GAB - Pachtverträge mit der Erzdiozöse

26. Nov. 2004, 11:49 Unknown User

GAB - Pachtverträge mit der Erzdiozöse

jetzt reagiert auch die Kiche auf die neue GAB und vesendet an ihre Pächter folgenden Brief, den ich Euch nicht vorenthalten möchte. Ich persönlich habe sofort Einspruch erhoben ! Letzte Éinspruchsfrist ist der 31.11.2004, also nicht versäumen !!! GAP-Reform - Zahlungsansprüche, Ergänzung zum Pachtvertrag Sehr geehrteJr Pächter!m! Im Rahmen der GAP-Refonn werden die ßächen- und tierbezogenen Marktordnungsprämien im Sinne der Verordnung EG 1782/2003 auf eine entkoppelte Betriebsprämie in Anbängigkeit von der Bewirtschaftung in der Referenzperiode (2000-2002) umgestellt. Diese einheitlichen Betriebsprämien (EBP) und die sich daraus ergebenden Zahlungsanspruche (ZA) stehen d~ ab 2005 dem Bewirtschafter zu. Wtr schlagen daher vor, dass der Pachtvertrag, welcher mit Ihnen abgeschlossen wurde, durch folgende Bestimmung ergänzt wird: Jestgehalten wird, dass der Pichter als Bewirtschafter der gegenständlichen Pachtftächen im Zeitraum von 2000 bis 2002 gemäß Verordnung (EG) 178211.003 Zahlungsanspriiche erworben hat, welche mit der neuerlichen Pachtmöglichkeit aktivierbar sind. Der Pächter verpflichtet sich, für die Dauer des Bestandes dieses Pachtvertrages durch die jährliche Beantragung eine einheitliche Betriebsprämie die Rechte hiefür für die pachtgegenständlcihen Flächenfür den sicherzustellen bzw. dafür zu .. sorgen, dass diese Prämienrechte nicht zu Gunsten der nationalen Reserve verfallen. Mit Beendigung des Pachtverhältnisses (hinsichtlich sämtlicher Pachfächen oder einzelnder Pachtflächen) verpflichtet sich der Pächter, die mit diesen Flächen erworbenen Zahlungsansprüche und Prämienrechte unentgeltlich an dea Foigebewil1scbafter, welcher vom Verpächter vorgeschlagen wird, zu übertragen~. Wtr bitten um Verständnis, dass wir diese Pachtvertragsergänzung innerhalb der Änderung der Marktordnungsprämien auf die entkoppelte Betriebsprämie vorschlagen müssen, um auch dem zukünftigen Bewirtschafter, im Falle des Auflösens des Pachtverhältnisses, die entsprechenden Prämienrechte zu gewährleisten. Weiters weisen wir darauf hin, dass von unserer Seite, wie Sie ja wissen, eine Beendigung des Pachtverhältnisses nur dam1 angestrebt wir falls Flächen verkauft, oder einer nicht landwirtschaftlichen Nutzung zugefiihrt werden sollten. Ansonsten ist von unserer Seite eine weitere Zusammenarbeit unter Aufrechterhaltung der bestehenden Pachtverbältnisse nichts entgegenstehend. Wir dürfen Sie höflich ersuchen, den Vertragspassus zu akzeptieren. Falls bis 30.11.2004 von Threr Seite kein Einspruch gegen die Aufnahme des vorgeschlagenen Passus in den Pachtvertrag vorliegen sollte. dürfen wir Ihr Einverständnis annehmen und wird diesfalls die Pachtvertragsergänzung mit 01.12.2004 in Kraft treten. Mit freundlichen Grüßen .....

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26. Nov. 2004, 14:59 kst

GAB - Pachtverträge mit der Erzdiozöse

Hallo Anonymer! Ich weiß zwar nicht warum du anonym sein mußt- aber bitte. Im Oktoberheft der Nö.Kammerzeitung "Die Landwirtschft", steht auf Seite 13 sehr ausführlich welche Auswirkungen solche einseitigen Pachtänderungen haben, nämlich KEINE. Auch der Zusatz, wenn du keine Stellungnahme abgibst dann gilt der neue Pachtvertrag ist rechtlich unwirksam. mfg.kst.

26. Nov. 2004, 22:20 gasteighof

GAB - Pachtverträge mit der Erzdiozöse

>Ich habe eigentlich nichts von den Spekulanten in der Sutane am Hut, doch in dieser Hinsicht muß ich ihnen recht geben. Die Betriebsprämie gehört an die bewirtschaftete Fläche gebunden. MfG Hans

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