Angemessener Erbteil

30. Juli 2016, 17:27 Peter1545

Angemessener Erbteil

Ich habe folgendes Problem ich habe vor einigen Jahren den Hof übernommen. Meine Schwester wohnt derzeit noch bei mir, möchte sich aber jetzt was eigenes suchen. Ihre Forderung ist dass ich sie dafür auszahle. Sie hat von meinen Eltern schon etwas Geld bekommen, Erb/Pflichtteilverzicht wurde allerdings noch keiner unterschrieben, an sowas hat auch noch niemand gedacht. Ich weis natürlich dass ihr etwas zusteht nur wieviel genau steht ihr wirklich zu? Gibts da Richtlinien nach EHW, Ertragswert...? Wie ists bei euch gelaufen? Ich habe von vielen gehört dass beim Hausbau mitgeholfen wurde das Holz für den Dachstuhl oder der Baugrund geschenkt wurde, aber direkte Geldsummen hat noch keiner genannt.

Antworten: 18

30. Juli 2016, 17:36 Juglans

Angemessener Erbteil

Bei den derzeit in der Landwirtschaft möglichen Verdienstchancen müsste eigentlich sie dir etwas bezahlen, dafür daß du den Hof übernimmst. In der Regel haben weichende Bauernkinder einen besseren Lebensstandard und mittlerweile auch ein besseres Einkommen als die Hoferben. Und das trotz großen Immobilienvermögens auf Seiten der Übernehmer. mfg

30. Juli 2016, 18:06 Vollmilch

Angemessener Erbteil

Hallo Peter! Meine Geschwister haben alle ein Baugrundstück bekommen, vom Geldwert entspräche das bei uns etwa dem 2,5 fachen des EHW. Wenn du nur eine Schwester hast, wird das imho wohl die Untergrenze sein. LG Vollmilch

30. Juli 2016, 19:27 JD

Angemessener Erbteil

Eigentlich wäre es die aufgabe der eltern spätestens bei der hofübergabe festzulegen wieviel erbteil die weichenden kinder bekommen sollen. Bei mir war es sogar so dass meine eltern von 5 geschwistern 4 ausgezahlt haben so blieb für mich nur eine schwester übrig u alle haben selbstverständlich eine erbverzichtserklärung unterschrieben.

30. Juli 2016, 20:51 eklips

Angemessener Erbteil

Darf man fragen, was zu dem Thema im Übergabsvertrag steht?

30. Juli 2016, 21:26 Peter1545

Angemessener Erbteil

Meine Eltern meinen sie bekommt beim Ableben noch etwas, sie möchte aber nicht solange warten, da sie ja das Geld jetzt brauchen kann. Im Übergabevertrag wurde dazu nichts vermerkt.

30. Juli 2016, 22:25 G007

Angemessener Erbteil

Rechtlicher Anspruch auf Erbteil besteht nur nach dem Tod des ErblasserIn!

31. Juli 2016, 00:24 duk

Angemessener Erbteil

Servus Peter1545. Erbhof ja oder nein? Beim Erbhof wird der Pflichtteil ( ein sechstel ) vom Ertragswert berechnet. Bei meinem Betrieb ist der Ertragswert 320 000€. Wenn du kein Erbhof bist, wird der Verkehrswert zur Berechnung genommen. Bei mir ca. 3,5 Millionen. Ich habe (hatte ) 2 Schwestern, die wollten meinen Betrieb zerstören. Sogar der Notar war gegen den Erbhof, weil sein Gehalt dann von den 3,5 Millionen berechnet wird, und nicht von den 320 000. 1. Instanz war die Kammer in St. Pölten mit einer Erbhoffeststellung, da dieses Ergebnis nicht vor Gericht gilt, wurde von einem anderen Notar 2 Gerichtssachverständige angefordert, und nun ist mein Betrieb ein Erbhof samt Gutachten. Danke an Adolf für das Anerbengesetz. Das Anerbengesetz ist ein Landesgesetz und verschieden in anderen Bundesländern. Burgenland zb. gibt´s keines.

31. Juli 2016, 08:54 eklips

Angemessener Erbteil

Ganz interessant. Für die Regelung solcher Dinge ist der Übergabsvertrag eigentlich da.

31. Juli 2016, 09:50 mfj

Angemessener Erbteil

Um dazu Rat von aussen gben zu können, müßte man den Übergabevertrag schon kennen. Übergabe klärt aber nicht das "vererben". Wenn es mal soweit ist, dass Erben überhöhte Forderungen stellen - gibt es nur einen Ausweg. Das Adenauer Torten-Prinzip. Ich habe es hier schon öfters beschrieben: "Einer macht die Stücke...der andere wählt !!" http://www.notar-klimscha.at/checklisten/u-ebergabevertrag-landwirtschaft

31. Juli 2016, 09:56 einfacherbauer

Angemessener Erbteil

solche sachen nicht vollständig bei übergabe zu klären ist höchst fahrlässig für den übernehmer. wenn also deine schwester nicht einverstanden ist, einen guten rechtsanwalt mit einem guten sachverständigen hat, kannst deinen hof vergessen. sie hat dich quasi voll in der hand. meine geschwister wurden mit jeweils 2 EHW ausbezaht. jeder zufrieden, unterschrift, übergabe. ich hoffe ihr löst es im guten - den mitleid hab ich mit dir keins.

31. Juli 2016, 11:44 jakob.r1

Angemessener Erbteil

... Grüß Dich Peter, wie schon von anderen geschrieben kann Dir Deine Schwester das Leben noch sehr schwer machen. Frage Deine Schwester einfach, was Sie Dir ausbezahlen würde. Nimm dann diese Summe als Anhaltspunkt, ob Dir diese Summe der weitere Verbleib auf dem Hof wert ist. Ansonsten kannst Du immer noch den Hof steuerfrei an Deine Eltern zurückgeben, und die können den Hof dann Deiner Schwester überlassen. Du nimmst dann das Geld und kannst neu beginnen. Wenn Deine Schwester diese Möglichkeit weiss, wird Sie bei den Geldforderungen auf dem Boden bleiben, schließlich will Sie ja nicht den ganzen Hof mit der Arbeit.... Probiers einfach mal. Die Zukunftsaussichten bei landwirtschaftlichen Betrieben, welche von der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte leben müssen, wird sich auch zukünftig nicht groß ändern, --- Weltmarktpreise werden überall kommen und beibehalten. Da sollte der Hof schon mit sehr viel Eigentumsflächen ausgestattet sein, um weiterhin den Spaß an der Freude zu behalten. Die weichenden Erben werden dann weiterhin die Besten sein und oft zu den Eltern zum Kaffeetrinken auf Besuch kommen und Du bist ein Nichts und Taugenichts. Ein weiterer Knackpunkt ist dann, wenn Elternteile Pflegefälle werden. Du darfst alles bezahlen oder Dich darum kümmern und die Geschwister kommen laufend zur \"Kontrolle\" vorbei. Ist dann ein Elternteil gestorben, werden die Geschwister den überlebenden Elternteil dazu überreden, Bargeldbestände, Sachwerte... noch zu Lebzeiten zu bekommen, bzw. auf Deine Enterbung hinarbeiten. Ich habe diese Erfahrungen alle machen dürfen, -- da ist der geforderte Geldbetrag Deiner Schwester eher als sanfter Beginn für die Zukunft zu betrachten, die Geldforderungen können noch dicker kommen, --- Du bist noch jung und voll Elan und denkst noch gar nicht so weit was da noch alles möglich ist mit der \"lieben\" Verwandtschaft. Ich wünsche Dir, das es Dir anders ergeht als mir und Du allzeit ein sorgenfreies Leben genießen kannst. Beste Grüße Jakob

01. Aug. 2016, 13:16 duk

Angemessener Erbteil

Der Ertragswert rechnet sich anders. Die Sachverständigen haben ihn ausgerechnet, aber wie weis ich nicht. Es sind sehr viele Faktoren die berechnet werden müssen. Hauptsache Erbhof.

01. Aug. 2016, 18:41 khardi

Angemessener Erbteil

Hallo zusammen! Also der Ertragswert errechnet sich: Ertragswert= Rohertrag - Bewirtschaftungskosten Ich bin der Meinung das der Pflichtteil von den übergebenden Eltern an die restlichen Kindern oder Kind fixiert sein soll, so das er Übernehmer nicht mehr belastet wird. Natürlich mit Erbverzichtserklärung. Diese Summen dir ihr da habt sind ein Wahnsinn. Bei dieser wirtschaftliche Situation finde ich bei zb. EHW 60000€ das mal 2, wenn 2 Kinder noch sind 120.000€ eine katastrophe für den Betrieb.(Rückzahlung) Aussprache mit den scheidenden Kinder vom Betrieb, wegen Pflichtteil. Eltern sollen Pflichtteil bestimmen wie es die Situation laut Betrieb erlaubt. Das ist meine Meinung. LG Khardi

01. Aug. 2016, 19:14 Vollmilch

Angemessener Erbteil

Hallo khardi! Natürlich ist es besser, wenn die Eltern das schon geregelt haben. Ob der 2fache EHW viel oder wenig ist, ist Ansichtssache! ;-) In meiner Gegend hat man bei einem EHW von 60.000€ etwa 60 ha Ackerland und müsste davon ca 2 ha verkaufen um 120.000€ flüssig zu machen. Die wirtschaftliche Existenz des Betriebes sollte dadurch nicht gefährdet sein. Wie gesagt: Ansichtssache. LG Vollmilch

01. Aug. 2016, 20:31 einfacherbauer

Angemessener Erbteil

sehe es wie vollmilch. wenn ich 60ha nehme sie mit 4,50euro per m² berechne sind die 120.000 euro allemal drin. du bekommst somit einen hof im bodenwert von 2,7millionen, plus haus, plus gebäude, plus maschinen um "nur" 120.000euro. erbverzichtserklärung auf grundvermögen ist pflicht. frag mal einen finanzmenschen was er zu der rechnung sagt.

01. Aug. 2016, 20:55 Peter1545

Angemessener Erbteil

@Michitraktor: Also der Verkehrswert kann doch nie und nimmer zur Berechnung hergenommen werden! Dann müsste ich ja wie zB bei Einfachbauer hergenommen, fast 700.000 Euro auszahlen. ich finde auch 120.000 Euro unrealistisch, da müsste der durchschn. Bauer 6 jahre nur fürn Pflichtteilverzicht arbeiten.

01. Aug. 2016, 21:34 eklips

Angemessener Erbteil

@peter1545 Ohne dass du details auspackst, kann doch niemand hier einen Rat geben für ein "angemessenes Erbteil". Wir wissen nicht einmal dein Bundesland. Geerbt wird erst nach dem Tod eines Erblassers. Dieser Erblasser kann testamentarisch bestimmen, wer was erbt und wer gar nichts. Die Betriebsübergabe ist ein teilweiser Vorgriff auf ein Erbe und der Übergabsvertrag gibt die gute Gelegenheit, zu Lebzeiten der Erblasser einiges zu regeln. Warum dies bei Deiner Übernahme nicht erfolgt ist, solltest Du erklären. Es muß doch irgendwas zum Wohnrecht deiner Schwester etc. festgehalten sein? Wieviel Deine Schwester bekommen sollte hängt meiner Meinung nach, wie teils schon erwähnt, von den Bedingungen ab, zu denen du übernommen hast: Wert des Betriebes, Zustand, Schuldenstand, Ausgedingeleistungen, grundbücherliche Lasten.... Dazu noch: wieviel hat deine Schwester am Betrieb mitgearbeitet und kann daraus Ansprüche stellen usw. Auf jeden Fall ist jede gütliche Lösung mit Ergebnis Erbverzichtserklärung auf den Betrieb jeder (juristischen) Auseinandersetzung vorzuziehen.

01. Aug. 2016, 21:49 Peter1545

Angemessener Erbteil

@Eklips: Ich bin aus OÖ. Meine Schwester hat lange studiert, war danach viel unterwegs und hat dann zu arbeiten begonnen. Zuhause hat sie selten mitgeholfen hin und wieder um das Taschengeld aufzubessern. Ich weis dass sie derzeit kein Anrecht auf irgendwas hat, aber ich möchte die Sache gerne im guten und bald erledigen, darum hätte ich gerne ein paar Anhaltspunkte was üblich ist, genaue Richtwerte habe ich keine gefunden.

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