Finanzamtchaos...Photovoltaikanlage

05. Apr. 2012, 19:17 rgrgrg

Finanzamtchaos...Photovoltaikanlage

Hallo Habe seit Juni 2011 eine 20 KW Anlage in Betrieb.Ich habe mich vorher bei der LW-Kammer genau erkundigt wie sich dies steuerlich auswirkt.Nach nun einem Jahr habe ich am Finanzamt angerufen und wollte wissen welche Bescheide auszufüllen sind.Der Zuständige Herr hatte am Telefon so gut wie keine Ahnung,mich aber gebeten heute am 5.4.2012 um 9.00 h bei ihm zu erscheinen da ihn dass interssiert.?? Ich fuhr heute hin-der Herr .. ist auf Kur,kann ja mal passieren.Die Dame an der Anmeldung schimpfte wie wild,was ich mir überhaupt einbilde ohne einen Termin einfach zu kommen.(ich hatte einen Termin). Ein anderer Herr hörte das zufälig und bat mich sehr nett bei einer Frau Mag. mal nachzufragen.Nach einer halben Stunde warten vor dem versperrten Büro hatte ich die Schnauze voll,immerhin musste ich extra von der Arbeit weg und 2 Std. vergeudete. Wer kann mir Rat geben mit welchen Bescheiden ich als pauschalierter Landwirt die Anlage bzw. das Einkommen melden muss,ich hab fast den Eindruck die am FA kennen sich nicht wirklich aus. mfg

Antworten: 2

05. Apr. 2012, 19:38 Nutz

Finanzamtchaos...Photovoltaikanlage

Habe seit Juni 2011 eine 20 KW Anlage in Betrieb.Ich habe mich vorher bei der LW-Kammer genau erkundigt wie sich dies steuerlich auswirkt.Nach nun einem Jahr habe ich am Finanzamt angerufen und wollte wissen welche Bescheide auszufüllen sind. Alles richtig gemacht !!!

07. Apr. 2012, 17:34 beatl

Finanzamtchaos...Photovoltaikanlage

Hallo! Auch ich habe eine 20 kw-Anlage. Steuerlich sieht es so aus, zumindest ist es so praxis. Wenn du die Anlage im Rahmen einer pauschalierten Landwirtschaft betreibst brauchst du dem Finanzamt keine gesonderten Angaben machen, wenn dein Stromverbrauch mindestens 50% der Anlagenjahresleistung beträgt. Das heißt wenn du mit deiner 20 kw Anlage im Jahr ca 20.000 kwh strom erzeugst mußt du in der LW einen Stromverbrauch von mind 10.000 kwh haben. Sollte die Anlagenleistung wesentlich darüber sein, kannst du die Anlage im Rahmen eines Einzelunternehmens betreiben. Hier könntst du dir die Mwst für die investition zurückholen, mußt aber auch die Mwst für den Stromtarif abliefern. Wichtig: Wenn du pauschalierter Landwirt bist und die Anlage über die Landwirtschaft läuft unbedingt bei der ÖMAG den 12 % Mwst.-Satz bekanntgeben. mfg beatl

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