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Wann kapiert es die Interessenvertretung ?
21. Feb. 2012, 22:18 Christoph38
Wann kapiert es die Interessenvertretung ?
Laut aiz.info wurde die Besteuerung von Gewinnen aus Umwidmungen von Grünland in Bauland vereinbart. Tatsächlich und im Gesetzesentwurf unmissverständlich zu lesen wird zukünftig auch jeder landwirtschaftliche Grundverkauf mit 25% vom Gewinn besteuert. Es stellt sich die Frage, kapiert die Interessenvertretung innerhalb der Begutachtungsfrist bis 27.2. wozu sie ihre Zustimmung erteilt hat oder nicht ??
Antworten: 4
21. Feb. 2012, 22:24 m.josef@gmx.at
Wann kapiert es die Interessenvertretung ?
was sollen die noch kapieren. Die sind doch selbst mitschuldig an unserer Situation. Ich glaube kein Berufsstand hat eine derartige schlechte Vewrtretung als wir Bauern.
21. Feb. 2012, 22:44 biolix
Wann kapiert es die Interessenvertretung ?
Hallo ! ich wollte dir schon persönlich mailen lieber Christoph.. Aber nun hier: du warst der erste der das angesprochen hat, und du hattest völlig recht... Ich weiß nicht warum das immer alles schön geredet wird, anstatt es anzusprechen, denn es kommt ja sowieso raus.. Was mich mehr aber noch mehr stört ist die SVB Erhöhung die wieder grad die kleineren Betriebe hart trifft... Anstatt wirklich Systemfehler anzugehen, wieder das.. tg biolix da fällt einem das lei lei schon schwer heut...
21. Feb. 2012, 22:45 schellniesel
Wann kapiert es die Interessenvertretung ?
Warum auch sollte sie ein bessere haben sind ja nur mehr um die ~7% der Gesamtbevölkerung. Und durchwegs sogar noch blinde Wähler dabei also da könnens zugunnsten von anderen Wählerschichten auch mal drüber hinweck entscheiden. Ein bisserl was vor der Wahl versprechen und gut stellen mit den Bauern dann machens eh wieder das Kreuzerl wo es hingehört!! Also wegen die paar Promille an Wählerbewegung haben sie mit anderen "Maßnahmen" leicht herinnen! Mfg Andreas
22. Feb. 2012, 16:25 se123
Wann kapiert es die Interessenvertretung ?
ich habe auf die Aussage von Steira8075 bezug genommen und er hat geschrieben "aber der Grundpreis bleibt gleich"! Somit fällt keine Steuer an. In den nächsten Jahren wird beim Verkauf von landwirtschaftl. Nutzfläche generell noch nicht allzuviel Steuer anfallen und ob es dann nicht mal gesetzl. Änderungen bzgl Inflationsanpassung gibt, weiß kein Mensch. Dazu kommt noch, dass in den meisten Regionen Ö die Preissteigerung des landwirtschaftl. Nutzgrundes unter der Inflationsrate liegt, somit kommt es durch die Inflationsbereinigung zu keiner Steuer. Auch hier wurde nur etwas in entschärfter Variante nachgezogen, was woanders längst Alltag ist. Wenn jetzt eine Bank (und laut öffentlicher Meinung machen ja die Banken die Gesetze) oder auch ein Privater Aktien kauft und diese 5 Jahre hält, dann glaubt dass es jetzt besser wäre diese zu verkaufen und eine andere zu kaufen, dann zahlt er für den nominellen Gewinn 25% Steuer, ganz gleich ob die Inflation höher war als sein "Gewinn" - denn hier gibt es den Inflationsausgleich nicht! Ein Grund für die Aufregung liegt meiner Meinung nach darin, dass es ein Großteil der (steuerehrlichen) öster. Bauern ganz einfach nicht gewohnt ist, dass man für ein zusätzliches Einkommen Steuern zahlt. (ist völlig wertfrei gemeint). Die meisten öster. Bauern sind steuerlich pauschaliert. Wenn ein Bauer jetzt noch schnell ein gutes Geschäft macht, oder ein paar Tage für den Maschinenring fährt und dafür 1000Euro verdient, dann bleibt dass dem Bauern. Wenn ein (steuerehrlicher) Arbeitnehmer oder auch ein Unternehmer noch schnell 1000 Euro verdient, dann bleiben nicht mal 500 Euro (Sozialversicherung und Steuer) über.
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