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Darf ein AMA-Kontrollor alles?
21. März 2011, 21:02 berghofer
Darf ein AMA-Kontrollor alles?
Hatte vergangene Woche wieder AMA-Tierkennzeichnungskontrolle mit ein paar pikanten Details: Bei den über Nutzkälbermarkt Amstetten verkauften Stierkälber verlangte der Herr von der AMA die Kontoauszüge meiner Bank, da sonst keine Abrechnungen verfügbar sind. Nach Rückfrage der BBK bei der AMA wurde mir mitgeteilt, daß dies an sich nicht nötig sei. Er ließ aber trotzdem nicht locker, und meinte nur, daß 20% (welche auch immer) ganz genau zu prüfen seien. Ich händigte ihm dann die Auszüge aus, da es mir im Augenblick das kleinere Übel schien. Bei all diesen Tieren wurde auch von den Käuferbetrieben alles korrekt gemeldet, sodaß hier ohnedies keine "Nachvollzugslücken" entstehen würden. Wird hier Tierkennzeichnung mit Finanzprüfung kombiniert? Des weiteren protokollierte er im Prüfbericht eine Beanstandung wegen fehlerhafter Datenbankmeldung einer Kuh mit 26,9 % Fremdgenanteil. Hier machte ich ihn darauf aufmerksam, daß bei der ebenfalls von denselben Kontrollor vollzogenen Kontrolle vor ziemlich genau 2 Jahren das Tier schon am Betrieb war und seinerseits nicht beanstandet wurde. Hierauf meinte er knapp, das sei ja klar, denn zu diesen Zeitpunkt habe es noch kein tierbezogenes Blatt in der Mappe des Rinderzuchtverbandes gegeben. Meines Wissens ist die Rasse aber bei der Geburtsmeldung anzugeben, und auch für ihm wäre damals der 50 % Fremdgenanteil der Mutter schon ersichtlich gewesen, aber eben offensichtlich auch übersehen........... Nun, müssen wir uns das wirklich alles bieten lassen, oder kennt Ihr Möglichkeiten hier Grenzen zu setzen?
Antworten: 3
21. März 2011, 21:17 Haa-Pee
Darf ein AMA-Kontrollor alles?
verweise den kontrollor von deinem eigentum,schmeiss ihn raus! das ist die einzig richtige reaktion auf solche begehrlichkeiten! das meine ich ernst!
21. März 2011, 22:51 Restaurator
Darf ein AMA-Kontrollor alles?
@berghofer: warum schreibst net einen höflichen, aber bestimmten brief an die leitung der ama in dem du die vorfälle schilderst. gleichzeitig bittest du um informationen, was die kontrollore (nicht) dürfen. "mir ist zwar einerseits ganz klar, dass kontrollen notwendig sind .... blablabla. die vorgangsweise erscheint mir aber sehr überzogen, die motivation an der prüfung mitzuwirken wird einem durch solch oberlehrerhaftes gehabe ausgetrieben.... blablabla"
22. März 2011, 08:08 frami
Darf ein AMA-Kontrollor alles?
@ berghofer Ich gehe davon aus, dass du von den Kälbermärkten keinen Viehverkehrsschein oder Auftriebsschein zuhause hattest. Somit ist der Kontoauszug der einzige Verkaufsbeleg. Das hat nichts mit einer Finanzprüfung zu tun sondern um die Daten des Tieres, des Käufers und dem Datum der Tierverbringung. Ein gewisser Prozentsatz aller Abgänge eines abgelaufenen Jahres muss von den Kontrolloren bei einer Tierkennzeichnungskontrolle durchgeschaut werden. Zweiter Punkt mit dem Fremsgenanteil. Ich nehme an, dass du bei eama deine Tierbewegungen bzw. Geburten meldest. Auf der Startseite im Rindernet scrollst du ein Stück hinunter und da kannst du genau nachlesen, dass ab 25% Fremdgenanteil die Zweitrasse verpflichtend zu melden ist. In diesem Fall hat das der Kontrollor für dich getan. Nochmals zu den Kälbermärkten. Es gibt seit rund 2 Jahren Auftriebsscheine im A5-Format, die mit einem Durchschlag versehen sind. Auftriebsschein ausfüllen wie immer, Durchschlag herunterreissen, in die Mappe zu den anderen Viehverkehrsscheinen geben und kein Kontrollor wird dich bei einer Tierkennzeichnungskontrolle noch einem Kontoauszug fragen.
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