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Vermietung - SVB Abgabe?
Hallo zusammen,
habe vor, mein leerstehendes Elternhaus zu vermieten. Weiß jemand von euch vielleicht, ob aus der eingenommenen Miete eine Abgabe an die SVB entsteht?
Vielen Dank!
holzar
Vermietung - SVB Abgabe?
Ich denke schon, schließlich fällt es unter Einkommen.
Vermietung - SVB Abgabe?
Hallo,
es kommt drauf an was du machst, ob du Zimmer oder FeWo hast - du hast keine SVB Beiträge zu zahlen - aufpassen bei Zimmer fällst du ab einer bestimmten Bettenanzahl ins Gewerbe - Bewirtungen (Frühstück, Abendessen ...)-> Direktvermarktung-Gewerbe und das Finanzamt läßt grüssen. Bei der Gemeinde hast du sowieso Abgaben.
lg ggp
Vermietung - SVB Abgabe?
hallo,
für die SVB wirds mM nur interessant sein, solange Du es im Rahmen des Urlaub am Bauernhof argumentieren kannst. Wenn Du das Haus vermietest wie eine Mietwohnung, dann hast Du Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und da hält dann die SVA die Hand auf und die langt ordentlich zu. Unbedingt Landwirtschaftskammer oder Steuerberater kontaktieren.
lg
reini
Vermietung - SVB Abgabe?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nicht SV-pflichtig.
Vermietung - SVB Abgabe?
Fals aber an eine Ehe gescheitert ist, und Kinder da sind (minderjähring), würde ich aufpassen da sich die Alimentenhöhe durch vermietung erhöht!!!!
Vermietung - SVB Abgabe?
In dem Fall vermiete ich das gesamte Haus an einen Mieter, keine FW, keine Zimmer, also sind dann die Einnahmen SVB pflichtig oder.
Vielen Dank an alle!
mfg holzar
Vermietung - SVB Abgabe?
nein!
Vermietung - SVB Abgabe?
@ Koch
bist du dir da ganz sicher ?
Ich dachte die Brutto Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sofern sie NICHT GEWERBLICH sind !! müssen bis 31. März als Landwirtschaftliche Nebentätigkeit an die SVB gemeldet werden ?
Vermietung - SVB Abgabe?
SVB: Urlaub am Bauernhof
SVA: gewerbliche Zimmervermietung
keine SV: Vermietung von Häusern, Wohnungen, Geschäftsräumen
Vermietung - SVB Abgabe?
Hallo Christoph38,
kannst du mir sagen warum bei vermietung von Häusern keine SV Abgabe anfällt?
holzar
Vermietung - SVB Abgabe?
Kurzantwort: weil es im Gesetz steht
erläuternde Antwort: weil nur aktive Erwerbsarbeit der SV unterliegt, während passive Einkommen nicht SV-pflichtig sind. Der Unterschied liegt also darin, dass bei der kurzfristigen Vermietung an Gäste die zu erbringende Arbeitsleistung im Vordergrund steht, während bei Hausvermietung für den Mieter keine Arbeitsleistung erbracht wird. Salopp formuliert, ein Haus wird nicht krank oder geht in die Rente.
Vermietung - SVB Abgabe?
Christoph38 hat recht wenn er schreibt das für Einnahmen aus der Zimmervermietung mit verabreichen von Frühstück bis zu 10 Betten SVB beitragspflichtig ist.
Aufpassen bei vermieten von Ferienwohnungen mit Frühstück oder auch das sogenannte Brötchenservice ist keine Vermietung und Verpachtung sondern ebenfalls Beitragspflichtig! Die reine Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Hauses ohne Dienstleistung ist nicht Beitragspflichtig.
Ganz allgemein muß ich sagen das die Vermieter also die Urlaub am Bauernhof anbieten von diesem Gesetz schwer benachteiligt sind den schon bei der ersten Nächtigung ist er Verpflichtet den Gast zu melden ab dann ist sein Einkommen bereits nachweisbar für eine Kontrolle der SVB. Bei den Klauenpfleger ist dies nicht so leicht möglich, dessen Einkommen auch Beitragspflichtig ist.
mfg Seet.
Vermietung - SVB Abgabe?
Also vielen Dank für eure Beiträge, hat mir schon weitergeholfen und habe nächste Woche noch einen Beratungstermin in der LWK.
Vielen Dank!
holzar
Vermietung - SVB Abgabe?
na vielleicht magst uns Deine Erkenntnis hier posten.
lgr
Vermietung - SVB Abgabe?
Wenn es eine normaler Vermietung (monatöliche Miete oder so) ist fällt es unter die Einkunftsart: Vermietung/Verpachtung. Beim Einkommensteuerbescheid musst du das dort dann in dieser Gruppe anführen. Zahlst somit Einkomemnsteuer davon. Wieviel hängt von deien anderen Einkünften ab. SVB fällt in diesem Fall nicht an.
Ich vermiiete selbst ein Appartementhaus und spreche daher aus Erfahrung.
Solltest schauen ob eventuell ein paar Reparaturen oder Instandsetzungen absetzen kannst. Das senkt dir die Einkomemnsteuer davon.
Wenn einen Mietvertrag machst musst du sowieso das Ganze auch bei deer Steuer einbekennen. Die erfahren nämlich sowieso wenn wo Mietverträge vorhanden sind (von der Vergebührung)
Wenn das nicht einbekennen willst kannst es nur ohne MV machen und mit Barzahlung (ist aber natürlich nicht legal)
Schau auf jeden fall das 3 Monate im Voraus als Kaution bekommst. Rücke vorher keinen Schlüssel raus bevor das Geld auf den Tisch hast. Da wird meist viel versprochen (Variante wie die ersten 3 Monate doppelte Miete zahlen und so)
Sowas wird meist nie eingehalten und du bekommst nie die Kaution.
Und bitte NIE ohne dieser Kaution. Du wirst noch an mich denken!!!!!! GLaub mir.
Wenn ejmand die Kautuion nicht hat dann ist es eh nur ein unzuverlässiger Mieter den du ewig nachrennnen musst.
Grüße aus Kärnten.
Harald
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