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Blauzungenimpfung verweigern Teil 2
05. Dez. 2008, 22:56 bioschurl
Blauzungenimpfung verweigern Teil 2
Grüß Euch! Da die Fragen zur Blauzungenzwangsimpfung ständig mehr werden hier einige aktuelle infos: Mittlerweile kann man im Netz sowohl pro als auch kontra Impfung Unmengen an Infos finden - einfach mal googeln . Seiten von staatlichen Institutionen in Schweiz, Deutschland und Österreich berichten generell von Notwendigkeit, gutem Erfolg und guter Verträglichkeit der Impfung (z.B.: http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0788&doc=CMS1192192589509 ) Seiten von Vereinen, Verbänden, Impfkritikern, .... stellen den Sinn der gesamten Impfaktion in Frage, berichten von Nebenwirkungen und Komplikationen. Auch hier im Forum gibts dazu schon jede Menge Infos und Links einfach mal die Suchfunktion nutzen z.B: https://www.landwirt.com/Forum/151386/Blauzungenimpfung-verweigern.html Der Widerstand gegen die Zwangsimpfung wächst stündlich. Die vielen offenen Fragen heizen das ganze nur noch mehr an; darauf reagiert das BMGFJ nun: Leider kein Link daher kopiere ich den relevanten Teil aus einer Ministeriumsinfo vom 1.12.08: ------------------------------------------------------------------ Wie nunmehr bekannt wurde, sind einige Tierhalter erklärte Impfgegner und wollen ihre Tiere der Impfung nicht stellen. Hiezu ist festzuhalten: Amtliche Schutzimpfungen gegen anzeigepflichtige Tierseuchen (hiezu zählt Bluetongue) sind veterinärpolizeilich angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung einer Seuchenverbreitung. Es liegt nicht im Ermessen der Tierhalter derartige Maßnahmen abzulehnen, sondern diese sind vielmehr verpflichtet ihre Tiere der Schutzimpfung zu stellen. Eine Weigerung stellt eine Verwaltungsübertretung nach dem Tierseuchengesetz dar. Gemäß § 63 Abs. 1 lit d begeht eine Verwaltungsübertretung , wer den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Anordnungen über Schutzimpfungen zuwiderhandelt, und ist mit Geldstrafe bis zu 4.360 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu drei Wochen zu bestrafen. Impftierärzte (Amtstierärzte und amtliche Tierärzte gemäß § 2a Abs. 3 TSG) sind daher verpflichtet auch Tierbesitzer, die die Schutzimpfung ablehnen aufzusuchen und die Impfung der Tiere durchzuführen. Wird ihnen dies unmöglich gemacht, so haben sie den Tierbesitzer – möglichst auch schriftlich - auf die Rechtsfolgen hinzuweisen und Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu erstatten. Hierbei wäre schriftlich, zumindest in einem Aktenvermerk festzuhalten wann und wie (Datum, telefonisch oder schriftlich) der Verpflichtete vom Impftermin in Kenntnis gesetzt wurde und wann (Datum/Uhrzeit) der Tierarzt zur Vornahme der Impfung anwesend war, in welcher Weise der Tierbesitzer über die Rechtsfolgen belehrt wurde, sowie die Weigerung, trotz Belehrung. Kann eine Impfung auf Grund einer Weigerung nicht erfolgen gebührt einem amtlichen Tierarzt nach Einhaltung der oben genannten Vorgangsweise der Ersatz der Kosten für den Weg und die Zeit („Hofgebühr“). ------------------------------ etwas im Widerspruch zu dieser "Verschärfung des Umgangs" mit Verweigerern gibt´s aktuell hier - letzter Absatz: http://www.bauernzeitung.at/netautor/napro4/appl/na_professional/parse.php?id=2500,42360,, allerdings meiner Meinung nach keine Grundlage für diese Aussage-werde später drüber informieren. Zum Thema Definition, Dokumentation, Meldung und Entschädigung von Impfschäden: Als Impfschaden wird maximal ein Todesfall gelten, aber auch dies wurde noch nie anerkannt. - Das tote Lama in T wurde nicht anerkannt - reichte aber aus um die Kameliden aus der Impfpflicht rauszubekommen. Übrigens wer´s noch nicht weiß: Schon jetzt gibt es eine Reihe Ausnahmen von der Impfpflicht (Maststiere und –ochsen in Boxen, Test- und Besamungsstiere, Beobachtungs-(„Sentinel-„)tiere, Tiere die bis zum Frühjahr geschlachtet werden, Wildwiederkäuer). Es bestehen also ernsthaft Zweifel, dass mit dieser Impfverordnung das Ziel, den Virus auszurotten, tatsächlich erreicht werden kann.... Ich denke angesichts dieser Unmenge an offenen Fragen und Unsicherheiten, die auch durch mittlerweile gestartete Medienkampagnen, Infoveranstaltungen und Aussendungen nicht ausgeräumt werden konnten sollte sich jeder Tierhalter zumindest mit dem Thema auseinandersetzen. Ganz hilfreich ist es auch einmal einen Blick in die Gebrauchsanweisung des in Ö eingesetzten Impfstoffes zu werfen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C46976651_L20.pdf bioschurl
Antworten: 3
05. Dez. 2008, 23:07 bioschurl
Blauzungenimpfung verweigern Teil 2
Was auf jeden Fall jetzt wichtig wäre: Alle Informationen über und Erfahrungen mit Krankheit, Impfung, Verzögerung, Verweigerung, Wirkung und Nebenwirkung, Strafen bitte sofort hier ins Forum stellen. Gemeinsam sind wir stark und werden täglich stärker (sieht man allein schon hier im Forum). Redet mit euren Freunden und Nachbarn - informiert sie und fragt auch nach deren Erfahrungen. Allerdings jeder sollte selbst entscheiden denke ich, Tendenzen wo mittlerweile sogar Druck auf Impfbefürworter ausgeübt wird , halte ich für nicht sehr sinnvoll. Ebenso sollte die ganze Sache nicht für parteipolitische Zwecke und (LK-)Wahlpropaganda mißbraucht werden.....
05. Dez. 2008, 23:36 Unsere
Blauzungenimpfung verweigern Teil 2
Hallo Bioschurli! Ja, ich denke wenn man immer alles kritiklos über sich ergehen lässt, werden einige Leute viel Geld verdienen. Denn finanziell ist die Impfaktion bestimmt ein Erfolg! Wie war das nochmal? Es gab da einen positiven Test bei einem Rind im Bezirk Schärding. Dieses Tier hatte keine Krankheitsanzeichen, aber nachweisbare Antikörper im Blut. Ist das richtig?? Die Impfung selbst sollte auch die Bildung von Antikörpern auslösen damit das Tier die Abwehr bereits aufgebaut hat, wenn eine falsche Mücke vorbeikommen sollte. Kann also der Fall in OÖ nicht auch durch die Impfung selbst ausgelöst worden sein? Bewusst? Oder sowieso gezinktes Ergebnis??
09. Dez. 2008, 11:08 Highlands
Blauzungenimpfung verweigern Teil 2
Rindertuberkolose in Tirol ! Soeben in den 11h Nachrichten auf Ö3: Fälle von Rindertuberkulose in Tirol aufgetreten. Da wurde ja schon BT geimpft - gibts da eventuell einen Zusammenhang ??????????????????
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