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Einheitswert-Pauschalierung noch gerecht und zeitgemäß?
27. Mai 2017, 09:33 hans_meister
Einheitswert-Pauschalierung noch gerecht und zeitgemäß?
Viele Landwirte sind mit den neuen Einheitswerten unzufrieden, weil diese trotz massiver Einkommensverluste in den vergangenen Jahren teilweise beträchtlich erhöht wurden. Die Pauschalierung nach dem Einheitswert nimmt keine Rücksicht auf die aktuelle Einkommenssituation und damit auch nicht auf die Beiträge für die Sozialversicherung, wie das z.B. eine Umsatzpauschalierung tun würde. Ist dieses System also noch zeitgemäß und gerecht?
Antworten: 3
28. Mai 2017, 13:20 Cirsium
Einheitswert-Pauschalierung noch gerecht und zeitgemäß?
meister zu deiner frage brauchst du nur in alten disskussionsbeiträge nachlesen, da hast du die antwort gerade die am meisten davon profitieren, schätzen es nicht wert, dass die pauschalierung, vor der für die landwirtschaft nicht so gut gesinnte mitregierenden, auf biegen und brechen verteidigt wurde. komischerer weise wird das ergebniss schlecht geheißen, obwohl keiner an das pauschlierte system gebunden ist und z.b. schlechteren betriebserfolg mit der sehr einfachen teilpauschalierung nachweisen kann.
28. Mai 2017, 21:43 muk
Einheitswert-Pauschalierung noch gerecht und zeitgemäß?
es wird doch wohl keiner glauben , dass es zulässig ist, aus diesen neuen unrealistischen zahlen ( neuer einheitswert ) abgaben , sozialverischerungsbeiträge uvm. . . . zu berechnen . dieses system wird fallen wie ein stein .
28. Mai 2017, 21:48 muk
Einheitswert-Pauschalierung noch gerecht und zeitgemäß?
es wird doch wohl keiner glauben , das aus diesen neuen , unrealistischen Zahlen (neuer einheitswert ) div. abgaben , sozialversicherungsbeiträge uvm . . . berechnet werden dürfen . dieses system wird fallen wie ein stein . die berufsvertreter waren wieder so schlau und haben ohne grund ein bewehrtes system zerstört. es wird immer das argument verwendet, dass der vfgh eine aktualiseirung gefordert hat . von einer erhöhung oder von der unzulässigkeit der berechnung der svb beiträge, ist in keiner vfgh entscheidung zu lesen .
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