Antworten: 6
  27-09-2004 18:35  martin1
Krankenkasse
> Ich glaube das dies schon lange überfällig war, denn warum soll bei Ehepartnern wo nur einer am Betrieb hauptberuflich arbeitet keiner Krankenversicherung an die SVB zahlen aber wie zum Beispiel bei mir als Nebenerwerbslandwirt, wo ich bei der Gebietskrankenkasse hauptversichert bin muss auch Krankenversicherung bei der SVB zahlen und Leistungen erhalte ich im Krankheitsfall keine. Also nur Systemerhalter ???
Darum bin ich der Meinung entweder alle oder keiner !!!
Hab mich bei der Einführung der Zehntelregelung auch grün und blau geärgert und mich beim SVB-Sprechtag erkundigt aber keine Chance der Regelung auszukommen.




  27-09-2004 20:40  helmar
Krankenkasse
Als wir 1983 heirateten wollt ich in der SVB auch in der Krankenversicherung bleiben. Man hat mich aber blitzartig in die Mitversicherung in die GKK abgeschoben, und mir erklärt dass eine
eigene Krankenversicherung nicht möglich wäre. Mich störte diese ganze Zeit dass ich als Mitversicherte zwar Anrecht auf Leistungen
zur Krankenbehandlung hatte, aber eben, sollte es aus irgendeinem Grund passieren, dass ich durch eine Krankheit, nicht durch einen
Arbeitsunfall, berufsunfähig geworden wäre, mir auch aus diesem Grund keine Pension zugestanden wäre. Wenn man diese Seite überlegt sind die Mitversicherten bis jetzt in der Luft gehangen. Auch
war die Mitversicherung nicht gratis, wie manche meinen. Nun hat die
SVB auch wieder Verantwortung, wenn sie in der Krankenversicherung
Beiträge vorschreibt und auch kassiert. Nur muß sie dann auch vom ersten Tag an, auch in Fragen einer Pensionierung aus Krankheitsgründen voll Leistungspflichtig sein. Daher finde ich dass
der Wegfall der Mitversicherung nicht nur ein Nachteil ist. Auch wenn
ich pro Jahr um ca. 1000 Euro mehr an Beirägen bezahlen muß. Im
Fall des Falles kann sich dann die SVB auch nicht mehr so leicht aus der Verantwortung ziehen wie es bis jetzt oft passiert ist, wo Mitversicherte vielleicht auch mal eine Kur absolvieren "durften", ansonsten aber zu warten hatten bis sie dan Pensionsalter erreicht
haben, auch wenn sie schon auf allen vieren dahergekrochen sind
weil sie aus Krankheitsgründen nicht in eine Erwerbsunfähigkeitspension gehen konnten.
Mfg, helmar



>


  28-09-2004 08:03  helmar
Krankenkasse
Z.B. die Krankenscheingebühr zahlst du für jeden Mitversicherten, und auch bei manchen Heilbehelfen haben die Mitversicherten einen höheren Selbstbehalt als der Versicherte( hat manchmal gar keinen).
Allerdings ist auch mein Partner mindestens genauso neugierig wie du, ob er ab Oktober weniger Abzüge für die SV hat, und hat wie du auch so seine Zweifel. Und wäre 1. das Verhältnis Aktive-Passive in der SVB gekippt, und hätte man2. nicht den wohl aufwändigsten Verwaltungsapparrat im Verhältnis zu den Versicherten, wäre die Finanzmisere nicht so groß geworden. Aber den Wasserkopf stutzt
niemand zusammen, wo kämen wir da hin wenn man nicht ein paar Politiker irgendwohin sicher verstauen kann?
Mfg, helmar>


  28-09-2004 21:38  binido
Krankenkasse
>
Die Verwaltungskosten in der SVB betragen ca 2% vom gesamten Buget der SVB (laut Auskunft bei einem Vortrag der SVB)
Einsparungsmasnahmen hier werden daher die Finanzsituation der SVB kaum verbessern
mfg hans


  29-09-2004 08:04  helmar
Krankenkasse
>Laut Auskunft der SVB! Gibt es da vielleicht auch einen externen Prüfbericht?
Mfg, helmar, denn dem würd i a bissl mehr glauben......




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