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Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
02. Apr. 2014, 15:47 beatl
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Hallo. Werde im nächsten Jahr den betrieb übernehmen. Wie kann eine sinnvolle Klausel für eine etwaige Scheidung der Übernehmer lauten? Betrieb mit ca 25 ha, davon 7 ha LN. Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, wobei die zweite Wohneinheit von mir gebaut wurde.. Bitte um konstruktive Vorschläge. Mfg Beatl
Antworten: 6
02. Apr. 2014, 16:31 heimo
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Würd mich auch Interessieren!!? Du Stammst warscheinlich von dem Hof ab, oder?
02. Apr. 2014, 16:36 Darki
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Und was soll da drinnstehn? -> das sie mit nix verschwinden kann wenn drauf ankommt oder wie? Da kannst Klauseln was du willst, wennst verheiratet bist gilt das Eherecht, und nicht irgendwelche windigen Klauseln, welche ohnehin vor Gericht nicht standhalten. Glaub mir bin geschieden, wenns Kinder hast kannst du zampacken ;-)
02. Apr. 2014, 17:41 jfs
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Vor der Hochzeit ein Ehevertrag. Nach der Hochzeit bei gutem Einvernehmen ein ebensolcher. Logischerweise und auch Fairerweise sollten in solch einem Vertrag schon beide Partner als gleichwertig gelten. Aber als Schutz gegen bodenlose Forderungen sollte solch ein Vertragswerk schon dienlich sein. Am besten Notar und Rechtsanwalt fragen.
02. Apr. 2014, 18:07 beatl
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Ich stamme vom Hof. @darki: genau so meine ich das nicht. Angedacht ist, bei einer Scheidung Übertragung der liegenschaftshälfte gegen einen Betrag von 'Hausnummer EUR 70.000. Schon als Schutz davor, dass bei Ausgleich zum Verkehrswert die Liegenschaft verkauft werden müsste.
02. Apr. 2014, 20:51 Orti82
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Hallo. Werde auch heuer den Betrieb von meinen Eltern übernehmen. Ich werde gemeinsam mit meiner Frau übernehmen. Es wird bei uns im Übergabevertrag vermerkt, dass wenn es zur Scheidung kommt, Ihre hälfte wieder zurück geht. Sie bekommt aber dafür, dass Sie am Betrieb gearbeitet hat, für jedes Ehejahr einen Betrag den man sich ausmacht( 40 h Job ). Wenn jetzt die Ehe nach 10 Jahren in die Brüche geht, bekommt Sie dann ca. 100.000,-- Euro. Mit diesem Geld würde ich eine Eigentumswohnung kaufen, die auf die Frau läuft mit Belastungs und Veräusserungverbot. Diese Wohnung würde ich dann für denn Pflichtanteil für die Kinder wieder her nehmen. Das währe mein Vorschlag.
03. Apr. 2014, 07:56 colonus
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Werte Kollegen, in Österreich gibt es noch immer das Gesetz der Gütertrennung. Das bedeutet alles was vor der Ehe war gehört auch ausschließlich demjenigen und nicht fällt nicht automatisch bei der Hochzeit dem anderen zu!! Denn für das Grundbuch muss man sich eintragen lassen, das geht nicht automatisch!! Nun zu deiner Frage, wenn deine Frau am Betrieb arbeitet vielleicht auch noch einen Kredit mitfinanziert oder erspartes eingebracht hat wirst du Sie im Falle einer Scheidung nicht so leicht vom Hof bekommen. Warum auch wäre ja unfair!!! Am besten wäre buch zu führen, denn wer schreibt der bleibt. Soll heißen zb. du hast eine Landwirtschaft, heiratest, lässt deine Frau zur hälfte ins Grundbuch, deine Frau investiert Geld in deinen Hof, dann schreibe ich das mit und lasse es gegenseitig unterzeichnen, im Falle einer Trennung gibt es dann klare verhältnisse. Natürlich ändert sich wider alles wenn man Kinder hat, Kindererziehung, Haushaltsführung, alles wird vor Gericht bewertet. Ich glaube, dass es nicht so einfach ist einen guten Ehevertrag abzuschließen, der für alle seiten perfekt ist und vor allem fair ist. Vor allem müsste man einen Vertrag wo alles bis ins Detail geregelt ist bei jeder kleinigkeit wider geändert werden (zb. Kinder kommen, Es wird ein Kredit aufgenommen, neue investitionen etc.), sprich der Notar verdient sich ein gutes Geld mit dir.
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