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Wildschaden
06. März 2006, 20:27 astro
Wildschaden
Haben an Eschenwaldbeständen enormen Schälschaden. Hat jemand Erfahrung über Höhe der Entschädigung ( Bestandsalter 20-30 Jahre ) ca.150 Bäume bzw. Verhinderung derartiger Schäden?
Antworten: 4
06. März 2006, 20:45 Stef
Wildschaden
Ich kenn das von den Fichten. Hier ist es aber leider so, daß man meist gerade mal neue Pflanzen kaufen kann. Schadensaufnahme und Berechnung macht bei uns der Waldaufseher oder die Förster der Forstinspektion. Und da muß man oft den Jagdpächter noch betteln, daß er diesen Schaden zahlt. Grüße Stef
06. März 2006, 20:55 FrankFrei
Wildschaden
Interessant, dass es große Aufruhr gibt wenn hie und da eine Förderung oder Ausgleichszahlung gekürzt wird. Wenn aber die Jagd auf kosten der Waldbesitzer ihre Vieher im Wald mästen und diese Luxus-Kreaturen immense Waldschäden verursachen bleibt es seit Jahrzehnten still. Wie wärs mit einer IG Waldbesitzer? Die den höchstherrschaftlichstem Jägervolk ordentlich einheizt? Dafür wären mir 25 € Mitgliedsbeitrag sicher nicht zu hoch.
08. März 2006, 17:57 Hillmaster
Wildschaden
Griaß eich! Das gescheiteste wäre für die Zukunft eine Absprache mit dem Ortsjägermeister der kann arrangieren das auf deinen Wald mal Wild geschossen wird das wird dann länger nicht mehr zurückkommen und sich woanders verfressen. mfg Hillmaster
09. März 2006, 21:46 Neudecker
Wildschaden
Liebe Forumsteilnehmer! Habe jetzt Eure Artikel zum Thema Wildschäden , bzw. Entschädigungen gelesen. Da wir vor ca 15 Jahren in unserem Wald bedeutende Wildschäden hatten, möchte ich Euch kurz berichten, wie bei uns die Schadensvergütung funktionierte. Als ich die Verbisschäden bemerkte, habe ich unverzüglich den Jagdleiter verständigt. Ich berichtete Ihm, dass es in unserem Jungwald wiederum Problem gäbe. Derselbe hat innerhalb kürzester Zeit mit einigen anderen Jägern das Waldgrundstück besichtigt. Ihre einhellige Meinung war wie zu erwarten, der Schaden wäre nicht von Bedeutung. Da ich mir schon zumute, von Waldbewirtschaftung eine bescheidene Ahnung zu haben, habe ich mir von der Bezirksbauernkammer ( Abt. Forstwirtschft ) die Gesetzestexte besorgt, diese genau durchgelesen und dann Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft gemacht. Die nächste Arbeit war die Schäden genau zu beschreiben und der Jagdleitung die Wildschäden in Rechnung zu stellen. Als weitere Schutzmaßnahme habe ich die Errichtung eines Wildschutzzaunes verlangt. Mein Vorschlag war dann: a. Die Jägerschaft kauft das Zaungeflecht. ( Es bleibt in deren Eigentum und kann von Ihnen nach Ermessen, abgetragen werden ) b. Wir stellen auf unsere Kosten die Pfähle zur Verfügung und wir errichten den Zaun. c. Wenn der Schaden, so wie die Forderung lautet, bezahlt ist, und die weiteren angeführten Punkte erfüllt sind, wird die Anzeige zurückgezogen. Die Reaktion der Jägerschaft war vorerst ein entschiedenes Nein ! Da die Ansprüche auf Grund der gesetzlichen Richtlinien gestellt wurden und keinesfalls überzogen waren, wurde mir nach einigen Tagen mitgeteilt, dass mein Angebot in allen Punkten akzeptiert wird. In der Folge wurde die leidige Angelegenheit gemeinsam geregelt. Es gab nie ein böses Wort. Unsere Jäger haben gelernt mit den gesetzlichen Vorgaben zu Leben. Und wir sind froh dass unser Wald wachsen und gedeihen kann: Mit herzlichem Gruß-Euer Neudecker
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