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Umsatzsteueroptieren in der Land und Forstwirtschaft

05. Okt. 2008, 08:47 fredl0699

Umsatzsteueroptieren in der Land und Forstwirtschaft

Hallo Ich möchte nächstes Jahr Optieren. Was für Vor- und Nachteile hab ich. Ab welcher Investitionssumme ist es überhaupt Interessant. Wieviel Arbeit hab ich damit. Ich möchte auch schon im Jahr 2008 Optieren- geht das noch? Bin auch sehr viel im Lohn unterwegs? Freue mich auf eure Antworten. LG fredl

Antworten: 3

05. Okt. 2008, 11:09 khardi

Umsatzsteueroptieren in der Land und Forstwirtschaft

Hallo Fredl. 1. Du bist 5 Jahre gebunden 2. Die 20 % MW ST bei bez. Rechnungen kannst du dir vom Finanzamt holen bei Verkauf von Landw. Gütern hast nur 10 %MWST die du dem Finanzamt monatlich überweisen musst.(monatl. UST Abrechnung)Online unbedingt 3. Buchhaltung das ganze Jahr 4. Größere Investitionen notwendig 5Jahresplanung? 5. Steuerberatungskosten? ca 600- 700.--€ im Jahr etwas billiger bei Eigenbuchung 6. Einstieg 2008 bis 31.12.2008 möglich, jedoch ganze Jahr beim FA UST Nachverrechnung 7. UID Nummer erforderlich muß auf Rechnung oben stehen, die du ausstellt. ebenso beim Produktenhändler (z.b.Getreideverkauf etc.) 8. Privatausgaben keine UST Verrechnung 9. Wie es beim Lohnverfahren ausschaut kann ich nicht sagen. Viel Erfolg khardi

05. Okt. 2008, 11:44 Gourmet

Umsatzsteueroptieren in der Land und Forstwirtschaft

@fredl Ich würde mal das Jahr 2008 durchrechnen, dann hast Du einen guten Überblick und kannst ungefähr abschätzen, wie es im normalen Betrieb, also ohne besondere Investitionen, aussieht. Also: Alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben auf eine Liste schreiben und die in den Beträgen enthaltene Mehrwertsteuer herausrechnen und in getrennten Spalten für Einnahmen und Ausgaben auflisten. Steht überall drauf, wenn keine Mehrwertsteuer drauf steht, kannst Du keine herausrechnen (z.B.: Sozialversicherung). Natürlich muss auch von Bareinnahmen die Steuer abgeliefert werden, auch wenn Du keine Rechnung stellst, was Du ab 150 Euro aber tun solltest. Was Du mehr an Mehrwertsteuer bezahlt hast, als Du eingenommen hast, bekommst Du die Differenz vom Finanzamt zurück, hast Du mehr eingenommen als bezahlt, musst Du den Überschuss an Mehrwertsteuer einzahlen. Steuerberater würde ich nur nehmen, wenn man sich selber absolut gar nicht auskennt. Mit diesem Geld ist Deine Arbeit gut bezahlt und auch mit Steuerberater musst Du ja den Großteil der Aufzeichungsarbeiten selber machen.

06. Okt. 2008, 21:00 JosefDam

Umsatzsteueroptieren in der Land und Forstwirtschaft

Hallo Fredl, gleich mal vorweg, Pauschalierungen (Est/Ust) sind Vereinfachungen und KEINE Vergünstigungen! In Investitionsphasen dürfen Landwirte nicht schlechter gestellt sein, als jedes andere Unternehmen, daher gibt es die Möglichkeit der Regelbesteuerung (Option zur Ust). Auf deine Netto-Einnahmen werden entweder 10% (Molkerei, Fleischverkauf,..) oder 20% (Maschinenverkauf, Nebentätigkeiten wie zb. Rundballenpressen, usw…) Ust dazugerechnet, die du dann an das FA abführen musst. Im Gegenzug darfst du dir jedoch die Vorsteuern, die in deinen betrieblichen Ausgaben stecken, wieder vom FA zurückholen. (Das können entweder 10% zb. Futtermittel, 20% zb. Maschinenkauf, 12% zb. Rinderkauf von einem ust-pauschalierten Landwirt oder 0% zb. Versicherungen sein. Bezüglich Aufwand: Absolut zu schaffen! Die Aufzeichnungen (die du für Ust Zwecke brauchst) sind einfach durchzuführen. Sollte dir ein PC zur Verfügung stehen und du kennst dich im Word, Excel halbwegs aus kannst du dir ganz einfach selber ein „Programm“ erstellen. Theoretisch kannst du die Aufzeichnungen auch händisch auf einen A4 Zettel schreiben. Die teuere Alternative wäre die Anschaffung einer Software von Agris oder LBG. Den „größten“ Aufwand hast du im 1. Jahr: Meldung FA usw.., sowie Meldung an deine Abnehmer. Deine Abnehmer, die für dich die Rechnungen ausstellen – nehm ich mal an, werden dir neue Rechnungen zuschicken. Mit dem berichtigten Steuersatz von 10% und nicht mehr mit 12%. Diese 2% die dir zb. die Molkerei zuviel überwiesen hat, musst du der Molkerei zurückbezahlen! Mein Tipp 1. Jahr dem Steuerberater übergeben! Das kostet auch nicht Unmengen und spart dir viel Geld! Für eine Option kannst du dich, wie in einem anderen Beitrag bereits erwähnt bis Ende des Jahres, Bindungsfrist mind. 5 Jahre (Achtung: sollte in diesen 5 Jahren eine Hof Übergabe oder dergleichen stattfinden, dann beginnen diese 5 Jahre neu zu laufen! „Höchstpersönliches Recht des Unternehmers“). Anmerkung zu deinen Nebentätigkeiten: Wenn du optierst dann gilt das für den ganzen Betrieb, dh Einnahmen die du aus den Nebentätigkeiten erzielst (ich nehme mal in Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe) musst du ebenfalls ver-usten (20%). Definiere VIEL? Prinzip der Unterordnung ist schon noch gegeben, dh zu ÖKL Maschinenselbstkosten? Solltest du darüber verrechnen, dann musst du für den übersteigenden Betrag Est zahlen! Mein Rat: Wie in anderen Beiträgen schon erwähnt, überlege dir welche Anschaffungen du in den nächsten 4 Jahren machen möchtest. (Das 1. Jahr, nämlich 2008 hättest du ja schon fast hinter dir!). Dann kalkulierst du ungefähr welche laufenden Kosten du hast und welche Einnahmen du haben wirst. Ich würde dir dann empfehlen, mit diesen Aufzeichnungen zu deinem nächsten Steuerberater zu fahren und ihm/ihr deine Situation schildern. Erkundige dich, die meisten Steuerberater haben kostenlose Erstgespräche! Weiterer heißer Tipp: Ende November findet ein 2 tägiges Seminar zu diesem Thema, im Bezirk Melk/Nö statt. Das wäre für dich absolut empfehlenswert! Zu unserer Situation (zum Vergleich) Unser Betrieb umfasst 15 ha wir betreiben im Nebenerwerb einen reinen Kalbinnenmastbetrieb. Wir optieren bereits das 3. Jahr, 1. Jahr Bau Fahrsilo u Maschinenkauf, 2. u. 3. Jahr Stallbau , 4. Jahr Maschinenkauf, 5. oder 6. Jahr Traktorkauf. Die ersten 3 Jahre haben wir im Schnitt mehr als € 5.000,- zurückbekommen (die zu zahlende Ust bereits abgezogen!). Es hat sich auf jeden Fall jetzt schon gerechnet, dh würden wir die letzten 2 Jahre „draufzahlen“ haben wir noch immer Geld gespart! Aber wie gesagt, du musst deinen Betrieb wirklich individuell nach deinen Gegebenheiten durchplanen! Ich hoffe ich habe dir etwas weitergeholfen! Liebe Grüße P.S. Denk daran: Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen!

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