Besitzstörungsklage

27. Feb. 2017, 17:34 Fidelio

Besitzstörungsklage

Hallo ! Ein Imker hat von den Bundesforsten die Erlaubnis bekommen , am Waldrand Bienenstöcke aufzustellen. Soweit so gut die Bienen stören mich nicht, was mich aber ärgert ist das er immer über eine von mir gepachtete Wiese geht und so schon ein willkürlich angelegter Trampelpfad endstanden ist, Auch fährt er ohne Erlaubnis über unsere Wiese. Habe den Weg abgesperrt, aber er hat sich einen neuen Weg gemacht und das Gestrüpp einfach abgeschnitten. Mich ärgert es das er einfach nicht fragt ob er unseren Pachtgrund betreten darf, er findet es selbstverständlich das er zu seinen Bienenstöcke gehen kann, schließlich zahlt er ja den Bundesforsten etwas, was kann man da machen. Mfg Fidelio

Antworten: 5

27. Feb. 2017, 17:41 Fallkerbe

Besitzstörungsklage

Wenns dich stört, wirds das beste sein, wenn du dem Imker sagst, was dich stört. Mit reden kommen die leute zusammen.

27. Feb. 2017, 19:25 Jophi

Besitzstörungsklage

Mit dem Betreten ist das so eine Sache, zumindest in D . Befahreb darf er Deine Wiese aber ohne Deine Erlaubnis auf gar keinen Fall. Das solltest Du ihm auch sagen, alles andere hängt dann von seinem Verhalten ab, wenn er frech wird, würde ich Ihm das befahren verbieten . Wenn die Sache eskalieren sollte, würde ich einen Anwalt und im schlimmsten Fall das Gericht bemühen. Nach möglichkeit sollte es aber friedlich gehen.

27. Feb. 2017, 19:52 eklips

Besitzstörungsklage

Dazu wäre es gut, einige Details zu kennen: Wer ist Dein Verpächter? Wie verläuft der reguläre Zugang zu den Bienenstöcken? Steht irgendwas darüber geschrieben oder im Grundbuch? Wenn Dein Verpächter nicht die Bundesforste sind, und dein Verpächter auch nichts von der Sache weiß, dann ist es im Sinne von Dir und dem Verpächter, rasch gegen die Besitzstörung einzuschreiten, weil da gibt es meines Wissens auch (kurze) Fristen ab Kenntnisnahme, wo sich ein Besitzstörer gleich einmal ein Recht erwerben kann.

27. Feb. 2017, 20:01 carver

Besitzstörungsklage

Die Frist ist 30 Tage ab Kenntnisnahme. Da wahrscheinlich am 28. Nov. 2016 die Bienen schon fort sind, kennst du den Tatbestand schon länger. Dann hilft nur mehr eine Klage auf Eigentum. Und wenn du nur Pächter bist, ist damit die Sache schon erledigt. Besitzer ist nicht gleich Eigentümer, wird von vielen nicht unterschieden, ist aber so! lg carver

27. Feb. 2017, 21:21 dietmar.s

Besitzstörungsklage

@eklips hallo klingt für mich unlogisch: Jemand benützt ohne zu fragen still und heimlich die wiese in der hoffnung später dann ein fahrtrecht zu haben. Es is glaub ich eher so jemand hat ein bestehendes fahrtrecht das plötzlich versperrt wird. da is glaub ich gibts was mit einer kurzen Frist von 30 Tagen.mfg

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