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Zahlungsansprüche bei Verpachtung
23. Okt. 2004, 08:41 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Hallo maresi! Grundsätzlich erscheint mir die Tatsache, dass ZA bei dem bleiben, der "zufällig" in den Jahren 2000, 2001 und 2002 den Grund bewirtschaftet hat, dass die Höhe des ZA davon anhängt was in diesen Jahren "zufällig" angebaut wurde und dass Grund, auf dem "nichtförderungsfähige Pflanzen" gebaut wurden, gänzlich durch den Rost fällt, als Einfall einer Bürokratie, die mit einem normalem Verstand nicht zu begreifen ist. Und das ist höflich formuliert. Dass du Maresi, die Sache als Erpressung empfindest, kann ich verstehen, aber als Bauer muß ich sagen, dass ich € 200,- fair finde. Eines wundert mich, dass sich bis jetzt noch niemand gefunden hat, der bei irgendeinem der obersten Gerichtshöfe Klage führt, dass durch diese Handhabung der ZA´s, wahllos Grund entwertet wurde. Mfg. Kst
Antworten: 1
03. Nov. 2004, 17:32 gfb
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> Wer den Boden bearbeitet soll das Geld bekommen.
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