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Telekom: Lichtwellenleiterkabel
29. Juni 2010, 08:48 Christoph38
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
Habe gestern ein Schreiben der Telekom bekommen, dass man auf meiner Wiese Rohre plus Kabel verlegt und das Leitungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz geltend macht. Auf der 2. Seite soll ich unterschreiben und portofrei einsenden. Habe mich beim durchlesen geärgert über die unseriöse Vorgangsweise. Offenbar hält man es nicht mal für nötig den Grundeigentümer zu informieren, wann der Bau erfolgen soll, welche Entschädigung, wie breit der beanspruchte Grund ist, etc. Eine Vereinbarung besteht für die Telekom anscheinend darin, dass man einen Freibrief für die Telekom unterschreiben soll ?
Antworten: 3
29. Juni 2010, 11:02 Haa-Pee
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
ja allgemeine vorgehensweise. ich hab diese rohre von memorex telex in den grundstücken und die haben auch mit den windigsten verfahren agiert. eigentlich schon an der absoluten leaglitätsgrenze. falsche informationen,falsche detailpläne, viel zu niedrig angesetzte entschädigungszahlungen. fazit war auch eine saftige finanzamtsnachzahlung als die firma pleite ging! auf jedenfall wollen die "leitungsbauer" immer möglichst günstig über den grund! dh wenn es nachrangige "leitungsbauer" sind (strom,kanal,sonstige infrastruktur sind vorrangig und werden auch nach dem eisenbahnenteignungsgesetz exekutiert) mein tipp an dich da ich einiges an leitungen verlegt habe(pipeline,kanal,strom,glasfaser) das von dir bekommene schreiben mit dem vermerk "nicht akzeptiert" zurück senden. und es dauert nicht lange bekommst du persönlichen besuch;-) christoph dich halte ich für schlau genug dass du da nicht gleich einwilligst und das ist auch ein guter tipp !
29. Juni 2010, 12:17 mfj
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
...auf das betroffene Grundstück fahren, Familie und Freunde einladen, Kohlengrill mitnehmen, Würstchen und dergleichen...und zur Einweihung mit "unwichtiger Miene und kratzender Stimme" diesen Blödsinn verbrennen. Lichtwellenkabel können für "alle möglichen Datentransporte" genutzt werden, welche das Gesetz nicht abdeckt. Hier handelt die Telekom im Eigeninteresse.
29. Juni 2010, 13:04 diewahrheitist
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
@ Christoph38: So einfach geht das für die Telekom eh nicht, nur hat sie - soweit ersichtlich - im Endeffekt tatsächlich idR das Recht, die Leitung zu verlegen. Ändern kann man nur die Entschädigung und evtl in gewissem Rahmen den genauen Verlauf, ein Plan wäre klarerweise anzuschließen gewesen (§ 6 Abs 2 TKG), ohne einen solchen wird hoffentlich niemand eine Zustimmung erteilen. Die wichtigsten Bestimmungen (einschließlich der vorgesehenen Verfahren) dazu stehen in §§ 5-13 des Telekommunikationsgesetzes (TKG, vor allem in § 5 Abs 4). Dem Eigentümer ist eine angemessene Abgeltung der Wertminderung (nach ausreichender Information) geschuldet (§ 5 Abs 5), auf Wunsch kann diese von einem Sachverständigen bzw. zunächst einer Behörde oder in der Folge auf Antrag vom Gericht festgestellt werden, wobei aber auch dem Grundeigentümer ein Teil der SV-Kosten auferlegt werden kann, wenn dies der Billigkeit entspricht. Nach § 5 Abs 4 Ziffer 1 darf die widmungsgemäße Verwendung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt werden. mfg diewahrheitist
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