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Rechte bei Pacht von renovierungsbedürftigem Bauernhof

24. Juli 2013, 09:22 Unknown User

Rechte bei Pacht von renovierungsbedürftigem Bauernhof

Hallo! Würd mal` gern ein paar Meinungen lesen, bezüglich Pacht eines renovierungsbedürftigen Bauernhofs. Wir könnten uns, wenn auch erst mal` "nur" für 10 Jahre vertraglich vereinbart, unseren Lebenstraum erfüllen und eine kleine Landwirtschaft pachten. Allerdings ist das Wohnhaus stark renovierungsbedürftig, der Verpächter würde uns für ca. 3 Monate bezüglich Pachtzins entgegenkommen, wobei uns klar ist, dass die Kosten für die Renovierung um einiges höher sind. Allerdings würden wir dann auch in den nächsten Jahren für Haus, Stall und Wiese einen unsrer Meinung sehr entgegenkommenden Pachtzins bezahlen, welcher an unserem jetzigen Wohnort undenkbar wäre. Muss man eh` selbst entscheiden, aber hat jemand von Euch so ein Projekt gestartet mit Umzug und neuem Arbeitsplatz verbunden? glg

Antworten: 3

24. Juli 2013, 11:39 Christoph38

Rechte bei Pacht von renovierungsbedürftigem Bauernhof

Es wird in so einem Fall darauf ankommen, ob die bezahlte Pacht plus Renovierungskosten in Summe eine angemessene Pacht sind. Beispiel: angemessene Pacht wären € 10.000,- im Jahr Der Verpächter verlangt nur € 3.000,-/Jahr dann können € 70.000,- in die Renovierung fliessen, dass sich das Ganze ausgeht. Nach Ablauf der 10 Jahre ist man dann quitt und es schuldet keiner dem anderen was. Falsch wäre es in diesem Fall nach 10 Jahren bei einem evtl. Kauf vom renovierungsdürftigen ursprüngl. Zustand auszugehen. Beliebt ist auch der Fehler die Pacht dann auf den Preis anzurechnen, obwohl die Pacht ja Gegenleistung für abgelaufene Zeiträume ist.

24. Juli 2013, 15:21 Fallkerbe

Rechte bei Pacht von renovierungsbedürftigem Bauernhof

@christoph, du vergisst, das die renovierungen in den 10 Jahren auch schon wieder zum Großteil abgeschrieben werden müssten. @ichim, wichtig ist, insbesondere bei längerfristigen Pachtverträgen, das alles haarklein aufgeschrieben und schriftlich vereinbart wird. auch zusatzvereinbarungen, die während der Pachtzeit geetätigt werden sollten unbedingt protokolliert und von beiden Vertragsparteien unterschreiben werden. auch sollte haarklein und zweifelsfrei ausgemacht werden, wer welche kosten zu tragen hat, was mit den investitionen nach Pachtbeendigung zu geschehen hat und wie eventuelle Ablösen auszusehen haben. Nur mit genauesetn vereinbarungen ist die chance gegeben, das dies ohne Streit ablaufen und enden kann. mfg Fallkerbe, Verpächter.

24. Juli 2013, 16:27 sisu

Rechte bei Pacht von renovierungsbedürftigem Bauernhof

Hallo! Wie schon vorher erwähnt wurde unbedingt alles Schriftlich in einem Vertrag festhalten (Wer schreibt der bleibt). Was noch eine Möglichkeit wäre das Du aber auch Schriftlich vereinbaren solltest wäre eine Art Mietkauf wofür Dir die bisher bezahlte Miete und die Investitonskosten für einen zukünftigen Kauf angerechnet werden. Vergiß die Schwarzmalerei bez. Eurokrise usw.

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