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Feuerversicherung - Gegenseitiger Brandhilfeverein

24. März 2006, 21:27 realist

Feuerversicherung - Gegenseitiger Brandhilfeverein

Hallo Mich würde Eure Meinung zu teilweise noch bestehenden "Naturalversicherungen" interessieren. Sind dies, wie manche meinen, Relikte aus vergangenen Zeiten? Bei uns "macht" eine Versicherung auf massiv "dagegen". (angeblich müssen diese dann nicht mehr voll leisten usw.) Wollen natürlich keine Prämie "entkommen" lassen. Oder schafft es "böses" Blut, weil man ja weiß wer unterstützt wird, wenn mal ein nicht so "sorgfältiger" oder etwas "schlampigerer" brennt? Danke

Antworten: 4

25. März 2006, 14:17 Fadinger

Feuerversicherung - Gegenseitiger Brandhilfeverein

Hallo! Brandhilfeverein klingt gut .... ;-)) <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://members.aon.at/hrl9/page_2_1.html"> Also rechtlich handelt es sich beim Brandschaden-Selbsthilfeverein eben um einen Verein, es besteht kein "Versicherungsvertrag"! Der Mitgliedsbeitrag, oder auch eventuelle Leistungen des Vereines, haben deshalb keinen Einfluss auf Versicherungsverträge. Zumindest hat sich da meine Versicherung trotz Wissens noch absolut "keine Sorgen" gemacht ... Gruß F

28. März 2006, 18:33 torren

Feuerversicherung - Gegenseitiger Brandhilfeverein

Hallo realist ! Soviel ich weiss, werden Leistungen des "Gegenseitigen Brandhilfevereins" im Falle eines Brandes von den Leistungen der Versicherung in Abzug gebracht. Begründet wird dies mit der Bestimmung im Versicherungsvertragsgesetz wonach die Versicherung nicht zu einer Bereicherung des Versicherten führen darf. MfG. torren

08. Aug. 2008, 15:11 JensStecher

Feuerversicherung - Gegenseitiger Brandhilfeverein

hallo aus dem tannheimertaler nesselwängle - in tirol! ich kann mich den untenstehenden ausführungen in groben zügen anschließen ... die genauen österreichischen regeln (pflichten und rechte) sind in den §§ des versicherungsaufsichtsgesetzes (vag), im versicherungsvertragsgesetz (versvg), im aktiengesetz (aktg) und weiteren geregelt .... dies sind die rechtlichen grundlagen und wie diese §§ im jeweiligen einzelfall ausgelegt werden (richter, sachverständige, mitversicherer, sachbearbeiter.. ) wissen wir immer erst im nachhinein ... viele (bundes)länder-versicherer sind so entstanden und haben sich entsprechend weiterentwickelt ... sogar mancher heutiger konzern entstand so, aber es gibt auch noch viele "relikte aus vergangenen tagen" ... ddiese sind desöfteren nicht erhaltenswert ... besonders bei den in § 62 VAG bbeschriebenen "kleinen Versicherungsvereinen" gibt es oft massive probleme und daher ist abzuraten ... man kann sich sicherlich vorstellen, daß es einem "Vereins-Vorstand" kaum möglich ist allen Pflichten nachzukommen ... ... die "möglichen hauptprobleme" sehe ich in den folgenden punkten: 1) professionalität der handelnden personen: von sehr gut bis nicht vorhanden; ausbildungsstand; staatl. prüfungen; juristische und gewerberechtliche ausbildung; vereinseigene versicherungen, haftungen, rückversicherungen .... 2) sicherheitsrücklagen: von sehr gut bis nicht vorhanden; 3) risikostreuung: fehlt bei manchen kleinen vereinigungen extrem; 4) sparten: meist nur feuerversicherung, aber das feuerrisiko ist bei weitem nicht das einzige; 5) prämien: ohne prämien keine rücklagen, wozu dann überhaupt ein versicherungsverein? normale rücklagen kann jeder für sich selbst bilden/ansparen/veranlagen; 6) bereicherungsverbot: laut versvg; 7) können und zeit: ist die vorstandsschaft des vereins der beruf des jeweiligen oder nur ein hobby? die gewünschten oder ungewünschten mitabwickler der schadenfälle sind jedenfalls heutzutage beinahe immer sachverständige und juristen ... 8) geschwindigkeit: wem nützen heute naturalien oder die mithilfe der vereinskollegen noch wirklich? in den vielen fällen sind diese gutgemeinten hilfsleistungen nur der tropfen auf den heißen stein ... der vereinskollegen muß heutzutage ersteinmal den arbeitsplatz verlassen bzw. gerade wenn er will urlaub nehmen können ... ein betriebsstillstand über einen längeren zeitraum ist gar nicht auszudenken ... auch hier nützt nur wirklich schnelle, professionelle hilfe beim wiederaufbau ... .... ich hoffe man bekommt ein grundsätzliches gefühl, wie gefährlich und auch widersinnlich sich eine einst gutgemeinte sache heutzutage entwickeln kann ... weiters hoffe ich, daß die wirtschaftlichen verhältnisse sich nie so massiv verschlechtern, daß wieder über die gründung von kleinen versicherungsvereinen auf gegenseitigkeit nachgedacht werden muß (beispiel: nachkriegsjahre) ... dies ist nur eine grobe übersicht .... mit sonnigen grüßen aus dem tannheimertal, jens stecher.

22. Nov. 2009, 14:49 Fadinger

Feuerversicherung - Gegenseitiger Brandhilfeverein

Hallo! Brandhilfeverein klingt gut .... ;-)) <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://members.aon.at/hrl9/page_2_1.html"> Also rechtlich handelt es sich beim Brandschaden-Selbsthilfeverein eben um einen Verein, es besteht kein "Versicherungsvertrag"! Der Mitgliedsbeitrag, oder auch eventuelle Leistungen des Vereines, haben deshalb keinen Einfluss auf Versicherungsverträge. Zumindest hat sich da meine Versicherung trotz Wissens noch absolut "keine Sorgen" gemacht ... Gruß F

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