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Wegerecht
20. Okt. 2017, 15:31 Heimdall
Wegerecht
Hallo Ein Nachbar hat einen Weg (Schotterweg) durch eine meiner Wiesen. Ich habe mich nie an Erhaltungsarbeiten beteiligt. Darf ich den Weg benützen? Der Weg besteht seit ca 20-25 Jahren. Mfg
Antworten: 19
20. Okt. 2017, 15:54 thomas.t3
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Ist der Weg dein Grund?
20. Okt. 2017, 16:01 Heimdall
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Jap Ich habe aber nie für Schotter bezahlt, oder mitgeholfen wenn der Weg gerichtet wurde. Lg
20. Okt. 2017, 16:09 thomas.t3
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Naja keiner kann dir verbieten auf deinen eigenen Grund zu fahren oder? Wenn man sagt du stellst den Grund zu verfügung und dafür müssen die anderen sich um den Schotter kümmern, sollte es für beide Seiten ok sein. Wo liegt das Problem? Will man dich nicht fahren lassen? Für die Errichtung des Weges habt ihr ja sicher auch zugestimmt oder?
20. Okt. 2017, 16:36 Heimdall
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Weil "Bau und erhaltung" soviel gekostet haben soll ich nebenbei am Feld fahren. Zugestimmt haben wir natürlich. Lg
20. Okt. 2017, 17:22 xaver75
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Lass den Weg Rückbauen! Wenn kein Recht eingetragen ist, haben die anderen nichts zu fahren. Irgendwas wird doch geschrieben sein?
20. Okt. 2017, 18:20 Heimdall
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Ich will ja den Weg nicht weghaben, er stört mich ja nicht. Aber ich will wissen ob es mein Recht ist darauf zu fahren. Fahrtrecht hat er sicher, war angeblich früher mal eine Hohlgasse wo der Nachbar auch schon gefahren ist. Mfg
20. Okt. 2017, 18:56 Vollmilch
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Als Landwirt könnte man in solchen Fällen auch die Rechtsexperten der Landeslandwirtschaftskammer nutzen! Sind fast so zuverlässig wie die Meinungen in einem Forum. ;-) LG Vollmilch
20. Okt. 2017, 19:08 sisu
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Hallo! Frog net, fohr gaunz afoch. Sei mir nicht böse aber auf meinem Grund und Boden verbietet mir keiner das fahren.............
20. Okt. 2017, 19:51 Heimdall
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Danke Vollmilch, das ist mir auch bekannt. Aber am Freitag um halb 4 erreicht man dort keinen, sprich erst Montag wieder. Dachte ich versuchs hier. @ sisu Ich frag ja nicht, er ist zu mir gekommen. Derweil hab ich auch nicht nachgegeben, aber man sollte nicht mit dem Kopf durch die Wand, etwas Info schadet in solchen Fällen meist nicht. Mfg
20. Okt. 2017, 20:05 Neudecker
Wegerecht
Hallo Heimdall Ohne die näheren Umstände zu kennen ist es schwierig Ratschläge zu erteilen. Trotzdem möchte ich in aller Kürze aufzeigen, wie ich vermutlich in deinem Fall handeln würde. Möglicherweise hat der Berechtigte den Weg beschottert, bzw. den Hohlweg auf eigene Kosten aufgefüllt, weil er mit modernen Traktoren nicht mehr befahrbar war. Vermutlich hast du oder dein Vorgänger gemeint, dass ihr den Weg ohnehin nicht mehr benutzen würdet.. Sollte sich nun herausstellen, dass es doch günstiger wäre am Weg und nicht im Feld zu fahren, dann würde mich selbstverständlich an der Wege Erhaltung prozentuell beteiligen. Bei Forstwegen wird die Vorteilsfläche als Leistungsbasis herangezogen. Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre eine derartige Vereinbarung die bessere Lösung. Wenn du die Sache einmal von der Seite des Nachbarn ganz nüchtern betrachtest, dann wird es sicher kein Problem sein in Zukunft den Weg gemeinsam zu nutzen und zu erhalten.. Liebe Grüße vom Neudecker
20. Okt. 2017, 20:57 BreiHu
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Also wenn der Weg seit ca. 20 bis 25 Jahren besteht kann er sich kein Wegerecht ersessen haben. Falls im Grundbuch nichts eingetragen ist, könntest du deinen Nachbarn anlaufen lassen. Hat er einfach Pech gehabt. Um ein gutes Verhältnis beizubehalten würde ich das nur als letzte Massnahme warnehmen. Erklär ihm einfach das es dein Grundstück ist und du bei der nächsten Instandstzung mithilfst und einen Anteil bezahltst. Dann dürfte es eigentlich keine Problem geben. MfG
21. Okt. 2017, 07:28 beglae
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wenn die Besitzstände klar sind d.h. du bist der Eigentümer würde ich den Weg sperren und eine Schild aufstellen Privatgrund befahren verboten Zuwiderhandlungen werden Strafrechtliche verfolgt und auch verfolgen. und das lieber heute als morgen da gibt´s zwar kurzfristig Streit der sich aber wieder legt. Kannst den ja einen Mietvertrag vorlegen für das Überfahren deiner Fläche so würde ich das machen.
21. Okt. 2017, 07:31 Vollmilch
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"früher Hohlgasse, wo der Nachbar auch schon gefahren ist" - Wann ist früher? Ersessenes Recht? LG Vollmilch
21. Okt. 2017, 07:38 LaLi
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Bei allen guten Dingen, aber ich würde mal mit guter Laune zum Nachbarn maschieren und probieren das auf der guten Seite zu klären! Wird ja nicht so ein Problem sein können wenn man schon ewig Nachbar ist das man dass normal unter "Freunden" aushandelt! Streiterein unter Nachbarn gibt's schon zur Genüge und ich glaube das ist nicht dass was man bei der Wirtschaftslage noch dazu braucht! MFg
21. Okt. 2017, 08:08 Century
Wegerecht
beglaes Vorschlag ist Mist. Ein so ausgelöster Streit schwelt immer, noch dazu hat man dann in der ganzen Umgebung eine schlechte Nachrede. BreiHus Post ist da schon weit besser, es geht um einen Weg, nicht um Leben^^
21. Okt. 2017, 08:22 einfacherbauer
Wegerecht
Ihr seid fast in Richtung Schauplatz. Schon mal überlegt das der Schotter im Besitz des anderen ist und dieser über seinen Schotter verfügen darf wie er will? Die widerrechtliche Benützung bzw wegsperre ist auch eine Aneignung von fremden Sachen. Egal wo des Zeug liegt. Wenn der Grundbesitzer auch den Weg benützen will und der Weg nicht stört zahle ich ihm etwas dafür. Wenns nur theoretisch 1 Euro ist. Es hätte vorher schon genug Möglichkeiten gegeben den Weg zu verhindern. Schon einmal das Verbot vom ausbauen verbreitern und richten
21. Okt. 2017, 08:40 chn
Wegerecht
Meiner Meinung nach hat der Nachbar nur ein Wegerecht auf diesem Weg. Er hätte nicht einmal das Recht diesen Weg zu schottern sondern nur zu als Fahrweg zu benützen. Er darf auch nicht reiten oder auf diesem Weg etwas lagern (Z. B. Holz). Er darf auch keine Verbotsschilder aufstellen oder dich am Befahren hindern. Wenn er ihn schottert ist es sein Problem wie viel es kostet, er bräuchte aber dazu auch deine Zustimmung. Ich würde es mir nicht verbieten lassen auf meinem Grundstück zu fahren. Die Rechtsabteilung der LK kann dir da sicher weiterhelfen.
21. Okt. 2017, 10:07 xaver75
Wegerecht
Das "Problem" sehe ich darin, das der Nachbar meint, das der Grundbesitzer auf seinem Grund nicht überall fahren darf. Diese Aussage ist für mich eine Frechheit. Es sollten dem Nachbarn nur klar die Grenzen aufgezeigt werden, mit einem Rechtsstreit ist Niemandem geholfen. Auch könnte der Zustand des Weges für den einen Nutzer ausreichend sein, der andere Nutzer hat mit jedem Schlagloch ein Problem .......
21. Okt. 2017, 10:32 payment
Wegerecht
hat der nachbar das Wegerecht ersessen(30 jahre?)? wenn nein, is alles hinfällig, liegt alles in DEINER Gunst. wenn ja, Wegerecht bringst nimmer weg. einschotter, auffüllen vom Hohlweg, damit der nachbahr besser fahren kann, geht dich nix an, er will doch besser fahren (größere Maschinen?) wäre das gleiche wenn er einen bestehenden weg kaputtfährt und du müßtest sanieren, und wegen dem streiten-- deinen nachbar verbietet dir die benützung des weges auf deinem grund, nur soviel, aber vielleicht müsst man genaueres wissen
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