wer kennt sich mit bestandschutz aus?

19. Juni 2008, 23:46 pferdepepsi

wer kennt sich mit bestandschutz aus?

hallo ich habe ein problem und vielleicht kann mir jemand einen rat geben. ich bin kein landwirt .seit 1978 habe ich pferde. ich habe für meine pferde eine kleine koppel gepachtet auf der schon einen stall mit unterstand stand.erbaut wurde wohl das ganze so in den 60iger jahren.die koppel dient im winter als kleiner auslauf.jetzt kam das landwirtschaftsamt und meint, da ich kein landwirt bin, hätte ich kein recht pferde zu halten.sie würden den unterstand abreißen.da die kleine koppel im winter zertreten wird ,ginge die grasnarbe kaputt und das wäre für privathalter auch nicht erlaubt. gibt es denn keinen bestandschutz? wenn das abgerissen wird,muß ich meine alten pferde zum schlachter fahren.kennt jemand eine lösung. wie kann ich dann nebenerwerbslandwirt werden? hätte ich dann die rechte eines landwirtes? vieleicht weiß jemand darüber bescheid gruß petra krescheck

Antworten: 2

20. Juni 2008, 08:02 helmar

wer kennt sich mit bestandschutz aus?

Gar nicht so einfach, aber ich denke du solltest mal auf das Gemeindeamt pilgern und dir die Katasterpläne ansehen. Wenn deine Koppel als Grünland o.ä. ausgewiesen ist, dann besteht vielleicht eine Chance. Bist du in Ö oder BRD? Bauordnungen gibt es überall, und wenn du ohne Bewilligung den Unterstand errichtest hast, kann dir ein Abtragen vorgeschrieben werden. Warum ist man aber auf dich gekommen? Hat sich jemand von deinen Pferden gestört gefühlt und einen leisen Hinweis gegeben? Im äußersten Notfall einen Bauernhof suchen, eventuell eine Fläche welche etwas größer ist, nicht gut zu bearbeiten mit Maschinen, aber als Weide brauchbar. Hoffe dir geholfen zu haben. Mfg, helmar

20. Juni 2008, 08:41 Hofjurist

wer kennt sich mit bestandschutz aus?

Servus! Du schreibst, dass du kein Landwirt bist, warum? Beantrage eine Betriebsnummer beim zuständigen Landwirtschaftsamt und werde Mitglied, damit bist du kammerzugehörig. Falls du über 2 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftest, stelle den Mehrfachantrag. Beachte die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Wasserrecht. Und niemand wird dir den Unterstand abreißen, denn das wäre Besitzstörung.

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