Übertragung von Zahlungsansprüche

23. März 2008, 20:16 joih

Übertragung von Zahlungsansprüche

Hi Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Wie ist es wenn man ZA käuflich erweben möchte, bis zu welchem Zeitraum im WJ muss man das machen um anspruch darauf zu haben vorausgesetzt nat. man hat freie Fläche spielt es eine Rolle ob es ZA von Acker oder Za von Grünland sind? Wie ist die vorgangsweise und worauf soll man als käufer achten? Ich selbst hätte Grünlandfläche ohne vorhandener ZA Kennt vielleicht jemand wem der ZA weitergiebt? Lg Joih

Antworten: 1

24. März 2008, 08:39 manas

Übertragung von Zahlungsansprüche

Hi, hätte 0,5 ZA Acker zum Verkaufen - manas@gmx.at. mfg manas

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