Einheitswert

10. Okt. 2017, 17:16 birgmann

Einheitswert

www.noen.at/ybbstal/st-georgen-reith-bauern-beklagen-steuerlast/62.698.847

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10. Okt. 2017, 19:55 almfutterflaechen

Einheitswert

Plattform für Bauerninteressen Gemeinsames Vorgehen gegen die Einheitswerterhöhung Heimo Urbas Sonnberg 8 9861 Eisentratten E – Mail : LT.HU.SP@AON.AT Tel 0699 125 366 27 Die aktuelle Diskussion, über die Erhöhung der Einheitswerte , auf Grund von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen, entbehrt jeder Grundlage . 1. Der VfGH hat mit Entscheidung G54/06 vom 07.03.2007 die Zulässigkeit der Berechnung der Erbschaftssteuer gekippt. 2. Mit Entscheidung G77/12 vom 27.11.2012 die Zulässigkeit der Berechnung der Grunderwerbssteuer gekippt . 3. Mit Entscheidung G34/11 vom 21.09.2011 Teile des Gerichtsgebührengesetzes sowie mit Entscheidung G78/12 vom 29.11.2012 die Wortfolge “ und 60Abs2” in §500 Abs3 der ZPO gekippt. Der Einheitswert gilt jetzt noch für die Berechnung der : Kirchensteuer, Grundsteuer (A), Landwirtschaftskammerumlage , Betriebsübergabe und einiges mehr – und natürlich auch für die Berechnung der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge . Die vorhin genannten VfGH Entscheidungen werden jetzt als Anlass genommen um die Einheitswerte massiv zu Erhöhen . Profiteure sind diejenigen Abgabenempfänger deren Abgaben noch aus dem Einheitswert berechnet werden dürfen . Fakt ist , dass es sehr fraglich ist , ob in Zukunft die Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung aus den neuen hohen Einheitswerten noch berechnet werden dürfen . Dies wird einer Klärung durch den VfGH bedürfen, falls die Politik nicht vorher einlenkt . Es gibt zurzeit den Fall, das für 50 Hektar Forst ( sonnseitige Lage mit mäßigem Zuwachs ) jährlich 10500 Euro Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen wären . Bei mittlerer Zuwachsbonität lassen diese 50 Hektar einen nachhaltigen Holzeinschlag von jährlich 150 fm zu . Somit würde in Zukunft der gesamte Holzeinschlag für die Bezahlung der SVB Beiträge benötigt werden . Also 100% des Einkommen bekommt die SVB . Das können die Bauern nicht hinnehmen . Wer Interesse am gemeinsamen Vorgehen gegen diese Ungerechtigkeit hat kann sich unter der Tel. Nr. 0699125 366 27 oder E Mail : LT.HU.SP@AON.AT melden .

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