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Hab ich das Recht auf weitere Beweidung oder werde ich den Zaun versetzen müssen wenns hart auf hart kommt??

03. Mai 2015, 21:53 Michi28

Hab ich das Recht auf weitere Beweidung oder werde ich den Zaun versetzen müssen wenns hart auf hart kommt??

Hallo Leute. Ganz blöde un eher komplizierte Frage. Ich hoffe sie passt hier rein und ich formuliere die Frage so gut es geht verständlich, wenn nicht bitte Nachfragen. Wir in unserem landwirtschaftlichem Betrieb besitzen zahlreiche Weideflächen. Wir liegen im südlichen Niederösterreich (Reichenau an der Rax) und haben unter anderem einige Weideflächen entlang des Schwarza Flusses. Nun ist es so das das von der Böschungskante 3 Meter richtung Fläche ein Begehungsstreifen des Schwarzataler Wasserverbandes (welcher hin und wieder durchfährt und mir da der Gebutsleider des Wasserverbandes bescheid gibt und ich selbstverständlich alles aufmache bzw kontroliere ob alles geöffnet ist)ist und deses auch gehört. Auch gehen hier zahlreiche Leute spazieren und lassen ebenfalls ihre Hunde frei rumlaufen und das auch in meine Weideflächen. So nun nutze ich aber auch die Halbe Böschung richtung Bach als Weide. Das hat mein Vater damals wie der Schwarzafluss Reguliert wurde gemacht. Das ist nun gut 30 Jahre her, wenn nicht länger, und es gab immer wieder beschwerden bezüglich absperren. Nun sperre ich aber nur dann ab wenn Weidebetrieb herrscht ansonsten ist alles offen. Nun wurde bei uns aufgrund des Semmering Basistunnels ein Hochwasserauffangbecken gebaut und ich musste ein Stück des Zaunes entlang der Schwarze erneuern (teilweise steht aber noch der alte Zaun an Ort und Stelle von früher. Auch gibt es eine Brückenunterführung welche eine Weide mit der nächsten verbindet und ich zu dieser anderen Weide keine andere Möglichkeit habe hinzukommen ausser durch diese Unterführung. Natürlich halten sich die Rinder unter der Unterführung in der Hitze und bei regen gerne auf wodurch dort auch Dreck liegt welche nach dem Weidegang natürlich wieder gesäubert wird. Zur anmerkung auch diese Brückenunterführung gehört den Schwarzertaler Wasserverband. Jetzt plötzlich wachen einige Spaziergänger auf und gaben zahlreiche Beschwerden mit Foto beim Schwarzataler Wasserverband und der Gemeinde ab bezüglich der Absperrung. Die Wahrheit ist, und das hab ich auch dem Bereichsleiter des Schwarzataler Wasserverbandes gesagt, das nur dann Abgesperrt bzw Strom in den Weidezaunschnürren ist wenn Weidebetrieb herrscht ansonsten ist geöffnet und die Weidezaunschnurr Stromlos. Der bereichsleiter hat diesbezüglich nichts weiteres gesagt. Jetzt trat der Vizebürgermeister an mich herran und hat mir kurz darüber berrichtet, er ist ein ganz guter bekannter von mir, (wir setzten uns noch näher zusammen über dieses Thema) und sagte das wir reden müssen und er nicht möchte das dies bis zum Gericht gehe und er nicht weis wie dies für uns enden würde. Jetzt meine Frage: Wenn ich diesen Begehungsstreifen jetzt schon gut 30 Jahre wenn nicht schon länger Landwirtschaftlich nutzte und nur während des Weidebetriebes angesperrt ist und jetzt plötzlich zahlreiche Beschwerden mit Foto kommen wo die Leute angeblich schreiben ich sperre alles ab obwohl noch gar keine Beweidung herrscht und wenn kein Weidegang ist sowieso nicht abgesperrt ist, kann dann noch jemand zu mir sagen ich darf den Begehungsstreifen nicht mehr nutzen oder gibt es da eine Frist wo man sagt und jetzt darf ich nutzen und brauch keine angst mehr zu haben den Zaun versetzen zu müssen? Leider gibt es von dem ganzen keine Niederschrift was man Vater damals bei der Bachregulierung bezüglich des Nutzens abgemacht hat. Ich muss dazu sagen wir haben seit der Schwarzaregulierung nie einen Cent bezahlt für die Nutzung des Begehungsstreifens. Ich hoffe ich habe nicht allzuviel verwirrung reingebracht aber möchte da gerne näheres Wissen. Oder wäre es besser wenn ich einen Rechtsanwalt oder unsere Bezirksrichterin frage? Aber dachte ich schreibe das hier auch mal rein wie ihr das sieht... Wenn etwas unklar ist bitte fragt nach. Mfg Michi28

Antworten: 3

03. Mai 2015, 22:05 josefderzweite

Hab ich das Recht auf weitere Beweidung oder werde ich den Zaun versetzen müssen wenns hart auf hart kommt??

du redest gerne und viele oder nicht? Ist es dein Eigengrund? Gibt es einen Pachtvertrag? Wenn du auf ersessenes Recht spekulierst wirst du verlieren da anscheinend öfters im Jahr dein Recht gestört wurde. Wenn es nicht dein Grund ist, keinen Pachtvertrag gibt und es anscheinend nicht ersessen wurde dann bist du zweiter. wie groß ist die Fläche?

04. Mai 2015, 20:47 Agrargem

Hab ich das Recht auf weitere Beweidung oder werde ich den Zaun versetzen müssen wenns hart auf hart kommt??

Hallo Michi! Nehme an der Wasserverband ist eine öffentl. rechtliche Körperschaft, da ist die Ersitzungszeit 40 Jahre, aber Weiderechte können schon seit 160 Jahren nicht mehr ersessen werden. MfG

04. Mai 2015, 22:00 erich78

Hab ich das Recht auf weitere Beweidung oder werde ich den Zaun versetzen müssen wenns hart auf hart kommt??

Wenn der Uferrandstreifen Vermessen wurde gibt es kein Ersessen

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