geld und Nerven. Ich glaube, es sind aber doch eher die Ausnahmen.

Viel mehr Probleme enstehen im "rechtsfreien und unsicheren Raum" wie z.B. dem Grundsteuerkataster.
Hier kann ich nur jedem Landwirt raten, früh- und rechtzeitig Dokumentation zu führen...und sichtbar zu machen !






  15-09-2010 22:54  Koch
Grenzen und Servitute - Freude oder Last der Bauern?
mfj schrieb:
Grenzen die im Grundsteuerkataster liegen, und mit Steinen, Pflöcken, Maurern, Zäune, Gräben oder sonstigen Nutzungsrichtungen gekennzeichnet sind – sind lediglich „Richtungsgrenzen“ und sind nicht verbindlich.
Grenzen, die wie oben erwähnt gekennzeichnet sind und länger als 30 Jahre von den Nachbarn so akzeptiert wurden, sind sehr wohl rechtlich verbindlich.Vermessung und eventuelle Verschiebung der Grenze funktioniert in diesem Fall nur wenn alle Beteiligten einverstanden sind.



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