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BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
28. März 2008, 17:46 Unknown User
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Ich schreibe meine Diplomarbeit über die Lebensqualität der Landwirtinnen in Oberösterreich. Vielleicht kann mich jemand aufklären, was es genau heißt BetribsinhaberIn oder BetriebsleiterIn zu sein. In der Bäuerinnen Befragung 2006 sind die Begriffe vollkommen durcheinander geraten, wie es mir scheint. Vorallem interessiert mich: wenn z.B. die Landwirtin Betriebsleiterin ist, ist sie zu einem gewissen Prozentsatz am Betrieb beteiligt oder nicht ? Was für Rechte und Pflichten hat sie dadurch? Und warum ist die Anzahl der Betriebsletreinnen so angestiegen? Was für Vor- und Nachteile ergeben sich, wenn z.B. die Landwirtin/Landwirt Betriebsleiter(in) ist? Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.
Antworten: 3
28. März 2008, 18:07 Milibauer
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Das ist mal wieder typisch. Eine Diplomarbeit schreiben wollen und von nichts Ahnung haben. Und sich dann die Infos schön billig ausm Netz holen. Später sind dann das die Leute die uns kontrollieren und SCHIKANIEREN! Pfui Teufel. Geh raus auf die Höfe und hol dir deine Infos die du haben willst! mfg Hubb
28. März 2008, 20:44 krampus
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Die "Betriebsführung" -egal ob von einer Frau oder Mann - oder beiden gemeinsam -die Rede ist, ist z.B. die rechtliche Anlaufstelle und verantwortliche Person für den Betrieb. und wird (oder sollte.....?) im lw. Betrieb alle betriebswirtschaftlichen Entscheidungen treffen ...können...müssen ...dürfen...mit Ausnahme z. B.der Veräußerung des Betriebes. Der - oder Die Betriebsinhaber(in) sind die Eigentümer des Betriebes und können natürlich auch den Betrieb führen - haben aber öfter als man denkt nichts oder kaum etwas mit der "Betriebsführung " zu tun. Bei einem Pachtbetrieb sind auf der einen Seite der oder die Eigentümer und auf der anderen Seite der Pächter als verantwortlicher Betriebsführer. Sind Betriebseigentümer und Betriebsführung in einer Hand sind Diese natürlich auch berechtigt vermögensrechtliche Veränderungen (z. B.Verkauf von Grund und Boden) durchführen zu dürfen. Warum immer mehr Landwirtinnen Betriebsführerinnen sind hat oft mit steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, familieären oder beruflichen Umständen zu tun. Wenn der mitbesitzende Ehepartner z. B. einen ausserlandwirtschaftlichen Erwerb nachgeht, so ist in den meisten Fällen der andere Partner der Betriebsführer. Selbstverständlich kann auch eine nicht "mitbesitzende Bäuerin" die alleinige Betriebsführerin sein. Dann steht ihr auch der Gewinn oder Verlust des Beriebes zu. In einem solchen Fall besteht oft ein Pachtvertrag zwischen den Ehepartnern. Ich glaube damit ziemlich vereinfacht die Frage beantwortet zu haben.
28. März 2008, 20:53 krampus
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Die "Betriebsführung" -egal ob von einer Frau oder Mann - oder beiden gemeinsam -die Rede ist, ist z.B. die rechtliche Anlaufstelle und verantwortliche Person für den Betrieb. und wird (oder sollte.....?) im lw. Betrieb alle betriebswirtschaftlichen Entscheidungen treffen ...können...müssen ...dürfen...mit Ausnahme z. B.der Veräußerung des Betriebes. Der - oder Die Betriebsinhaber(in) sind die Eigentümer des Betriebes und können natürlich auch den Betrieb führen - haben aber öfter als man denkt nichts oder kaum etwas mit der "Betriebsführung " zu tun. Bei einem Pachtbetrieb sind auf der einen Seite der oder die Eigentümer und auf der anderen Seite der Pächter als verantwortlicher Betriebsführer. Sind Betriebseigentümer und Betriebsführung in einer Hand sind Diese natürlich auch berechtigt vermögensrechtliche Veränderungen (z. B.Verkauf von Grund und Boden) durchführen zu dürfen. Warum immer mehr Landwirtinnen Betriebsführerinnen sind hat oft mit steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, familieären oder beruflichen Umständen zu tun. Wenn der mitbesitzende Ehepartner z. B. einen ausserlandwirtschaftlichen Erwerb nachgeht, so ist in den meisten Fällen der andere Partner der Betriebsführer. Selbstverständlich kann auch eine nicht "mitbesitzende Bäuerin" die alleinige Betriebsführerin sein. Dann steht ihr auch der Gewinn oder Verlust des Beriebes zu. In einem solchen Fall besteht oft ein Pachtvertrag zwischen den Ehepartnern. Ich glaube damit ziemlich vereinfacht die Frage beantwortet zu haben.
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