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Agrarpolitik
01. Juni 2007, 19:28 Unknown User
Agrarpolitik
Hallo, ich schreibe gerade meine Abschlussarbeit über die Auswirkungen der EU-Agrarpolitik auf die Almwirtschaft in Salzburg. Diesbezüglich interessiert mich eure Meinung. Wie bewertet ihr die Agrarpolitik der EU? Was sind die Vorteile für die Almwirtschaft, wo liegen die Nachteile? Wie war das Fördersystem Österreichs bezogen auf die Almwirtschaft vor dem Eu-Beitritt? Was war besser? Wo lagen die Vor- und Nachteile? Kann man sagen, dass es vor dem EU-Beitritt rentabler war, seine Tiere auf die Alm zu bringen? I donk enk scho amoi!
Antworten: 3
01. Juni 2007, 20:27 LKR
Agrarpolitik
Servus! Was früher einmal zur Zeit der Bauernkriege "Vertreibung der Bauern von ihren Höfen" genannt wurde, nennt sich heute schlicht Europäische Agrarpolitik.
01. Juni 2007, 22:47 muk
Agrarpolitik
hallo andala. bin dir gerne mit einigen erfahrungen zur almwirtschaft und eu behilflich. geld hat die eu für die almwirtschaft gebracht. aber nicht zu übersehen, daß es geld auch vor dem eu beitritt für die almen gab. nur mit einem unterschied. vor der eu gab es geld unter praxistauglichen bedingungen. seit dem eu beitritt ist es tatsache das die eu bürokratie überall - nicht nur bei der almwirtschaft einzugreifen versucht - und das mit zum teil unrealistischen bedingungen. hier einige beisbiele: die eu stellte 1995 die bedingung, daß rinder 90 tage auf der alm sein müßen um förderfähig zu sein.dies hatte zur folge, daß rinder auf almen stehen mußten obwohl die vegitation so einen langen zeitraum gar nicht zuläßt. eine richtlinie von ahnungslosen eu bürokraten. in der zwischenzeit wurde die alpdauer auf 60 tage verkürzt. daraus ist ersichtlich, daß leute ohne erfahrung mit almen, richtlinien erstellen. im heurigen jahr wurde der stichtag für den auftrieb vorverlegt. ich glaube vom 15. 7 auf den 1.7 eines jeden jahres. auf hochalmen war der 15.7 realistisch. nun müßen tiere bis zum 1.7 aufgetrieben werden obwohl díe vegitation dies nicht zuläßt. zu fordern wäre, daß leute bevor sie zur erstellung von richtlinien herangezogen werden einen sachkundenachweis erbringen müssen. d.h. zehn jahre aktive almerfahrung wäre zu fordern. meldung an die rinderdatenbank ist unrealistisch. wenn ein tier in die nachbaralm ausreist - und das kommt relativ oft vor - ist man verpflichtet eine herdenvermischten meldung zu machen - auch wenn es nur für einen tag ist. bei solchen richtlinien hat man das gefühl, daß bäuerliche vertreter einfach wegschauen. eine nichteinhaltung der meldepflicht an die rinderdatenbank hat finanzielle konsequenzen. und tatsache ist, daß jahrelange erfahrungen und überlieferung in der almwirtschaft nicht mehr zählen. bürokraten ohne praktische erfahrung wurden zur richtlinien erstellung zugelassen. resüme: die jetzigen vorschriften grenzen sehr nahe an die zerstöung der almvegitation .
01. Juni 2007, 22:47 muk
Agrarpolitik
hallo andala. bin dir gerne mit einigen erfahrungen zur almwirtschaft und eu behilflich. geld hat die eu für die almwirtschaft gebracht. aber nicht zu übersehen, daß es geld auch vor dem eu beitritt für die almen gab. nur mit einem unterschied. vor der eu gab es geld unter praxistauglichen bedingungen. seit dem eu beitritt ist es tatsache das die eu bürokratie überall - nicht nur bei der almwirtschaft einzugreifen versucht - und das mit zum teil unrealistischen bedingungen. hier einige beisbiele: die eu stellte 1995 die bedingung, daß rinder 90 tage auf der alm sein müßen um förderfähig zu sein.dies hatte zur folge, daß rinder auf almen stehen mußten obwohl die vegitation so einen langen zeitraum gar nicht zuläßt. eine richtlinie von ahnungslosen eu bürokraten. in der zwischenzeit wurde die alpdauer auf 60 tage verkürzt. daraus ist ersichtlich, daß leute ohne erfahrung mit almen, richtlinien erstellen. im heurigen jahr wurde der stichtag für den auftrieb vorverlegt. ich glaube vom 15. 7 auf den 1.7 eines jeden jahres. auf hochalmen war der 15.7 realistisch. nun müßen tiere bis zum 1.7 aufgetrieben werden obwohl díe vegitation dies nicht zuläßt. zu fordern wäre, daß leute bevor sie zur erstellung von richtlinien herangezogen werden einen sachkundenachweis erbringen müssen. d.h. zehn jahre aktive almerfahrung wäre zu fordern. meldung an die rinderdatenbank ist unrealistisch. wenn ein tier in die nachbaralm ausreist - und das kommt relativ oft vor - ist man verpflichtet eine herdenvermischten meldung zu machen - auch wenn es nur für einen tag ist. bei solchen richtlinien hat man das gefühl, daß bäuerliche vertreter einfach wegschauen. eine nichteinhaltung der meldepflicht an die rinderdatenbank hat finanzielle konsequenzen. und tatsache ist, daß jahrelange erfahrungen und überlieferung in der almwirtschaft nicht mehr zählen. bürokraten ohne praktische erfahrung wurden zur richtlinien erstellung zugelassen. resüme: die jetzigen vorschriften grenzen sehr nahe an die zerstöung der almvegitation .
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