Antworten: 8
  05-11-2009 21:18  hubert1706
Ladegutsicherung
Guten Abend
hätte eine frage zum thema spanngurte:
stimmt es, dass die nicht älter als 1 jahr sein dürfen, bzw jahrlich überprüft werden müssen?
würde mich uber antworten freuen (falls wer eine hat)
mfg hubert

  05-11-2009 21:33  erich78
Ladegutsicherung
Stimmt nicht. Sie müssen ein Etiket haben mit den üblichen Angaben und dürfe keine Beschädigungen haben. Auskunft stammt von der Bildungswerkstadt Mold der NÖ LK vor 2-3 Jahren.

  05-11-2009 21:40  hubert1706
Ladegutsicherung
mein nachbar han letzte woche eine polizei kontrolle, und war sich eigentlich sicher das alles passt!
dann kam die aussage des polizisten: haben sie noch glück gehabt, der älteste gurt ist erst 11 monate!
ich wüsste nicht was ich darauf sagen sollte!

  05-11-2009 22:40  Felix05
Ladegutsicherung
Hallo,

als ich meinen Gefahrgutschein mit Ladungssicherung gemacht habe, das war 1993, hat man gesagt:

Die Gurte müssen per Aufnäher oder Etikett nach DIN (Deutsches Institut für Normung) im gewerblichen Einsatz gekennzeichnet sein.
Auch die kurzen Enden mit Ratsche. Verschlissene Gurte, auch Metallteile sind abzulegen.
Gurte ohne Prüfzeichen dürfen generell nicht verwendet werden.
Ein zeitliches "Verfallsdatum" wäre mir neu, aber wer weiß, ist ja schon eine Zeit her.

Idiotisch wär´s aber schon, wenn einer seine Gurte nur paar mal pro Jahr braucht, passiert denen doch nichts.

Gruß, Lutz!


  05-11-2009 22:51  schellniesel
Ladegutsicherung
Den Kollegen mit der schönen Kappe gleich mal nach der Dienstnummer fragen denn die muss er dir nennen.
Glaube nicht das er dann einwandfreie Gurte die älter als ein Jahr sind noch bemängelt.
Denn das ist reine Schikane sonnst nix.
Mfg schellniesel

  06-11-2009 01:29  po17g
Ladegutsicherung
Tach zusammen.

Das diese Gurt ablaufen hab ich auch schon öfter gehört. Das Ablaufdatum steht anscheinend auf dem prüfzeichen. Ich bin mit einer holzfuhre mal zu einem Sägewerk etwas weiter weg gefahren, und der übernehmer hat das auch erzählt das es da mit er Polizei Probleme gibt wegen der gurte das ich da acht geben soll, eben weil meine abgelaufen sind. (Machen ihren dienst aber immer noch einwandfrei gg).

  06-11-2009 16:59  Nuss
Ladegutsicherung

http://www.pewag.com/kataloge/Zurrmittel_–_Zurrgurte_Zurrketten_und_Zubehoer/Zurrgurte_–_Wichtige_Informationen/cat_997/chap_1007/Zurrgurte_–_Wichtige_Informationen.html

  06-11-2009 17:54  tch
Ladegutsicherung
Hallo Schellniesel

Der Kollege mit der schönen Kappe ist im Recht- seine Argumentation ist nicht ganz richtig

Anschlagmittel müssen einmal jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden. dann gibts wieder das "pickerl" für das Anschlagmittel.
Ist das Pickerl nicht vorhanden, unleserlich oder über die Jahresfrist ist das Anschlagmittel nicht mehr zulässig.
So einfach geht das....
Das es bei Pewag kein Alterslimit gibt, wundert mich etwas. Kunststoffe altern auch bei nicht Gebrauch...


lg
tch

  07-11-2009 18:59  schellniesel
Ladegutsicherung
@tch
Das gilt für Gehänge am Kran ect. Vielleicht ist das ja eine Gesetzes Änderung jedenfalls wars vor 3 oder 4 Jahren nicht so.
Ich hab allerdings auch Pewag Gurte vielleicht deshalb.
Mfg schellniesel



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