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GIS Gebühren?!?
20. Dez. 2010, 20:26 loidlbauer
GIS Gebühren?!?
Hallo liebe Fernseher! Hab heute einen Brief von einem GIS Eintreiber an der Tür hängen gehabt. Da stand drin, dass Ich keine Gebühren bezahle, bzw. sie keine Daten von mir haben. Hab vor 3 Jahren zuhause übernommen und die GIS Anmeldung von meinem Vater einfach weiterlaufen lassen und auch schön brav bezahlt, da ich der meinung war das pro gemeldetem Haushalt nur eine Anmeldung nötig wäre. So wurde es mir zumindest mal erklärt. Nun sagte mir der Herr von der GIS, dass man nicht pro haushalt bezahlt, sondern wenn z.b. ich ein eigenes Zimmer oder eine eigene Küche habe die Gebühren 2 mal zahlen muß. Sprich meine Eltern und Ich zahlen. Das Problem wird ja vermutlich mehr so gehen in der Landwirtschaft. Meine Frage ist halt jetzt wie soll ich vorgehen? danke für eure Antworten alex
Antworten: 2
20. Dez. 2010, 20:49 Obersteirer
GIS Gebühren?!?
@ loidlbauer Melde du dich an dafür deinen Vater ab . Jeder hat mehrere Fernseher zuhause und zahlt trotzdem nur einmal wär ja noch schöner für so ein scheiss Programm noch mehr zu bezahlen. Wennst schaust welche Fantasiesummen die sich als Löhne auszahlen ,oder wieviel sie dem Elmar Oberhauser dem fe...n Hund zahlen da springt einen ja das meser auf im Hosensack . Obersteirer
20. Dez. 2010, 21:07 Restaurator
GIS Gebühren?!?
auf http://www.orf-gis.at/?kategorie=info&thema=bezahlen#private sagt der orf folgendes (rauskopiert): "Private Standorte zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen. Also: Selbst wenn Sie in jedem Zimmer einen Fernsehapparat oder ein Radio oder beides haben, Sie zahlen nur eine Gebühr. Wenn Sie aber einen weiteren privat genutzten Wohnsitz haben, also z.B. eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder eine zweite Wohnung, dann kann für diese Standorte eine eingeschränkte Meldung für den Betrieb/die Betriebsbereitschaft von Rundfunkempfangs-Geräten abgegeben werden. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen Geräte betrieben werden - mindestens jedoch vier Monate." solange dein vater und du im selben haushalt wohnt zahlst du keine 2. gebühr.
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