Auflösung einer Maschinengemeinschaft

Antworten: 11
  09-04-2010 21:35  Psycho
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
dats nit blöd herumstreiten

http://richtwerte.oekl.at/
http://www.oekl.at/richtwerte/berechnungsgrundlagen

hirn einschalten (anwalt sparen), restwert mit den daten genau ausrechnen, auf die 3 leute aufteilen, fertig - da gibts keine diskussion mehr!!!

  09-04-2010 23:26  Fetzerl
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
Hallo tria,

so wie du es geschildert hast, habt ihr rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet (das geht auch ohne schriftlichen Vertrag), denn ihr setzt eine Sache (=Maschine) zum gemeinsamen Nutzen ein.

Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, kann die GbR nur einstimmig oder durch eine Aufkündigung aufgelöst werden. Ihr habt deiner Aussage nach die GbR defacto aufgekündigt - ihr wollt sie ja auflösen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfordert die Teilung des Vermögens der GbR Einstimmigkeit (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen - bei euch nicht); das bedeutet in deinem Fall, dass ihr euch eben auf den Preis und die Abwicklungsmodalitäten einigen müßt. Zu zweit ohne den dritten Partner ist ein Auflösen zwar möglich, aber eben nicht die Aufteilung, das schließt eben auch das Verkaufen und Geld aufteilen aus.
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, bleibt euch nur eine Teilungsklage und die kann sehr schnell teurer werden als das ganze Ding noch wert ist.

Was ihr jedoch machen könnt: wenn die Gemeinschaft schon aufgelöst ist (zumindest hört es sich für mich so an), könnt ihr die Maschine stilllegen, sodass sie keiner benutzt bzw. benutzen kann, bis dass eine Einigung zustandekommt. Das ist die einzige rasche Möglichkeit, die ich sehe, um den unwilligen Partner zu einer Einigung zu zwingen - sie ist auch rechtlich wasserdicht, denn ihr könnt so argumentieren: da über die Vermögensaufteilung keine Einigung erfolgt ist, wird das Vermögen eben außer Gebrauch gestellt, um eine weitere Entwertung durch Gebrauch (und damit Schaden für die Mitglieder) möglichst zu vermeiden. Notfalls könntet ihr die Maschine auch gerichtlich hinterlegen.... (wär halt ein wenig umständlich...).

An deinem Beispiel merke ich mal wieder, wie wichtig schriftliche und möglichst genaue Verträge für solche Gemeinschaften sind...

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

LG und viel Erfolg,

Franz

  10-04-2010 05:43  tristan
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
Servus tria
Um welchen Wert geht es eigentlich, aus deiner Sicht ?
Bei den Maschinengemeinschaften, wo ich dabei bin, ist es ungeschriebenes Gesetz, dass jeder die Gemeinschaft jederzeit verlassen kann.

Geld bekommt man keines, wenn man aussteigt.

Und das aus gutem Grund.
Man kauft zu Dritt eine Maschine, weil man sie sich alleine nicht leisten kann. Das Ding wird in Betrieb genommen. Einer ist damit sehr zufrieden, zwei aber nach einiger Zeit nicht mehr. Diese zwei möchten jetzt (für ihre Fehlentscheidung ? ) viel Geld sehen. Der Erste wird dadurch finanziell überbelastet.

Also tria, sei froh, wenn er euch freiwillig eine Ablöse zahlen will.

hde Tristan



  10-04-2010 10:58  cowkeeper
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
Dass man bei Ausstieg aus einer MG seinen Anteil verliert, ist meiner Meinung nach schon ein starkes Stück. Aber ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit solchen mündlichen Gemeinschaften gemacht.
In Zukunft, wenn überhaupt (weil sich ja jeder alles selbst kaufen will), dann nur noch schriftlich.
lg cowkeeper


  10-04-2010 12:12  Haa-Pee
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
jaja die hochgepriesenen und viel gelobten maschinengemeinschaften.

ich kann dir auch nur aus eigener erfahrung sagen dass genau diese schwierigkeiten die du anführst für das scheitern solcher gemeinschaften mein haupthinderungsgrund sind welche einzugehen!

wenn ich mir diverse maschinen nicht leisten kann oder will dann miete ich sie mir entweder ganz offiziell an oder ich lasse den maschinenring die arbeit erledigen.

es ist auch grobfahrlässig zu dritt eine maschine die du nicht nennst aber doch eine etwas teuere sein wird ohne schriftliche vereinbarungen und vertrag einzugehen!

ein einfacher schmierzettel in der die eventuellen ausstiegsmodalitäten beschrieben und unterschrieben sind bewahrt vor diesen nervenaufreibenden pokerspielchen....

ich sehe nur zwei möglichkeiten entweder ihr einigt euch gütlich oder lassts des ganze im rechtsweg klären.
das ist ohnehin die beste version weil dann der restwert der maschine gleich null angesetzt werden kann und sich somit die streitigkeiten bzgl wert erübrigt haben......

schauts dass euch die 3000 noch teilts und fertig!

  11-04-2010 09:10  stoariedlbauer
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
hier sind anscheinend nut gegner von maschinengemeinschaften unterwegs! ich selber hab in den letzten 15 jahren kaum eine Maschine alleine gekauft (ausnahme Traktor) - und hab eigentlich nur gute erfahrungen damit gemacht. die angesprochenen probleme kommen immer dadurch, daß zuwenig geredet oder ausgemacht wird. unterbringung einsatzbedingen und einsatzzeit und zustand der maschine müssen klar geregelt werden, so kann es nicht vorkommen, daß verdreckte macschinen herumstehen - außer es ist so " erwünscht?!"

aber nun zu deinem problem:
du und dein partner könnt euren anteil (nicht die ganze Maschine) der maschine verkaufen wen ihr wollt - wird aber nicht sinnvoll sein.
andere lösung wäre: ihr (Jeder partner für sich) laßt die maschine von unabhängigen personen (zb. landmaschinenhändler) schätzen und rechnet einen durchschnittspreis, oder ihr beauftragt einen sachverständigen - würde sich bei 3000€ schon lohnen!

  11-04-2010 17:34  m.josef@gmx.at
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
Kann stoariedlbauer nur recht geben. War auch schon einmal in solcher Situation. Ihr könnt rechtlich, eure Anteile verkaufen an wen und wie hoch ihr wollt. Da kann der 3. nichts machen. Ob es sinnvoll ist ist eine andere Frage. Doch ist es auch sinnvoll wie sich euer 3. verhält? Da glaubt man mit guten Bekannten aus Kostensparnis eine Maschinengemeinschaft zu gründen und dann kommt man im Nachhinein erst drauf, das einer nicht gemeinschaftstauglich ist. Man muß sich sicher die Leute sehr gut anschauen mit denen man ein MG eingeht. Gibt Paradebeispiele für pos. und neg. Gemeinschaften. Ich bin nach wie vor von Gemeinschaften überzeugt und auch bei einigen dabei. Alleine die Aufteilung der Anschafungskosten sind enorm. Manche tifteln herum wo sie Betriebsmittel kaufen sollen. Dabei erspart ihr euch nicht wirklich viel (Gel. Ausnamen). Doch bei den Maschinenkosten ist das meiste drinen.

  13-04-2010 23:02  rotfeder
Auflösung einer Maschinengemeinschaft
Hallo!
Also wenn 3000,- Euro unterschied in den Preisvorstellungen sind, da würde ich doch eine Einigung versuchen. Erwähnen möchte ich, das die Preise von Gebrauchten im Internet meist deutlich überhöht sind, überlege dir, ob du das Gerät um diesen Peis gebraucht kaufen würdest, denn viele Bauern schätzen den Wert ihrer geliebten und hart erworbenen Maschine zu hoch ein und vergessen, das die Zeit nicht stehen bleibt.
Deinen Anteil an einen X-beliebigen verkaufen steht dir frei, wird aber wahrscheinlich nichts bringen, denn wenn dein Partner als schwieriger Teilhaber bekannt ist, so werden keine Käufer auftreten, die einen hohen Preis zahlen.
Gerichte mit deinem Fall zu befassen halte ich für keine gute Idee. Erstens sind durch den Richterstreik eh schon zuviele Verfahren unerledigt.
Zweitens ist das Stilllegen der Maschine auch nicht so einfach, bzw wird sich das dein Kollege nicht gefallen lassen. Willst du mit der Schrotflinte das Ding bewachen?
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Für findige Rechtsanwälte liese sich ein langwieriger rechtsstreit führen. Denn ihr beide habt recht, wenn ihr sagt, es ist genug wir wollen die Maschine verkaufen oder der Partner sagt wir wollen noch weitermachen. Und zum rauskaufen is er bereit, über den Preis läst sich immer streiten, da gibts kein Gesetz. Und oft kommt eine Feindschaft durch so Prozesse zustande, da streiten zwei Familien noch in der nächsten Generation miteinander. Ob das die paar Euro wert sind.



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