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verpflichtung zum mähen?
12. Feb. 2011, 14:20 Restaurator
verpflichtung zum mähen?
meine streuobstwiese / weide (stmk) grenzt leider an 3 seiten an meiner nachbarin gehörige grundstücke. alle parzellen liegen im landschaftsschutzgebiet und sind als streuobstwiese in der nutzung festgelegt.da diese seit 10 jahren in nicht gemäht wurden / werden kommen dort jetzt im lauf der zeit nicht nur vereinzelt bäume durch die mir dann in einigen jahren meinem steilhang jegliche sonne nehmen werden, sondern auch noch unmengen von laub über meine weide verteilen und so den bestand lückig werden lassen. was noch schlimmer ist: ads ganze ist eine zuchtanstalt für ampfer, die gemeine rispe und brennesseln. jeder maulwurfhaufen bei mir wird von dem anfliegenden dreck sofort besiedelt und breitet sich dann weiter aus. inzwischen nimmt das bereits bedenkliche ausmasse an. ist euch etwas bekannt: kann man so jemanden, der seine an landwirtschaftlich genutzte flächen angrenzenden wiesen verkommen lässt zum mähen in die pflicht nehmen oder muss man das einfach hinnehmen, dass einem die wiese ruiniert wird?
Antworten: 2
12. Feb. 2011, 14:39 179781
verpflichtung zum mähen?
Ob man da jemand zwingen kann, weiß ich nicht. Wenn ich so etwas in der Nachbarschaft hätte, würde ich zuerst einmal versuchen, die dazu zu überreden, mir die Fläche zu verpachten oder zur Weidenutzung zu überlassen. Da hätte sie den Vorteil einer ordentlichen Bewirtschaftung und bekäme noch Geld dafür. Die Geschichte mit dem Unkrautverbreiten wird in so einem Zusammenhang meist falsch eingeschätzt. Ampfersamen sind nicht sehr mobil und werden höchstens von Reh, Hase und Co in sehr geringem Ausmaß "übertragen." Auch Brennessel und Rispe fliegen nicht so zu, sondern entstehen eher vor Ort. Wenn du mit besagten Unkräutern Probleme hast, dann stehen die zum Überwiegenden Teil mit der eigenen Bewirtschaftung in Zusammenhang und nur am Rand mit der Schlamperei in der Nachbarschaft. Gottfried
12. Feb. 2011, 19:15 BCh
verpflichtung zum mähen?
Hallo! Es gibt das sogenannte "Nutzflächenschutzgesetz"! Meine Nachbarn haben ihren Grund auch über Jahre nicht gepflegt wodurch wir auf unseren Wiesen schon Schatten bekommen haben und durch Wurzelausläufer von diversem Gebüsch auch schäden am Motormäher. Nachdem ich mehrmals im guten versucht habe sie dazu zu bewegen den grund zu pflegen und das Gebüsch zu entfernen blieb nur der Gang zur BH! Das Verfahren zog sich fast 2 Jahre hin aber nun ist alles geregelt! Sie müssen einen Streifen von 4m alles was über 2m hoch ist entweder einkürzen oder entfernen. Den Rest der Fläche der noch nicht zugewachsen ist darf ich nun jedes Jahr schlegeln was ich vor fünf Jahren auch schon angeboten haben aber es war nicht möglich! Die Ameisenhaufen waren teils einen halben Meter hoch letztes Jahr beim mulchen das war ein Matyrium für den Mulcher und den Traktor!! MfG
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