Urteile gegen Haytec und RTS

03. Sept. 2019, 10:37 peter.h(f99119)

Urteile gegen Haytec und RTS

Hallo! Ich bin neu im Forum und stelle mich daher als erstes kurz vor: ich bin Peter Harlander, Rechtsanwalt und Mediator in Salzburg. Ich bin auf Technikrecht und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Mit den rechtlichen Aspekten von Landtechnik beschäftige ich mich seit über 10 Jahren. Hier im Forum habe ich mich angemeldet, weil es viele Spekulationen zu den Urteilen gegen die Haytec GmbH und die RTS Trocknungstechnik GmbH gibt. Als Rechtsvertreter der Heutrocknung SR GmbH möchte ich sachlich gerne erklären, worum es bei den Urteilen geht und was die Urteile für jene Bauern bedeuten, die im Vertrauen auf unrichtige Werbeaussagen Verträge abgeschlossen haben. Für das Forum hier wohl interessant: die Richterin am Landesgericht Klagenfurt, welche alle Fälle entschieden hat, ist nicht „nur“ Expertin für Wettbewerbsrecht, sondern hat in der Familie auch eine große Landwirtschaft und kennt sich daher mit Themen wie „Trocknung landwirtschaftlicher Güter“ oder „Feuchtigkeitsmessung“ aus eigener Erfahrung fundiert aus. Für alle, die lieber zusehen als Text lesen wollen, haben wir eine Kurzfassung der Erklärung als Video aufbereitet: https://www.youtube.com/watch?v=VXRNsPWocLQ Herzliche Grüße Peter

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03. Sept. 2019, 10:39 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Was ist passiert? An sich wäre der Heutrocknungsmarkt leicht groß genug für alle Anbieter. Zwischen den Anbietern bestehen meist deutliche Unterschiede. So, wie in anderen Branchen auch, gibt es Anbieter mit einfacheren, aber günstigeren Produkten, und Anbieter mit technologisch komplexeren, aber dafür hochpreisigeren Produkten. Das bedeutet, für jeden Kundenwunsch gibt es das richtige Produkt. Problematisch wird es nur, wenn Anbieter mit weniger leistungsfähigen, aber preislich niedrigeren Produkten, wie z.B. die RTS über Jahre mit unrichtigen Leistungszahlen werben und ihre Produkte als die effizientesten am Markt anpreisen, obwohl das nicht ansatzweise korrekt ist. Das verzerrt den Markt, weil es (verständlicherweise) Landwirte gibt, die davon ausgehen, dass die Informationen korrekt sind und sich zum Kauf verleiten lassen. Genau das war der Fall. Die Haytec GmbH und die RTS Trocknungstechnik GmbH haben ihre Heutrocknungssysteme bei den Landwirten mit unwahren Behauptungen beworben. Den Landwirten wurde also in der Werbung etwas versprochen, was gar nicht gehalten werden konnte. Werbung mit unwahren Behauptungen hat der Gesetzgeber (sinnvoller Weise, sag ich mal) im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Das dient einerseits dem Schutz der Mitbewerber, aber oft auch dem Schutz der Kunden. Man kann sich das mit einem Autohändler vergleichen, der 100 PS Autos als 145 PS Autos bewirbt. Das würde wohl auch niemand gut finden. Aber meines Erachtens sinnlos, weil es eh auch einen Markt für 100 PS Autos gibt.

03. Sept. 2019, 10:39 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Ewig wollte man nicht zuschauen, wie die Landwirte mit unwahren Werbeversprechen angelockt werden, daher hat die Heutrocknung SR GmbH letztendlich die Haytec GmbH und die RTS Trocknungstechnik GmbH geklagt. Jetzt gibt es Stimmen im Forum, die sagen, die Heutrocknung SR GmbH klagt halt gerne. Nun, eigentlich nicht. Als Unternehmer gewinnt man vor Gericht immer weniger, als man verliert. So ein Gerichtsverfahren kostet tagelang Zeit. Gespräche mit dem Anwalt, Termine bei Gericht (Gerichtsstand war Klagenfurt, die Heutrocknung SR GmbH ist bei Salzburg, 2,5 Stunden hin, 2,5 Stunden zurück). Die Zeit, die bei Gericht draufgeht, muss der Gegner nicht ersetzen. Mit der RTS Trocknungstechnik GmbH prozessiert man schon seit Jahren. Es ist eine unendliche Geschichte. Immer wieder kommen neue unwahre Behauptungen. Jetzt gibt es drei brandaktuelle Urteile und RTS hält sich noch immer nicht daran. Nur wenige Tage später stehen wieder dieselben Unwahrheiten auf der Website. Ist es wirklich notwendig, dass Urteile mit dem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden müssen? Die Haytec GmbH wurde vor der Klage wegen anderer Rechtsverletzungen außergerichtlich aufgefordert. Man versuchte, die Sache ohne gerichtliche Klage zu lösen. Erst, als man so auf keinen grünen Zweig kam, wurde Klage bei Gericht eingebracht.

03. Sept. 2019, 10:39 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Gegen die RTS Trocknungstechnik GmbH gab es drei Klagen. Und es hätten leicht noch mehr Klagen sein können, weil die RTS immer wieder neue Unwahrheiten in ihrer Werbung behauptete. Die RTS Trocknungstechnik GmbH hat auf der Website www.heutrocknung.at teils jahrelang unrichtige Werbeaussagen behauptet: a. die von der RTS entwickelte Wärmepumpe sei eine Hochleistungswärmepumpe b. ausschließlich bei dem von der RTS eingesetzten Verfahren könne ein Trocknungsgrad von 90% TS erreicht werden c. ausschließlich bei dem von der RTS eingesetzten Verfahren könne eine relativen Gesamtluftfeuchte von kleiner als 50% sichergestellt werden d. ausschließlich bei dem von der RTS eingesetzten Verfahren könne mit Wasserabscheidung ohne Luftmengenreduktion ab 56% relativer Luftfeuchtigkeit erreicht werden e. ausschließlich bei dem von der RTS eingesetzten Verfahren könne ein COP größer als 10 erreicht werden f. andere Systeme würden nur 5 °C Temperaturanhebung und nur 20% Abtrocknung erreichen g. bei dem von der RTS verwendeten Verfahren handle es sich um das kostengünstigste Verfahren h. dass bei Verwendungen von Frequenzumformern der stündliche Mindestluftdurchsatz weiter unterschritten werde und die Trocknung außer Kontrolle gerate und Schimmelbildung einsetze i. das RTS-Trocknungsverfahren sei das effizienteste am Markt Dagegen wurde die erste Klage eingebracht. Später behauptete die RTS noch weiter: j. das RTS-Trocknungssystem bestehend aus Entfeuchter und Lüfter würden weniger als 0,1 kWh je Liter Wasser zur Trocknung von 1 t Heu von 60% TS auf 90 % TS benötigen Auch dagegen wurde die zweite Klage eingebracht.

03. Sept. 2019, 10:40 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Das Landesgericht Klagenfurt hat dann einen Vergleichstest durchgeführt. Als Gerichtssachverständiger wurde ein Geschäftsführer eines großen Kältetechnikunternehmens bestellt. Zusätzlich wurde ein Experte der Landwirtschaftskammer Salzburg vom Gericht beigezogen. Der Sachverständige und der Landwirtschaftskammer-Experte haben ein HSR-System und ein RTS-System in dem staatlich akkreditierten Wärmepumpen-Testzentrum in Buchs in der Schweiz mehreren Testläufen unterzogen. Bei dem Test gab es unter anderem folgende Ergebnisse: 20° C Testzyklus: Relative Luftfeuchte Eintritt -> Austritt (je WENIGER, desto trockener die Luft, desto besser): RTS: 73,6 % -> 50,1 % HSR: 73,6 % -> 21,1 % Temperatur Eintritt -> Austritt (je MEHR, desto trockener die Luft, desto besser): RTS: 20,3° C -> 25,7° C HSR: 20,4° C -> 36,0° C 28° C Testzyklus: Relative Luftfeuchte in % Eintritt -> Austritt (je WENIGER, desto trockener die Luft, desto besser): RTS: 73,5 % -> 46,3 % HSR: 73,5 % -> 22,2 % Temperatur Eintritt -> Austritt (je MEHR, desto trockener die Luft, desto besser): RTS: 28,2° C -> 35,9° C HSR: 28,3° C -> 45,9° C Das HSR Testgerät erreichte also bei beiden Versuchsreihen eine deutlich höhere Luftanwärmung und eine deutlich geringere relative Luftfeuchtigkeit. Diese Faktoren sind für die effiziente Heutrocknung von höchster Wichtigkeit. Der Gerichtssachverständige fasste seine Ergebnisse wie folgt zusammen: Zur Frage der Temperaturanhebung: „Die Temperaturanhebung von HSR ist 28°C Zyklus bei liegt 62% (28,3 auf 45,9°C), bei RTS hingegen bei 27% (28,2 auf 35,9°C).“ Zur Frage der Austrittsfeuchte: „Die Austrittsfeuchte liegt bei den HSR Geräten im 20° C Testlauf um 29% relative Luftfeuchte niedriger, im 28° C Testlauf um 24,1 % relative Luftfeuchte niedriger.“ Zur Frage der Trocknungskosten: „Hier wird zur Bestimmung die ermittelte Leistungsziffer eingesetzte Energie zu ausgeschiedenem Wasser herangezogen. HSR ist im Versuch 20°C um 11,2 % besser im Versuch 28°C um 45,3 % besser.“ Zusammengefasst hat das Gerichtsgutachten ergeben, dass die RTS-Geräte nicht effizienter, sondern im Gegenteil deutlich unterlegen waren.

03. Sept. 2019, 10:40 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Was machte die RTS aufgrund des Gutachtens? Die RTS verdrehte das Ergebnis total und schrieb auf ihrer Website: „Die am WPZ-Buchs ermittelten und physikalisch ausgewerteten Daten haben erneut bewiesen, dass der RTS-E40-Entfeuchter die weitaus besser Luftabtrocknungsleistung hat im Vergleich mit dem getesteten Vergleichsentfeuchter!“ „Man [Anm. ein „Mitbewerber“] will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass das mit dem Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten im Jahr 2004 ausgezeichnete RTS Biomassentrocknungsverfahren eine hervorragende Trocknungskapazität hat, welche, wie der Wärmepumpentest im WPZ-Buchs / Schweiz im Oktober beweist, immer noch nicht überboten werden konnte. Die RTS hat also die Sache so dargestellt, als ob das Gutachten zu ihren Gunsten ausgegangen wäre, obwohl das Gegenteil der Fall war. Das hat die RTS erst unterlassen, als das Landesgericht Klagenfurt diese Aussagen mit einstweiliger Verfügung untersagt hat.

03. Sept. 2019, 10:40 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Schlussendlich hat die RTS jedoch eingelenkt und die Unrichtigkeit ihrer Aussagen vor Gericht anerkannt. Damit kam es zu drei Urteilen: ANERKENNTNISURTEIL Im Namen der Republik Das Landesgericht Klagenfurt erkennt durch die Richterin Mag. Annemarie Hartl in der Rechtssache der klagenden Partei Heutrocknung SR GmbH, Fißtlthal 10, 5204 Straßwalchen vertreten durch die Harlander Rechtsanwalt GmbH in 5020 Salzburg wider die beklagte Partei RTS Trocknungstechnik GmbH, 9654 St. Lorenzen im Lesachtal 117 vertreten durch Tschurschenthaler/Walder/Fist Rechtsanwälte GmbH in 9020 Klagenfurt, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung Gesamtstreitwert: EUR 53.200,-- nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht: Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei schuldig, es ab sofort bei sonstiger Exekution im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, unrichtige werbliche Vergleiche zur Klägerin und unrichtige Allein- und Spitzenstellungsbehauptungen aufzustellen oder zu behaupten, wie zum Beispiel a) bei der von der beklagten Partei entwickelten Wärmepumpe handle es sich um eine Hochleistungswärmepumpe; b) ausschließlich bei dem von der beklagten Partei eingesetzten Verfahren könne ein Trocknungsgrad von 90% TS erreicht werden; c) ausschließlich bei dem von der beklagten Partei eingesetzten Verfahren könne eine relativen Gesamtluftfeuchte von kleiner als 50% sichergestellt werden; d) ausschließlich bei dem von der beklagten Partei eingesetzten Verfahren könne mit Wasserabscheidung ohne Luftmengenreduktion ab 56% relativer Luftfeuchtigkeit erreicht werden; e) ausschließlich bei dem von der beklagten Partei eingesetzten Verfahren könne ein COP größer als 10 erreicht werden; f) andere Systeme würden nur 5 °C Temperaturanhebung und nur 20% Abtrocknung erreichen; g) bei dem von der beklagten Partei verwendeten Verfahren handle es sich um das kostengünstigste Verfahren; h) dass bei Verwendungen von Frequenzumformern der stündliche Mindestluftdurchsatz weiter unterschritten werde und die Trocknung außer Kontrolle gerate und Schimmelbildung einsetze; i) das RTS-Trocknungsverfahren ist das effizienteste am Markt; j) das RTS-Verfahren hat einen Minderverbrauch von 80,8 % gegenüber der deutschen BLE-Referenzanlage. Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 70 Klagenfurt, 23. Juli 2019

03. Sept. 2019, 10:41 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

ANERKENNTNISURTEIL Im Namen der Republik Das Landesgericht Klagenfurt erkennt durch die Richterin Mag. Annemarie Hartl in der Rechtssache der klagenden Partei Heutrocknung SR GmbH, Fißtlthal 10, 5204 Straßwalchen vertreten durch die Harlander Rechtsanwalt GmbH in 5020 Salzburg wider die beklagten Parteien 1. RTS Trocknungstechnik GmbH, 9654 St. Lorenzen im Lesachtal 117 und 2. Philipp Unterguggenberger, 9655 Maria Luggau 67 vertreten durch Tschurschenthaler/Walder/Fist Rechtsanwälte GmbH in 9020 Klagenfurt, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung Gesamtstreitwert: EUR 53.200,-- nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht: Die beklagten Parteien sind gegenüber der klagenden Partei schuldig, es ab sofort bei sonstiger Exekution im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, unrichtige Angaben zum Energieverbrauch ihrer Trocknungsanlagen bzw des damit zu erzielenden Verhältnisses von eingesetztem Strom zu abgetrocknetem Wasser bzw insbesondere Angaben, aus welchen hervorgeht, dass ein RTS Trocknungssystem bestehend aus Entfeuchter und Lüfter weniger als 0,1 kWh je Liter Wasser zur Trocknung von einer Tonne Heu von 60 % TS auf 90 % TS benötigen würde, zu unterlassen. Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 70 Klagenfurt, 23. Juli 2019

03. Sept. 2019, 10:41 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

ANERKENNTNISURTEIL Im Namen der Republik Das Landesgericht Klagenfurt erkennt durch die Richterin Mag. Annemarie Hartl in der Rechtssache der klagenden Partei Heutrocknung SR GmbH, Fißtlthal 10, 5204 Straßwalchen vertreten durch die Harlander Rechtsanwalt GmbH in 5020 Salzburg wider die beklagten Parteien 1. RTS Trocknungstechnik GmbH, 9654 St. Lorenzen im Lesachtal 117 und 2. Philipp Unterguggenberger, 9655 Maria Luggau 67 vertreten durch Tschurschenthaler/Walder/Fist Rechtsanwälte GmbH in 9020 Klagenfurt, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung Gesamtstreitwert: EUR 53.200,-- nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht: Die beklagten Partei sind gegenüber der klagenden Partei schuldig, es ab sofort bei sonstiger Exekution im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, unrichtige Angaben zum Vergleichstest im Wärmepumpenzentrum Buchs/Schweiz im Oktober 2018 zu tätigen, wie beispielsweise der Vergleichstest hätte ergeben, dass der RTS E-40 Entfeuchter eine weitaus bessere Luftabtrocknungsleistung habe im Vergleich mit dem getesteten Vergleichsentfeuchter, oder beispielswiese dass der Vergleichstest ergeben hätte, dass die hervorragende Effizienz des RTS E-40 Entfeuchters bestätigt worden wäre. Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 70 Klagenfurt, 23. Juli 2019

03. Sept. 2019, 10:41 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

In Sachen Haytec GmbH gab es eine Klage. Diese wurde eingebracht, nachdem es zuvor bereits außergerichtliche Korrespondenz wegen anderer Rechtsverletzungen gab. Irgendwann ist das Fass jedoch übergelaufen. Die Haytec behauptete auf ihrer Website: „Das HAYTEC-System wurde speziell angepasst und nachgeschärft, sodass Sie kein effizienteres Produkt am Markt finden werden. Lassen Sie es mich beweisen.“ Nun, diesen Beweis hätte man leicht erbringen können. Dank der RTS-Verfahren hatte das Landesgericht Klagenfurt bereits Erfahrung mit komplexen Vergleichstests in der Schweizer Forschungsanstalt. Die Heutrocknung SR GmbH war gespannt, wie groß die Unterschiede zwischen dem HSR-System und dem Haytec-System sind. Doch es kam anders. Die Haytec wollte den auf der Website angekündigten Beweis vor Gericht nicht antreten. Bereits nach wenigen Minuten Verhandlung hat die Haytec vor Gericht anerkannt, dass ihre Aussage „Das HAYTEC-System wurde speziell angepasst und nachgeschärft, sodass Sie kein effizienteres Produkt am Markt finden werden.“ unrichtig war.

03. Sept. 2019, 10:42 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Daher kam es zu folgendem Urteil: ANERKENNTNISURTEIL Im Namen der Republik Das Landesgericht Klagenfurt hat durch die Richterin Mag. Annemarie Hartl in der Rechtssache der klagenden Partei Heutrocknung SR GmbH, Gewerbestraße 26, 5211 Lengau, vertreten durch Harlander Rechtsanwalt GmbH in 5020 Salzburg wider die beklagte Partei Haytec GmbH, Framrach 66, 9433 St. Andrä vertreten durch Mag. Heimo Fresacher und Mag. Gerald Krenker; Rechtsanwälte in 9400 Wolfsberg wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (StW: EUR 53.200,--), nach mit beiden Teilen durchgeführter öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht erkannt: 1) Die beklagte Partei (Haytec GmbH) ist gegenüber der klagenden Partei (Heutrocknung SR GmbH) schuldig, es ab sofort bei sonstiger Exekution im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, unrichtige Allein- und/oder Spitzenstellungsangaben zu tätigen, wie insbesondere es zu unterlassen zu behaupten, man finde kein effizienteres Produkt am Markt als jenes der beklagten Partei. 2) Die klagende Partei (Heutrocknung SR GmbH) wird ermächtigt, den dem Unterlassungsbegehren und dem Veröffentlichungsbegehren stattgebenden Teil des Urteilsspruchs mit Fettdrucküberschrift, Fettdruckumrahmung sowie fett und gesperrt geschriebenen Prozessparteien in Normallettern binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils auf Kosten der beklagten Partei (Haytec GmbH) in einer Österreichausgabe der Fachzeitschrift „Der fortschrittliche Landwirt“ und in einer Deutschlandausgabe der Fachzeitschrift „Top Agrar“ jeweils im Ausmaß einer halben Seite veröffentlichen zu lassen. 3) Die beklagte Partei (Haytec GmbH) ist schuldig, den Urteilskopf sowie den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruchs über das Unterlassungsbegehren für die Dauer von zwei Monaten auf der Website http://www.haytec-austria.com zu veröffentlichen, und zwar auf der Startseite unmittelbar unter der Überschriftenleiste im Ausmaß von einem Viertel der Bildschirmseite in normaler Schriftgröße, wie sie die beklagte Partei an dieser Stelle ihrer Startseite üblicherweise verwendet, mit Hervorhebungen der Prozessparteien durch Fettdruck. Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 70 Klagenfurt, 3. Juli 2019

03. Sept. 2019, 10:42 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Was bedeuten die Urteile für die betroffenen Landwirte? Wie sagen wir Juristen so oft: das kommt darauf an. Im konkreten Fall kommt es darauf an, ob die unwahren Werbeaussagen kaufentscheidend für den Vertragsabschluss waren. Hat ein Landwirt eine Heutrocknungsanlage gekauft, ohne dass die unrichtigen Werbeaussagen ein Thema waren oder ohne dass die Aussagen kaufentscheidend gewesen wären, dann ist ja nichts passiert. Dann hat der Landwirt keinesfalls Ansprüche. Wurde der Landwirt hingegen mit falschen Werbeaussagen in die Irre geführt und waren diese Werbeaussagen kaufentscheidend, dann hat der Landwirt unter Umständen Ansprüche auf Preisminderung oder sogar auf Rückabwicklung des Vertrages, also auf Rückgabe des Heutrocknungssystems und Rückerstattung des Kaufpreises. Kurz gesagt: Wenn eine Anlage nicht das hält, was ausdrücklich zugesagt wurde, muss der Verkäufer dafür geradestehen. Ohne falsche Versprechungen ist hingegen alles in bester Ordnung. Es gilt jedoch: Nicht jeder Fall ist gleich und bedarf daher immer einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall.

03. Sept. 2019, 10:42 peter.h

Urteile gegen Haytec und RTS

Zusammenfassung: Die Klagen wurden nicht aus Streitlust geführt. Der einzige Grund für die Klagen war der Umstand, dass der Mitbewerb auf seiner Website illegal den Landwirten Versprechungen machte, die gar nicht gehalten werden konnten. Wie man sieht, wurden die Klagen zu Recht geführt. In allen vier Klagen haben Haytec und RTS vor Gericht zugegeben, dass die Werbeversprechen unwahr waren. Wer hätte sich das auf Dauer gefallen lassen? Wer hätte gewollt, dass den Landwirten weiterhin unrichtige Versprechungen gemacht werden?

03. Sept. 2019, 11:58 Efal

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