Antworten: 1
Kleinwasserzuschlag bei Sojaschrot
Es würde mich sehr interessieren, nach welchen Regeln oder Gesetzen es sich richtet, ob und wieviel Kleinwasserzuschlag bei der Lieferung von Sojaschrot verrechnet wird, denn ich habe manchmal das Gefühl, daß sogar in niederschlagsreichen Zeiten ein sattes Zubrot für die Händler herausschaut.
Kleinwasserzuschlag bei Sojaschrot
hallo dieckerdace,
der Kleinwasserzuschlag (KWZ) bei Sojaschrot ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Es gibt im Sojahandel 2 Pegelstände die Bedeutung haben. Einer ist in Mainz am Rhein(Kaub) und einer an der Donau bei Pfelling.
Der Rhein ist von der Schifffahrt her nicht so entscheidend da es hier nicht soviele Probleme gibt wie an der Donau.
Als Anhaltspunkt kann in Kaub ein Pegelstand von 1,50m und in Pfelling ein Pegelstand von 3,50 bis 3,70m hergenommen werden. Wie gesagt ist es Vereinbarungssache zwischen den Sojahändler und dem Schifffahrtsunternehmen. Wenn ein Sojakontrakt abgeschlossen wird sollte schon darauf geachtet werden dass in den Kontraktspezifikationen die Bedingungen für einen KWZ explizit angeführt sind. Wir hatten schon einen Fall in dem das nicht so war und nachträglich versucht wurde einen Zuschlag zu verrechnen.
Mfg Bäck Hans-Peter
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!