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GKK und SVB
05. Sept. 2011, 22:41 schellniesel
GKK und SVB
es geht um einen Arbeitsunfall bei der SVB geltend zu machen! Vorne weg es ist nix all zu schlimmes passiert! Folgendes am Samstag bei einer Tätigkeit die mit der LW zu tun hat hab ich mir einen Eisensplitter im Linken Auge eingefangen! So um mich bei meinem Dienstgeber als krank zu melden muss ich das ganze über die Gkk abwickeln! Das ganze wird also als Freizeitunfall behandelt! So zahl aber ja brav für beide Versicherungen ein! Wie kann ich den Arbeitsunfall jetzt auch der SVB melden bzw dass ich von dieser Seite auch eine Entschädigung oder dergleichen bekomme? Schließlich befinde ich mich jetzt in einer Haupterntezeit und und so darf ich kein Kfz lenken also Verdienstentgang? Mfg schellniesel
Antworten: 3
06. Sept. 2011, 06:24 tch
GKK und SVB
Hallo Schellniesel So wie Du es beschreibst handelt es sich um einen Arbeitsunfall in Deinem Nebengewerbe..... Kann mir kaum vorstellen das die SVB auch noch etwas bezahlt wenn du schon bei der GKK den "Unfall" gemeldet hast. Verdienstentgang- bleiben die Früchte jetzt am Acker liegen? lg tch
06. Sept. 2011, 07:00 pepbog
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wenn du im krankenstand bist bekommst doch krankengeld oder ? jetzt möchtest auch deine unfallversicherung der bauern "anbohren" ? nicht dumm - nur: wer soll dies bezahlen? wäre nicht rechtens: die SVB (weil unfall bei deiner landwirtschaftlichen tätigkeit) muss zahlen und dein unschuldiger arbeitgeber kriegt deinen arbeitausfall ersetzt? schließlich ist ja auch er der geschädigte durch dein "freizeitvergnügen" im übrigen wickelt sämtliche unfälle die AUV ab
06. Sept. 2011, 07:07 wecker
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Auch wenn du nur bei der SVB versichert wärst, würdest du den "Verdienstentgang" nicht erstattet bekommen. Dafür müsstest extra eine Betriebsausfallsversicherung abschließen und diese ist sauteuer.
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