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Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
08. Nov. 2012, 15:25 HKK
Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
Hallo zusammen, lese schon seit langer Zeit hier interessiert mit, was walterst, AFH und ehemals z.B. "moser" hier so zu berichten haben ... ;-) Nun zu meinem Grund, hier auch offiziell "aktiv" zu werden. Wir besitzen eine kleine Landwirtschaft (privater Pferdebetrieb, im "Nebenerwerb") und durften 2006/2007 eine "Gasleitung" durch mehrerer unsere Gründe über uns ergehen lassen. Soweit so gut, nur, bekamen wir jetzt (wir haben 2012!) von unserem zuständigen Finanzamt eine Aufforderung den Einkommenssteuerbescheid aus 2007 mit den Einkünften für EinzelunternehmerInnen mit pauschalierten Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft für 2007 zu ergänzen bzw. auszufüllen. Wir wurden 2007 natürlich von der Gasgesellschaft für dieses "Eingreifen" in unserem Grund und Boden dementsprechend "entschädigt". Und genau diese Entschädigung bezeichnet unser Finanzamt als "Einkommen". Meine Meinung, das kann's doch nicht sein, oder, daß hier Entschädigungen für Bodenwertminderungen als Einkommen zu besteuern ist, oder? Ein Anruf beim Finanzamt war eigentlich ergebnislos, die (an sich nette) Dame meinte, es ist so!. Vielleicht weiß hier jemand Rat, speziell eventuell AFH? Wenn's denn tatsächlich so ist, O.K. kann man nix machen, würde aber gerne auf "rechtlich sicheren Beinen" stehen, wenn ich nächste Woche diese Dame erneut kontaktiere. Auf alle Fälle mal, vielen Dank an jeden, der sich hier die Mühe macht, mir zu antworten. (zur Info am Rande, habe meinen Betrieb erst vor nicht allzu langer Zeit "überschrieben" bekommen, und bin "rechtlich" in diesen Dingen noch nicht so "sattelfest"...;-) ) Glg HKK
Antworten: 5
08. Nov. 2012, 15:59 777
Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
Von der Entschädigung für die Gasleitung mußt du 25% Körperschaftsteuer an das Finanzamt abliefern. Sollte die Gasgesellschaft bei der Entschädigungsabrechnung auch die MwSt. extra ausgewiesen haben, so ist diese auch an das Finanzamt abführen.
08. Nov. 2012, 16:50 soamist2
Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
@inge wenn man bei dieser frage an "körperschaftssteuer" denkt sollte man anderen besser keine ratschläge geben
08. Nov. 2012, 17:23 zehentacker
Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
Hallo! Bei der BBK gibt es Auskünfte gratis.Zumindest in NÖ in der Zentrale in St. Pölten eine fundierte Beratung. Wenn die Entschädigungssumme hoch ist, in Deinen Fall würde sie zum Gesamteinkommen gerechnet werden, würde ich einen Steuerberater nehmen. Der haftet bei falscher Beratung, die Kammer oder jemand im Forum nicht. MfG ferd
08. Nov. 2012, 19:22 Lendl00
Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
Wir hatten vor einigen Jahren auch so einen ähnlichen Fall. Damals wurde mir von meinem Steuerbrater gesagt, dass man von der Entschädigungssumme 70% als Bodenwertminderung abziehen kann, die restlichen 30% wurden zu unserem Jahreseinkommen dazugerechnet und normal versteuert. Ich rate dir zwei Dinge: 1. nimm Kontakt mit deiner zuständigen BBK auf; Es gibt bei euch wahrscheinlich sehr viele Betriebe die jetzt die Schreiben vom Finanzamt erhalten haben. (Wahrscheinlich wurde der Gasleitungsbetreiber vom Finanzamt geprüft und da ist unter anderem dein Name bei den Entschädigungszahlungen gefunden worden) Eventuell kann die BBK oder LWK (Rechtsabteilung) den Bodenwertminderungfaktor verhandeln. 2. Ich weiß nicht umwieviel Geld es da geht, aber ich glaube ein Steuerberater wird dir in diesem Fall deutlich mehr nützen als er kostet. Klaus
08. Nov. 2012, 19:33 JD6230
Einkommensteuererklärung aus Land-und Forstwirtschaft - Frage an AFH
Wäre es nicht jedes Jahr sinnvoll eine Einkommensteuererklärung auszufüllen. Bei einem Nebenerwerbsbetrieb wird ja mittels Vollpauschalierung die zu zahlende Zahllast ermittelt -> aber da kommt ja bekanntlich nicht wirklich was raus (außer vielleicht eine NEgativsteuer). ABer am besten auch darüber mit einem Steuerberater zu sprechen.
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